Eine Person mit verletztem Arm im Auto sitzend. Der verletzte Arm ist mit einer Mullbinde umwickelt. Das Bild soll das Thema Krankschreibung symbolisieren.

Die Erkältung hat Sie erwischt. Aber statt die ganze Zeit im Bett zu liegen, möchten Sie mal wieder nach draußen an die frische Luft? Nur zu! Hier erfahren Sie, welche Dinge Sie trotz Krankschreibung tun dürfen!

Einkaufen trotz Krankheit

Wer krank, aber nicht bettlägerig ist, darf für Besorgungen oder den Gang zur Apotheke natürlich das Haus verlassen. Grundsätzlich gilt, dass (fast alles) erlaubt ist, was der Genesung dienlich ist. Anders sieht die Sache allerdings aus, wenn Sie trotz Krankheit zu ausgiebigen Shoppingtouren aufbrechen oder sich zum Kaffeeplausch verabreden. Wer dabei von Kollegen oder dem Chef ertappt wird, macht sich mit seinem Verhalten verdächtig. Arbeitsrechtliche Maßnahmen müssen aber nicht gleich die Folge sein. Der Arbeitgeber hat erst einmal nachzuweisen, dass eine Pflichtverletzung vorliegt.

Krank in den Urlaub

Krankgeschrieben eine Reise antreten – geht das? Prinzipiell ja. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht verbieten, in den Urlaub zu fahren, solange dieser ihrer Genesung nicht schadet. Wohin Sie aufbrechen sollten, hängt von Art und Schwere Ihrer Krankheit ab. Leiden Sie an Herz- und Kreislaufproblemen, ist eine Reise nach Thailand nicht das Richtige für Sie. Ein Aufenthalt an der Ostsee hingegen tut dank der frischen Meeresluft dagegen fast jedem gut und kann vor allem bei Menschen mit Bronchitis Linderung verschaffen. Auch Bahnreisen sind eigentlich kein Problem. Können Sie zudem ein Attest und eventuell einen Grund für Ihre Bahnreise – zum Beispiel den Besuch bei den Eltern, um sich auszukurieren – vorweisen, sind Sie auf der sicheren Seite.

Krankgeschrieben in die Disko

Mit 40 Grad Fieber in die Disko, das ist natürlich keine gute Idee! Aber auch hier gilt: Feiern ist grundsätzlich erlaubt, sofern sich Ihr Gesundheitszustand dadurch nicht verschlechtert. Sollten Sie also mit einer geprellten Schulter an der Bar stehen, dürfen Sie das auch. Auf Grundlage des Datenschutzes und Grundgesetzes ist es dem Arbeitgeber untersagt, den Grund für eine Krankschreibung zu erfragen.
Machen Sie sich jedoch bewusst, dass es ein schlechtes Licht auf Sie wirft, wenn Sie über Social-Media-Kanäle oder in der Mittagspause im Plausch mit den Kollegen von Ihren feuchtfröhlichen Partynächten während der Krankschreibung erzählen, obwohl Sie eigentlich das Bett hätten hüten sollen.

 

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