Barrierefreies Büro

Breite Türen, keine Stolperfallen, die Rampe am Eingang und höhenverstellbare Tische sind nur einige Beispiele für einen barrierefreien Arbeitsplatz. Damit Menschen mit und ohne Behinderung ohne Hindernisse gemeinsam arbeiten können, sind die Anforderungen hoch. Ihren Teil zur Inklusion können (und müssen) Arbeitgeber durch diverse Maßnahmen leisten.

Ganz allgemein: Was bedeutet eigentlich Barrierefreiheit?

Frei von Barrieren – die Bedeutung des Begriffs steckt bereits im Namen. Mit Barrierefreiheit bezeichnet man die Gestaltung verschiedener Lebensbereiche, die frei sind von Hindernissen. Mit anderen Worten: Wichtige Objekte sind für alle Menschen mit oder ohne Behinderung wahrnehmbar, nutzbar, zugänglich und erreichbar. Ein barrierefreier Arbeitsplatz ermöglicht Menschen mit einer Beeinträchtigung überhaupt erst die Teilhabe am Arbeitsleben.

Im Hinblick auf das Thema Barrierefreiheit bezieht sich der Begriff Behinderung vor allem auf körperliche Einschränkungen: Das können sowohl Personen sein, die auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind, als beispielsweise auch jene mit einer Seh- oder Hörbeeinträchtigung. Von Barrierefreiheit profitieren darüber hinaus Menschen, die zum Beispiel durch einen Rollator oder Kinderwagen mobilitätseingeschränkt sind.

Barrierefreiheit am Arbeitsplatz: Diese Pflichten haben Unternehmen

Der barrierefreie Ausbau des Arbeitsplatzes ist nicht immer nur eine gut gemeinte, soziale Extraleistung eines Unternehmens, die Wertschätzung und Toleranz ausdrückt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht dazu sogar eine Verpflichtung. So gibt das Sozialgesetzbuch vor, dass

  • alle privaten und öffentlichen Unternehmen
  • mit mehr als 20 Angestellten
  • 5 Prozent der Stellen
  • an eine Person mit einer Schwerbehinderung vergeben müssen.

Wer diese nicht tut (da beispielsweise der Arbeitsplatz noch nicht barrierefrei ist), steht in der Verpflichtung, eine Ausgleichszahlung zu leisten. Diese finanzielle Leistung kommt dann Integrationsämtern oder Arbeitsagenturen für die Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung zugute.

Gut zu wissen: Das Baurecht in Deutschland sieht bei allen Neubauten von Bürogebäuden vor, diese immer und grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.

So sieht es konkret aus: Das Büro barrierefrei gestalten

Es sind längst nicht nur Treppen, die eine Hürde für Menschen mit einer körperlichen Behinderung darstellen: Unternehmen, die den Arbeitsplatz barrierefrei gestalten, haben einiges zu beachten. Dies sind die wichtigsten Maßnahmen:

Büroräume

  • Alle für die Nutzung relevanten Ausstattungsmerkmale sind so angebracht, dass man sie auch aus einer sitzenden Position erreicht. Dazu gehören unter anderem Türgriffe, Lichtschalter, Fensteröffnungen und Schranktüren.
  • Im Büro ist der Bewegungsradius groß genug, um dort mit einem Rollstuhl drehen und wenden zu können.
  • Die Schreibtischplatte ist mindestens so hoch, dass ein Rollstuhl unterfahren kann. Bestenfalls ist der Schreibtisch höhenverstellbar.
  • Es gibt keine lauten Störgeräusche, die Raumakustik ist angenehm.
  • Barrierefrei bedeutet auch die Bereitstellung technischer Hilfsmitteln, wie beispielsweise Software mit Spracheingabe, Sondertastaturen oder Ersatzgeräte für die Maus.

Außenbereiche

  • Es gibt einen behindertengerechten Parkplatz in der Nähe des Eingangs.
  • Führen Treppenstufen zum Gebäude, geht es nicht ohne Rampen, Aufzüge oder andere stufenlose Zugänge (die Steigung beträgt maximal 6 Prozent).
  • Die Eingangstür lässt sich leichtgängig, bestenfalls mit einem Türöffner, öffnen.

Gebäude

  • Gibt es mehrere Ebenen, dann ist ein Aufzug Pflicht.
  • Der Boden hat keine Stolperfallen. Er ist zudem antistatisch und rutschhemmend.
  • Die Flure sind so breit, dass zwei Personen im Rollstuhl aneinander vorbeikommen.
  • Türen lassen sich für den Notfall auch nach außen entriegeln.
  • Sanitärbereiche bieten ausreichend Bewegungsfreiheit. Seifenspender und Co. sind auch für Rollstuhlfahrende erreichbar. Das WC ist ebenfalls behindertengerecht.
  • Wichtige Hinweise sind groß und kontrastreich gekennzeichnet und bestenfalls auch fühlbar (zum Beispiel durch Brailleschrift oder Reliefs).
  • Sämtliche Bereiche sind ausreichend und hell beleuchtet.
  • Gefahrenbereiche sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip gestaltet und dementsprechend durch mindestens zwei Sinne (meist Sehen und Hören) erkennbar.

Barrierefreie Maßnahmen: Wer zahlt sie?

Zunächst einmal ist es das Unternehmen selbst, das die Kosten für die Maßnahmen zur Barrierefreiheit trägt. In aller Regel gibt es für sinnvolle und notwendige Einrichtungen am Arbeitsplatz aber eine Förderung. Diese beantragen Betriebe beim zuständigen Integrationsamt. Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab – eine komplette Übernahme der Kosten ist möglich. Geht es um personenbezogene Arbeitshilfsmittel (zum Beispiel eine Tastatur für Blinde), kann der Mitarbeitende diese auch selbst beantragen.

Unterstützung gibt es darüber hinaus auch von der Agentur für Arbeit, sofern sich ein Unternehmen bereit erklärt, eine Person mit einer Schwerbehinderung zu beschäftigen. Dazu gehören ein Eingliederungszuschuss, Arbeitshilfen sowie die Kostenübernahme für eine Probebeschäftigung.

Urheber des Titelbildes: stylephotographs/ 123RF Standard-Bild