Die Künstlersozialkasse (KSK) ermöglicht freien Künstlern und Publizisten preisgünstige Sozialversicherungsbeiträge. Ohne diese könnten sich viele Freischaffende die Krankenkasse sowie die Renten- und Pflegeversicherung wahrscheinlich gar nicht leisten.
Nachfolgend erläutern wir die wichtigsten Fakten rund um die Künstlersozialkasse – vom Antrag über das Leistungsspektrum und den Voraussetzungen bis hin zu hilfreichen Tipps.
Was macht die Künstlersozialkasse und wie funktioniert die Mitgliedschaft?
Das Künstlersozialversicherungsgesetz bezog als rechtliche Grundlage erstmalig im Jahr 1983 die selbständigen Publizisten und Künstler in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung ein. Hinter der Einführung verbarg sich das Ziel, den kreativen Freiberuflern trotz unregelmäßiger Auftragslagen und schwankender, oftmals geringer und unsicherer Honorare eine Kranken- und Rentenversicherung anzubieten, die gesetzlich garantiert ist.
Auch selbstständige Künstler, Publizisten oder Schriftsteller müssen, genau wie angestellte Arbeitnehmer, Sozialversicherungsabgaben leisten. Doch sie haben gewöhnlich keinen festen Arbeitgeber, der die Hälfte der Beiträge übernimmt. Die Künstlersozialkasse (KSK), die ihren Sitz in Wilhelmshaven hat, ersetzt den Freiberuflern den nicht vorhandenen Arbeitgeber, indem sie dessen Anteile an den Abgaben übernimmt.
Die KSK zahlt jeweils 50 Prozent zu den Beiträgen für die Kranken- und Rentenversicherung. Die anderen 50 Prozent zahlen die Selbständigen selbst. Die genaue Höhe der Beiträge wird nach einem vorab durch den Freiberufler geschätzten Gewinn berechnet, abzüglich der Betriebsausgaben. Der voraussichtliche Gewinn wird bis Dezember jeden Jahres gemeldet.
Unternehmen, die entsprechende Freiberufler beschäftigen, beispielsweise Verlage, Presse- und Werbeagenturen oder Kunsthändler, werden als Vertreter bezeichnet. Sie sind für die Meldung der Beschäftigung des Künstlers zuständig und müssen die Künstlersozialabgabe an die KSK leisten.
Wie finanziert sich die KSK?
Das Geld stammt aus verschiedenen Quellen. Das ist zum einen der Bund, der 40 Prozent zahlt und zum anderen sind es die Firmen, die von der Leistung des Selbstständigen profitieren und die übrigen 60 Prozent finanzieren.
Künstler führen ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an die Künstlersozialkasse ab, die sie an die zuständigen Träger weiterleitet. Die Hauptaufgaben der KSK bestehen in erster Linie darin, die Anspruchsberechtigung des Antragstellers zu überprüfen und Kontrollen bezüglich der wahrheitsgemäßen Angaben hinsichtlich der Einkünfte durchzuführen. Für Letzteres fordert sie Steuerbescheide des Freiberuflers an. Die KSK ist somit kein Leistungsträger.
Was sind die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse?
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der KSK erfüllen, meldet Sie diese bei der Kranken- und Pflegekasse und der Deutschen Rentenversicherung an. Sie müssen freiberuflicher Künstler oder Publizist sein, denn die Künstlersozialkasse prüft die Zugehörigkeit zum versicherungspflichtigen Personenkreis.
Als Künstler gelten beispielsweise all jene, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren wie Audio-Designer, Visagisten, Trickzeichner, Sprecherzieher oder Schriftsteller und Autoren.
Eine weitere Voraussetzung ist ein „erwerbsmäßiger Umfang“: Dies bedeutet: Sie verdienen mit der Arbeit Ihren Lebensunterhalt und Ihre Selbstständigkeit ist auf Dauer angelegt.
Welcher Verdienst ist erforderlich?
Sie führen Ihre künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig aus, wenn Sie damit mindestens 325 Euro monatlich bzw. 3900 Euro jährlich verdienen. Nur wenn Sie über dieser Geringfügigkeitsgrenze liegen, können Sie über die Künstlersozialkasse versichert werden.
Ausnahmen gibt es lediglich für Berufsanfänger. Innerhalb der ersten drei Jahre können ihre Einnahmen unter dieser Geringfügigkeitsgrenze liegen. Die Antragsformulare können Sie auf der Seite der KSK herunterladen, ausfüllen und einreichen.
Kritik an der Künstlersozialkasse
Je mehr Gewinn Sie erzielen, umso höher sind die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Dadurch können die Kosten für Ihre private Krankenkasse viel niedriger sein als bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn Sie Mitglied der KSK sind, kommen Sie so schnell nicht wieder heraus und müssen in die Rentenversicherung einzahlen. Dies wird gerade bei höheren Einkommen von einigen als Nachteil angesehen.
Ansonsten überwiegen die Vorteile. Die Mitgliedschaft führt zur kontinuierlichen Einzahlung in die Rentenversicherung.
Zusammenfassung
Die Künstlersozialkasse ist für die Sozialversicherung der Künstler zuständig. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung. Wer die Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt, muss sich hier versichern, profitiert aber von Vorteilen: Versicherte zahlen wie Arbeitnehmer nur rund die Hälfte der Versicherungsbeiträge und der restliche Anteil wird übernommen.
Was halten Sie von der Künstlersozialkasse? Sind Sie mit ihr bereits in Berührung gekommen? Und wenn ja, warum? Wir freuen uns auf Ihre Meinung!
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