Drogen im Buero

Aktuellen Schätzungen zufolge haben 17,8 Millionen Erwachsene in Deutschland schon einmal eine illegale Droge konsumiert. Noch weit mehr Menschen nehmen legale Rauschmittel wie Alkohol, Nikotin oder Medikamente zu sich. Auch vor der Bürotür macht der Drogenkonsum nicht Halt.

Welche Drogen sind in der Arbeitswelt besonders verbreitet? Und wie können Betriebe mit suchtgefährdeten Mitarbeitenden umgehen?

Welche Drogen sind in der Arbeitswelt verbreitet?

Ein Blick auf das allgemeine Konsumverhalten der Bevölkerung lässt Rückschlüsse zu, welche Drogen auch in der Arbeitswelt eine Rolle spielen. Wie die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) berichtet, ist Cannabis heute die mit Abstand am häufigsten konsumierte Substanz in Deutschland.

Ausgehend vom Epidemiologische Suchtsurvey (ESA) 2021 haben rund ein Drittel der Deutschen zwischen 18 und 64 Jahren bereits Erfahrungen mit Cannabis gemacht. Nach der Legalisierung des Konsums erwartet die DHS ein weiteres Ansteigen dieser Zahlen.

Ein weitaus höheres wirtschaftliches Risiko sehen Suchtforscher allerdings im Alkoholkonsum. Schätzungsweise drei Millionen Erwachsene in Deutschland hatten im Jahr 2018 eine alkoholbezogene Störung. 7,9 Millionen Erwachsene konsumieren Alkohol in einer gesundheitlich riskanten Form. Der volkswirtschaftliche Schaden, der auf den Alkoholkonsum zurückzuführen ist, wird auf rund 57,04 Milliarden Euro beziffert.

Bei etwa 2,9 Millionen Erwachsenen in Deutschland liegt zudem ein problematischer Medikamentenkonsum vor. Nach Angaben der DHS werden vor allem Schlaf- und Beruhigungsmittel aufgrund ihres hohen Suchtpotenzials missbräuchlich eingenommen.

Welche Gefahren bergen Drogen am Arbeitsplatz?

Ob legale oder illegale Suchtmittel – Drogen am Arbeitsplatz weisen mehrere Gefahren auf:

– Arbeitnehmer, die rauchen, übermäßig Alkohol trinken oder illegale Substanzen zu sich nehmen, fehlen häufiger im Job als ihre Kollegen. Sie weisen dreimal so viele Fehltage aufgrund psychischer Leiden auf, fehlen 89 Prozent häufiger aufgrund von Rückenschmerzen und 52 Prozent häufiger aufgrund von Atemwegserkrankungen.

– Suchtkranke sind 3,5-mal häufiger in Arbeitsunfälle verwickelt als andere Arbeitnehmer.

– Drogen am Arbeitsplatz verursachen Kosten von rund 2,9 Millionen Euro täglich.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Als rechtliche Grundlage für den Drogenkonsum am Arbeitsplatz ist die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ zu beachten: Sind Arbeitnehmer nicht in der Lage, eine Tätigkeit ohne Gefahr für sich und andere auszuführen, dürfen Arbeitgeber sie nicht mit dieser Tätigkeit beauftragen. Arbeitnehmer ihrerseits dürfen sich durch ihren Drogenkonsum nicht in einen Zustand versetzen, von dem eine Gefahr für sich und andere ausgeht.

Spezifische Verbote sind von den Betrieben individuell zu regeln, zum Beispiel über Betriebsvereinbarungen. Ein bestehender Betriebsrat ist an der Einführung derartiger Vorschriften zu beteiligen.

Alkohol- und Drogentests sind nur mit Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers zulässig. In Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen dürfen Alkohol- und Drogentests nur festgeschrieben werden, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Durchführung hat, etwa in Arbeitsumgebungen mit besonders hohem Unfallrisiko.

Umgang mit drogensüchtigen Mitarbeitenden

Dem Arbeitgeber kommt die Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten zu. Dazu gehört es auch, die Mitarbeitenden vor den Gefahren und Schäden durch Rauschmittel zu bewahren.

Für die betriebliche Suchtprävention empfiehlt die DHS die folgenden Regeln:

– Der Konsum illegaler Drogen ist am Arbeitsplatz und in den Pausen untersagt.

– Das Mitbringen illegaler Drogen zur Betriebsstätte ist untersagt.

– Der Verkauf und das Verteilen illegaler Drogen auf dem Betriebsgelände ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.

– Bei Verstößen werden den Betroffenen nicht nur Sanktionen zuteil, sondern auch Hilfsangebote unterbreitet.

Darüber hinaus sollten Führungskräfte an regelmäßigen Schulungen zum Umgang mit suchtkranken Beschäftigten teilnehmen. Dort lernen sie, typische Anzeichen für Suchterkrankungen zu erkennen und Strategien zur Gesprächsführung mit den Betroffenen zu entwickeln.

Es empfiehlt sich zudem, im Betrieb Informationen und Aufklärungsprogramme zu Suchtmitteln anzubieten, etwa Workshops und Info-Broschüren. Qualifizierte Suchtbeauftragte können als Ansprechpartner für Betroffene zur Verfügung stehen. Je niedrigschwelliger die Hilfsangebote sind, umso größer ist die Chance, dass sie von den Beschäftigten angenommen werden.

Veränderte Einstellung zu legalen Drogen: Das Beispiel Nikotin

Dass sich die gesellschaftliche Einstellung zu legalen Rauschmitteln durchaus ändern kann, zeigt das Beispiel Nikotin. Mit der Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Arbeitgeber seit 2002 dazu verpflichtet, nicht rauchende Beschäftigte vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu schützen.

Das Rauchen am Schreibtisch, früher durchaus üblich, gehört seitdem der Vergangenheit an. Stattdessen müssen spezielle Raucherbereiche oder Raucherräume eingerichtet werden.

Derartige Veränderungen in der Gesetzgebung haben in Kombination mit bestimmten Werbeverboten dazu geführt, dass der Anteil der Raucher und Raucherinnen rückläufig ist. Insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen lässt sich ein deutlicher Rückgang der Raucherquote beobachten.