Erste Hilfe ist auch im Büro ein wichtiges Thema. Wird ein Kollege ohnmächtig oder stürzt unglücklich, sollten Personen im Unternehmen zur Stelle sein, die wissen was zu tun ist.

Ersthelfer

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass in jedem Unternehmen ein oder mehrere ausgebildete Ersthelfer vorhanden sind. Diese werden von der Berufsgenossenschaft geschult und müssen sich alle zwei Jahre weiterbilden.

Die Anzahl der notwendigen Ersthelfer ist dabei abhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Wichtig ist, dass im Notfall ein Ersthelfer vor Ort ist.

Mindestens ein Ersthelfer ist bei 2- 20 Beschäftigten erforderlich. Ab 20 Beschäftigten sollten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens fünf Prozent, in sonstigen Betrieben mindestens 10 Prozent der Mitarbeiter Ersthelfer sein.

Betriebssanitäter

Ab 1500 Versicherten muss das Unternehmen zudem dafür sorgen, dass mindestens ein Betriebssanitäter vorhanden ist. Je nach Gefährdung ist dies bereits ab einer kleineren Anzahl Versicherten im Unternehmen notwendig, beispielsweise auf einer Baustelle. Die Regel gilt hier bereits ab 100 Versicherten.

Jeder muss helfen

Unabhängig von den oben genannten Regelungen, steht natürlich jeder in der Pflicht in einem Notfall zu helfen. Bis Ersthelfer oder Betriebssanitäter eintreffen, sollten Sie sich in Notfällen wie folgt verhalten:

Bewusstlosigkeit

Ihr Kollege ist zusammengeklappt. Er reagiert nicht, wenn man ihn anspricht, auch Rütteln an der Schulter ruft keine Reaktion hervor, die Muskulatur ist erschlafft?

Überprüfen Sie, ob eine Atmung vorhanden ist. Falls ja, bringen Sie den Kollegen in die stabile Seitenlage und rufen Sie anschließend den Notruf unter 112.

Decken Sie den Bewusstlosen zu, überprüfen Sie immer wieder Atmung und Bewusstsein.

Ersticken

Ihr Kollege bekommt plötzlich keine Luft mehr?

Das Deutsche Rote Kreuz empfiehlt folgendes Vorgehen:

Hat sich Ihr Kollege an einem Gegenstand verschluckt, fordern Sie ihn auf kräftig zu husten. Schlagen Sie ihm alternativ fünf Mal zwischen die Schulterblätter. Konnte der Fremdkörper immer noch nicht gelöst werden, rufen Sie zügig die 112.

Droht der Betroffene zu ersticken, ergreifen Sie folgende Maßnahme:

  • Stellen Sie sich hinter den Betroffenen und umfassen Sie seinen Bauch mit beiden Armen
  • Platzieren Sie eine geballte Faust im Oberbauchbereich unterhalb des Brustbeins, nun umfassen Sie mit der anderen Hand die Faust und ziehen Sie diese bis zu fünf Mal kräftig nach hinten oben
  • Hilft dies nicht, den Fremdkörper zu entfernen, führen Sie im Wechsel Rückenschläge und Oberbauchkompression durch bis der Notarzt eintrifft

Reagiert ihr Kollege allergisch auf einen Insektenstich, rufen Sie sofort die 112. Geben Sie ihm Eis oder Eiswürfel zum Lutschen, sofern er in der Lage ist zu schlucken. Kühlen Sie den Hals mit kalten Umschlägen oder Eisbeuteln.

Herzinfarkt

Ihr Kollege klagt über Brustschmerzen, Engegefühl im Brustkorb und Atemnot. Er hat starke Schmerzen hinter dem Brustbein, die in Arm, Kiefer, Rücken strahlen. Sein Gesicht ist blassgrau und schweißnass. Frauen äußern bei einem Herzinfarkt häufig auch Übelkeit und Bauchschmerzen.

  • rufen Sie sofort die 112
  • sprechen Sie den Kollegen an, beruhigen Sie ihn
  • bringen Sie ihn in eine bequeme Lage, der Oberkörper sollte leicht erhöht lagern
  • öffnen Sie eng anliegende Kleidung wie Krawatte, Gürtel, Kragen
  • sorgen Sie für frische Luft, decken Sie den Kollegen zu, wenn er friert
  • sorgen Sie für Ruhe, jegliche Anstrengungen und Aufregung sollten unbedingt vermieden werden
  • bei Bewusstlosigkeit bringen Sie den Betroffenen in die stabile Seitenlage, überprüfen Sie regelmäßig Atmung und Bewusstseinszustand
  • Tritt die Atmung aus, beginnen Sie eine Herz-Lungen-Wiederbelebung

Wie Sie sich in anderen Notfällen verhalten, können Sie auf den Seiten des Deutschen Roten Kreuzes nachlesen.

Sie wissen nicht mehr, wie die stabile Seitenlage funktioniert? hier  können Sie Ihr Wissen auffrischen.

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