Noch vor 50 Jahren hieß es: Jemanden, der tätowiert ist, will doch keiner einstellen. Tattoos und Piercings waren verpönt und wurden häufig mit dem Rotlichtmilieu und Kriminalität in Verbindung gebracht. Heute sind sie meist gern gesehener Körperschmuck und in der Gesellschaft weitestgehend akzeptiert. Dennoch werden Tattoos oder Piercings von vielen auf der Arbeit verdeckt – aus Angst, beim Vorgesetzten oder auf Jobsuche anzuecken.

Dabei stellt sich natürlich die Frage: Ist diese Angst begründet? Wann werden Tattoos und Co. im Job akzeptiert, wann nicht?

 

Kundenkontakt – ja oder nein?

Generell gilt: Tattoos, die nicht sichtbar sind, interessieren den Arbeitgeber in der Regel auch nicht. Anders ist es mit sichtbaren Stellen. Die Akzeptanz solcher Tattoos hängt meist davon ab, ob Sie in Ihrem Job häufigen Kundenkontakt haben. Denn als Arbeitnehmer repräsentieren Sie das Unternehmen nach außen. Doch auch hier kommt es natürlich auf die Branche und die Art ihres Jobs an: In einer trendigen Werbeagentur in der Hamburger Schanze werden Tattoos und Piercings vermutlich weniger beim Chef und bei Kunden anecken. Arbeiten Sie jedoch in einer konservativen Branche wie dem Bank- oder Versicherungswesen, sind sichtbare Tattoos und Co. ein No Go.

Eine entscheidende Rolle spielt auch die Größe und Art des Körperschmucks – kleine Tattoos mit harmlosen Motiven (z.B. Vögel, Sternezeichen, o.Ä.) als auch beispielsweise kleine Nasenpiercings stören kaum jemanden. Zudem können Piercings in der Regel einfach vor der Arbeit herausgenommen werden, wenn dies gefordert ist.

 

Das darf der Chef

Gerade in Branchen mit viel Kundenkontakt darf der Arbeitgeber Regeln zum Erscheinungsbild der Mitarbeiter machen, um die Außenwirkung des Unternehmens zu bestimmen. So kann er sichtbare Tattoos im Arbeitsvertrag verbieten. Tattoos, die zum Beispiel Botschaften enthalten, die nicht mit den Werten des Unternehmens zusammenpassen, können die Außenwirkung der Firma negativ beeinflussen.

Wer also plant, sich zu tätowieren, sollte vorab seinen Arbeitsvertrag prüfen und Motiv und Botschaft genau überdenken. Dennoch gilt: Die Frage nach Tattoos oder Piercings ist im Bewerbungsgespräch nicht erlaubt und muss vom Bewerber auch nicht beantwortet werden.

 

Fazit

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte ein offenes Gespräch und Kompromisse nicht scheuen. In der Regel weiß auch der Arbeitgeber, dass Tattoos und Piercings nichts über die Qualifikation und das Können eines Mitarbeiters aussagen. Vermutlich würde kaum ein Unternehmen auf einen gut qualifizierten Mitarbeiter lediglich aufgrund seines Körperschmucks verzichten.

 

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