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Regelmäßige Gehaltserhöhungen tragen maßgeblich dazu bei, die Motivation der Angestellten aufrecht zu erhalten. Doch nicht jedes Unternehmen kann oder will das Gehalt seiner Mitarbeiter so oft und in dem Maße anheben, wie diese das gerne hätten. Dann können steuer- und sozialabgabenfreie Extras eine echte Alternative sein.

Abgabenfreie Extras als sinnvolle Alternative zu mehr Gehalt

Steuer- und sozialabgabenfreie Extras können sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine sinnvolle Alternative zu mehr Geld sein. Denn: Durch die verschiedenen Abgaben kommt immer nur ein Bruchteil der Gehaltserhöhung wirklich auf dem Konto des Angestellten an. Ein Extra dagegen kann für einen echten Mehrwert an Lebensqualität und im Geldbeutel sorgen. Auch der Arbeitgeber spart so oft einiges an Sozialabgaben und kann das Extra zudem abschreiben.

  1. Kitagebühren

Anstatt mehr Gehalt auszuhandeln, können sich Angestellte mit ihrem Chef auf eine Übernahme der Kitagebühren einigen. Arbeitgeber zahlen dann Beiträge für Betreuung, Verpflegung und Unterkunft in Krippe, Kindergarten und Kita, ohne dass das zusätzliche Geld versteuert werden muss. Auch Sozialabgaben werden darauf nicht fällig, selbst wenn der Betrag zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird.

  1. Jobticket und Bahncard

Arbeitgeber dürfen Jobtickets und Bahncards an ihre Angestellten weitergeben – und das auch komplett unentgeltlich. Die Tickets für Bus und Bahn müssen nicht als Gehalt versteuert werden, kommen den Angestellten aber gleichzeitig ebenfalls privat zugute. Die geförderten Tickets sind natürlich sieben Tage in der Woche gültig. Auch in Freizeit und Urlaub sind diese damit mobil.

  1. Notebook, Smartphone und Co.

Notebook, Smartphone oder auch PC gehören zu den beliebtesten Alternativen zu mehr Gehalt. Denn: Stellt der Arbeitgeber die Geräte sowohl zur beruflichen als auch privaten Nutzung zur Verfügung, spart das in vielen Fällen die privaten Anschaffungskosten für ähnliche Technik. Für derartige Extras zum regulären Gehalt müssen Arbeitnehmer keine Steuern zahlen. Arbeitgeber versteuern die Geräte pauschal mit 25 Prozent.

  1. Gesundheitsförderung

Mit bis zu 500 Euro im Jahr dürfen Arbeitgeber Gesundheitsmaßnahmen für ihre Angestellten fördern, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. Das gilt z. B. für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen wie gesundes Kantinenessen. Aber auch für Kurse, die von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden, wie Yoga oder Stressbewältigung.

  1. Sachbezüge

Chefs dürfen ihren Angestellten Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen schenken, etwa Benzingutscheine. Bis zu einem Wert von 44 Euro im Monat sind auch diese Gutscheine steuer- und sozialabgabenfrei.

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