Es gibt Momente im Job, in denen ist einfach alles zu viel. Dabei ist es nicht nur ein Gefühl der Überforderung, sondern die Arbeitsbelastung ist de facto zu hoch. Zum eigenen Schutz, aber auch um womöglich folgenschwere Fehler zu vermeiden, sollten betroffene Angestellte jetzt die Reißleine ziehen. Ein erster wichtiger Schritt ist es, eine Überlastungsanzeige zu stellen.
Überlastungsanzeige: Was ist das denn?
Selbst wer genau in den Gesetzestexten hinschaut, wird den Begriff nicht entdecken. In andere Worte gefasst findet sich die Überlastungsanzeige jedoch im Arbeitsrecht wieder: Hier gibt es die Anzeigepflicht des Arbeitnehmers, wenn er durch äußere Umstände daran gehindert wird, seine Tätigkeit ordnungsgemäß auszuführen. Bedeutet: Der Mitarbeitende muss seinen Chef darauf hinweisen, wenn ihm alles zu viel wird. Auslöser für die Überlastung können zum Beispiel ein zu starker Druck, Personalmangel oder ein sehr hohes Arbeitsaufkommen sein.
Die Überforderung anzeigen: Warum sollte ich das tun?
Die Überlastungsanzeige sollten überforderte Mitarbeitende nicht bloß als reine Formalität verstehen, die lediglich für zusätzlichen Arbeitsaufwand sorgt. Vielmehr rechtfertigen es zwei wichtige Gründe, die Überforderung anzuzeigen:
- Der Arbeitnehmer denkt an seine eigene Gesundheit und die möglichen Folgen, die die weitere Belastung mit sich bringt. Indem er seinen Arbeitgeber über den Zustand informiert, geht er von einer Besserung beziehungsweise Entspannung der Lage aus. Der Arbeitgeber steht schließlich gegenüber seinen Angestellten in der Fürsorgepflicht.
- Der Arbeitnehmer möchte sich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen schützen: Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er aufgrund einer Überbelastung Fehler begeht, die Schäden am Unternehmen selbst oder an Dritten verursachen. Das können zum Beispiel Beschwerden von Kunden durch fehlerhafte Bearbeitungen sein. Auch Fristversäumnisse gehören dazu. Im schlimmeren Fall entsteht tatsächlich ein körperlicher Schaden, wenn sich Personen in der Pflege bei Personalmangel nicht ausreichend um einzelne Patienten kümmern können.
Gut zu wissen: Eine Überlastungsanzeige gehört übrigens nicht nur zu den Rechten des Arbeitnehmers. Sie ist sogar seine Pflicht, wenn die Belastung zu groß wird.
Den Chef aufmerksam machen: Wie stelle ich die Anzeige?
Eine vorgeschriebene Form, wie Sie auf die überfordernde Situation aufmerksam machen, gibt es nicht. Um im Zweifel aber nachzuweisen, dass man frühzeitig den Mund aufgemacht hat, empfiehlt sich unbedingt die Schriftform. Neben den reinen Formalitäten mit Angabe des Namens, des Datums und der Tätigkeit schildern Betroffene in dem Schreiben zudem die Situation, die zu der Überlastung führt. Werden Sie dabei so konkret wie möglich, sodass es nicht zu Missverständnissen kommt. Wichtig ist zudem, den Grund für die Überlastungssituation zu nennen und im Anschluss auch noch auf die möglichen oder bereits eingetretenen persönlichen wie beruflichen Konsequenzen hinzuweisen. Die Überlastungsanzeige wird mit den folgenden oder ähnlichen Worten geschlossen: Diese überlastende Situation ist nicht länger tragbar. Ich bitte Sie, diesen Zustand schnellstmöglich zu ändern und entlastende Maßnahmen zu ergreifen.
Der Vorgesetzte ist informiert: Und nun?
Die Reaktion auf die Anzeige kann sehr unterschiedlich ausfallen: Während sich der eine Vorgesetzte die Kritik annimmt und alles daran setzt, die Situation zu entspannen, fühlt sich der andere gar angegriffen und in die Ecke gedrängt. Wer jetzt Druck ausübt oder gar mit Kündigung droht, verletzt seine Pflichten als Arbeitgeber erneut.
Angestellte sind jetzt gut beraten, sich Rückendeckung vom Betriebsrat einzuholen und notfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Denn tritt keine Besserung ein, drohen sogar Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche. Wichtig ist jedoch, dass betroffene Mitarbeitende die Überforderungsanzeige keineswegs als Freifahrtschein ansehen und sich entspannt zurücklehnen – nur weil sie etwas Schriftliches in der Hand haben, bedeutet dies nicht, dass sie in Zukunft ohne Konsequenzen pflichtwidrig handeln dürfen.
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