Ein Büro in den eigenen vier Wänden bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Aber lässt sich ein heimisches Büro auch absetzen? Wer kann ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen? Wir haben die wichtigsten Informationen und Tipps für 2016/17 zusammengefasst.

 

Büro absetzen: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, können Sie Ihr Büro absetzen. Das Homeoffice kann dann steuerlich geltend gemacht werden.

Falls Sie aber freiwillig in das heimische Büro ausweichen, gilt grundsätzlich ein Abzugsverbot.

Eine weitere Ausnahme stellt die Situationen von Selbstständigen dar, die ausschließlich von zu Hause aus arbeiten. Dazu zählen zum Beispiel freiberufliche Journalisten und Grafiker. Das entsprechende Zimmer muss von ihnen laut Gesetz zu 90 Prozent beruflich genutzt werden, um die zugehörigen Kosten von der Steuer absetzen zu können.

Um ein Büro abzusetzen, dürfen die Räumlichkeiten also lediglich zu maximal zehn Prozent privat genutzt werden.

 

Was Sie steuerlich absetzen können

Abhängig von der beruflichen Situation wird das Heimbüro unterschiedlich abgeschrieben: Als Selbstständiger geben Sie die Kosten als Betriebsausgaben an, während Angestellte die Aufwendungen unter Werbungskosten aufführen.

Der maximal absetzbare Kostenaufwand liegt bei 1.250 Euro im Jahr, was Sie im Rahmen der Steuererklärung unbedingt beachten müssen.

Neben der Miete für den jeweiligen Raum lassen sich auch die Nebenkosten anteilig abschreiben. Dazu gehören etwa die monatlichen Zahlungen für Strom und Heizung.

Im Falle einer Renovierung des Arbeitszimmers können Sie die Kosten für Tapeten und Farben von der Steuer absetzen.

 

Einrichtung und Arbeitsmittel im Büro absetzen

Sie haben einen Arbeitsplatz in der Firma, möchten aber trotzdem ein externes Büro absetzen? Dann muss sich das zusätzliche Arbeitszimmer außerhalb Ihrer privaten Wohnung befinden. Der Gesetzgeber erlaubt die Abschreibung von solchen zusätzlichen Arbeitsräumen.

Darüber hinaus können Sie Einrichtungsgegenstände wie Regale, Stühle und Tische als Arbeitsmittel angeben, um Ihre Steuerlast weiter zu reduzieren. Auch Gardinen und Beleuchtungen lassen sich steuerlich geltend machen, was das enorme Einsparpotential unterstreicht.

Tipp: Eine empfehlenswerte Ratgeberseite zum Thema Büro absetzen gibt es vom Onlineportal Finanztip.

 

 

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