Wenn es draußen heiß wird, klettern auch in vielen Büros die Temperaturen nach oben. Der Schweiß rinnt, die Konzentration fällt schwer – doch keine Klimaanlage weit und breit. Muss man das als Arbeitnehmer hinnehmen?
Pflichten des Arbeitgebers
Die Antwort lautet: Ja und Nein. Denn einen Anspruch auf Hitzefrei oder eine Klimaanlage im Büro hat man nicht. Dennoch steht der Arbeitgeber in der Pflicht, ab einer bestimmten Arbeitsplatztemperatur zu handeln.
So gibt die Arbeitsstättenverordnung vor, dass bei Arbeitsplätzen, die unter „starker Hitzeentwicklung“ stehen, Mittel zur Verfügung stehen sollten, die die Räume auf eine erträgliche Temperatur herunterkühlen. Hierzu zählen beispielsweise Jalousien oder Ventilatoren. Sinnvoll ist auch das Ausschalten von nicht benötigten elektrischen Geräten oder das Durchlüften durch den Hausmeister in den frühen Morgenstunden. Grundsätzlich gilt an heißen Tagen, dass die Innenraumtemperatur mindestens sechs Grad unter der Außentemperatur liegen sollte.
In der Regel hat auch der Arbeitgeber ein Interesse daran, dass sich seine Mitarbeiter auch im Hochsommer am Arbeitsplatz wohlfühlen. Denn durch Hitze verursachte Müdigkeitserscheinungen und Konzentrationsmangel mindern die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und erhöhen die Unfallgefahr.
Daher gibt es durchaus Unternehmen, die ihren Mitarbeitern bei Hitze kostenfreie Getränke oder Eis spendieren oder auch den Dresscode lockern und kurze Hosen und Röcke für die heiße Zeit tolerieren. Gleitzeitregelungen sind ebenfalls hilfreich, denn so können Mitarbeiter früh anfangen zu arbeiten (wenn es noch nicht so heiß ist) und am Nachmittag früher gehen und sich im Schwimmbad abkühlen.
Was tun, wenn sich der Chef quer stellt?
Arbeitnehmern steht ein Beschwerderecht zu, dass sie bei der zuständigen Bezirksregierung anbringen können. Diese erörtert mit dem Unternehmen Maßnahmen, um die Temperaturen zu senken. Wird dem nicht nachgegangen, wird ein Bußgeld fällig.
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