Kerzen, Lametta, Kekse und Co: Weihnachtsstimmung im Büro steigert die Vorfreude auf die Feiertage – aber was ist in puncto Deko und Xmas-Feeling am Arbeitsplatz überhaupt erlaubt – und was nicht? Erfahren Sie hier mehr über die Spielregeln für die Vorweihnachtszeit im Büro.

 

Rote Kerzen auf dem Schreibtisch?

Wenn der eigene Arbeitsplatz zu Weihnachten im Büro stimmungsvoll glitzern soll, geht ein bisschen was – aber nicht alles. So sind Adventskränze mit echten Kerzen zwar atmosphärisch schön, aber eine Brandgefahr. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass seinen Arbeitnehmern am Arbeitsplatz keine Gefahren für Leib und Leben drohen. Darunter fällt auch der Brandschutz, folglich kann der Chef offenes Kerzenlicht am Arbeitsplatz verbieten. Tut er das nicht, ist der Mitarbeiter in der Verantwortung: Er muss für eine feuerfeste Unterlage sorgen, brennende Kerzen ständig beaufsichtigen und wissen, wo sich der nächste Feuerlöscher befindet. Kommt es durch Verschulden des Mitarbeiters zu einem Brand, drohen Schadensersatzforderungen.

Vor diesem Hintergrund sind elektrische Lichterketten die bessere Alternative. Sie sollten aber nicht durch Papier oder Ähnliches zugedeckt sein, damit sie nicht erhitzen. Und zum Feierabend müssen die Lichterketten ausgeschaltet werden, damit Weihnachten im Büro eine sichere Sache ist.

 

„Last Christmas“ aus dem PC-Speaker?

Es gibt keine rechtlichen Regelungen speziell zur Gestaltung des Arbeitsplatzes während der Weihnachtszeit. Allerdings: Der Chef kann Vorgaben machen, wie das Arbeitsumfeld auszusehen hat. Das geschieht besonders oft dann, wenn es am Arbeitsplatz zu Kundenkontakten kommt, etwa im Empfangsbereich. Grundsätzlich darf der eigene Arbeitsbereich eine individuelle weihnachtliche Note haben, allerdings muss der professionelle Eindruck gewahrt bleiben.

Außerdem muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass Betriebsabläufe nicht gestört werden. Das gilt natürlich auch, wenn Weihnachten ins Büro einzieht. Wenn beispielweise blinkende Weihnachtsmänner die Kollegen an den Nachbartischen irritieren, kann der Vorgesetzte die Deko verbieten. Dasselbe gilt für Weihnachtslieder, die aus dem Lautsprecher des PC ertönen. Auch Räuchermännlein müssen entfernt werden, wenn ihr Geruch andere Mitarbeiter stört.

 

 

 

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