Keine Lust, auf dem Arbeitsweg im Stau zu stehen? Mit einem Dienstfahrrad lässt sich der Berufsverkehr umgehen. Insbesondere in Großstädten erfreuen sich Jobräder wachsender Beliebtheit. Der Bundesverband Zukunft Fahrrad geht davon aus, dass mittlerweile 100.000 Arbeitgeber ihren Angestellten das Leasing von E-Bikes und Fahrrädern anbieten.
Mehr als zwei Millionen Diensträder sind nach Schätzung des Branchenverbands in Gebrauch. Marktführer ist der Leasing-Anbieter Jobrad. Doch hat das Leasing von Dienstfahrrädern auch einen Haken?
Mit dem Dienstrad zur Arbeit – klimafreundlich und gesund
Das Auto stehen zu lassen und mit dem Dienstfahrrad ins Büro zu fahren, bietet vielfältige Vorteile:
- Klimaschutz: Fahrradfahren leistet einen effektiven Beitrag zum Umweltschutz, indem es den CO2-Ausstoß senkt.
- Gesundheit: Regelmäßige Bewegung an der frischen Luft wirkt sich positiv auf die Gesundheit und Fitness aus.
- Schnelligkeit und Flexibilität: Mit dem Rad kommt man gerade in Großstädten oft besser durch den Berufsverkehr als mit dem Auto. Wer sich nicht gerne zu Stoßzeiten in öffentliche Verkehrsmittel drängt, profitiert ebenfalls vom Dienstrad.
- Kostenersparnis: Nach Ablauf des Leasingvertrags können Arbeitnehmer das Rad oft günstig kaufen. So erhalten sie ein E-Bike oder Fahrrad, das sie sich sonst vielleicht nicht hätten leisten können.
Steuerliche Vergünstigungen für Dienstfahrräder
Diensträder zu leasen bietet zudem steuerliche Vorzüge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das funktioniert durch die sogenannte Gehaltsumwandlung: Der Arbeitgeber übernimmt die Leasingraten sowie die Kosten für Versicherung und Wartung. Diese Kosten werden vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen. Arbeitgeber zahlen dadurch weniger Sozialabgaben, für Arbeitnehmer verringern sich die steuerlichen Belastungen und ebenfalls die Sozialabgaben.
Ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt sich, da Arbeitnehmer das Pendeln von der Wohnung zur Arbeit als Werbungskosten absetzen dürfen. Für jeden Kilometer werden dabei 30 Cent angesetzt.
Dienstfahrräder, die auch privat genutzt werden dürfen, sind seit 2012 dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer einen gewissen Prozentsatz des Listenpreises, der für das jeweilige Rad veranschlagt wird, als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Seit 2020 liegt dieser Prozentsatz bei 0,25 Prozent.
Für Diensträder, die zwischen 2019 und 2023 zur Verfügung gestellt werden, gibt es allerdings Steuervergünstigungen. Erhalten Arbeitnehmer das Rad zusätzlich zum vereinbarten Gehalt und dürfen es auch privat nutzen, bleibt der geldwerte Vorteil steuer- und beitragsfrei.
Jobrad und Co.: Hier können Unternehmen Diensträder leasen
Inzwischen gibt es einige Anbieter, die sich auf das Leasing von Dienstfahrrädern spezialisiert haben. Marktführer und zugleich ältestes dieser Unternehmen ist die Firma Jobrad.
2008 von Ulrich und Sandra Prediger gegründet, arbeitet Jobrad mit mehr als 6.500 Fachhandelspartnerinnen zusammen und hat über 1,5 Millionen Leasing-Diensträder auf die Straße gebracht. Die Jobrad-Gruppe umfasst heute mehrere Unternehmen aus den Bereichen Dienstrad-Leasing, Miet- und Gebrauchträder und HR-Tech.
Zum Erfolg des Unternehmens hat sicherlich beigetragen, dass es sich als erster Anbieter für eine nachhaltige Mobilitätslösung auf dem Markt positionieren konnte. Die Leasingverträge lassen sich mit wenig Aufwand online abschließen und verwalten. Mit Anbietern wie BusinessBike, Lease-A-Bike, Company Bike und Mein-Dienstrad sind mittlerweile mehrere Konkurrenten hinzugekommen, die einen ähnlichen Service bieten.
Company Bike hat sich auf Leasing-Angebote für Großunternehmen ab 500 Mitarbeiter spezialisiert, andere Anbieter wenden sich an Betriebe jeder Größe sowie an Soloselbstständige. Die Leasingverträge laufen in der Regel über drei Jahre und beinhalten meist eine Unfall- und Diebstahlversicherung, je nach Anbieter mit oder ohne Selbstbeteiligung.
Jobrad: Welche Nachteile gibt es?
Mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren bedeutet natürlich, Wind und Wetter ausgesetzt zu sein. Für Angestellte, die einen sehr langen Arbeitsweg zurücklegen müssen, eignet sich das Dienstrad zudem weniger. Das Angebot von Diensträdern erscheint dennoch vielen Unternehmen als attraktiv – aus steuerlicher Sicht wie auch, um das eigene Image als Arbeitgeber aufzuwerten.
Allerdings sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Leasen von Diensträdern einige Risiken beachten. Bevor ein Leasingvertrag geschlossen wird, ist zum Beispiel die Haftungsfrage zu klären: Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg mit dem Dienstrad verunfallt? Die getroffenen Regelungen sollten schriftlich festgehalten werden.
Die Gewerkschaft ver.di warnt zudem davor, dass durch den Entgeltverzicht für Arbeitnehmer nicht nur die Lohnsteuer, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge sinken. Das mag auf den ersten Blick als Ersparnis erscheinen, in der Praxis fließt dadurch aber weniger Geld in die Rentenkasse.
Pro Monat macht das zwar nur wenige Euro aus, langfristig summiert sich der Verlust jedoch auf mehrere Hundert Euro. Ein weiterer Kritikpunkt der Gewerkschaft: Da auch die Arbeitgeber durch die Gehaltsumwandlung geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, geht der Solidargemeinschaft Geld verloren.
Dienstfahrrad: Steuerliche Fallstricke beachten
Steuerberater machen auf einen zusätzlichen Fallstrick aufmerksam: Nach Ablauf der Leasing-Laufzeit können Arbeitnehmer das Rad oft zu sehr günstigen Konditionen kaufen, etwa für 10 Prozent des Neupreises. Nach drei Jahren Leasing-Zeit ist das Fahrrad aber noch gut die Hälfte des Neupreises wert.
Wer nur 10 Prozent des ursprünglichen Preises zahlt, erhält einen Steuervorteil von 40 Prozent. Diese 40 Prozent müssen auf den Lohn aufgeschlagen werden. Wird das versäumt und bei der nächsten Betriebsprüfung fallen Unregelmäßigkeiten auf, kann eine nachträgliche Versteuerung inklusive Zinsen fällig werden.
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