Wird Ihnen ein langjähriges Arbeitsverhältnis gekündigt oder gehen Sie frühzeitig freiwillig in Rente, erhalten Sie eine Abfindung. Dabei handelt es sich um eine Geldsumme, die als Entschädigung gezahlt und u.a. von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gemacht werden kann.
In vielen Fällen wird um die Höhe der Abfindung lange gestritten. Das ist auch verständlich, da sich die Ansichten diametral entgegenstehen. Als Arbeitnehmer möchten Sie das Maximum bekommen, der Arbeitgeber möglichst nur das Minimum zahlen.
Hier erfahren Sie, wie Sie eine Verhandlung über die Höhe der Abfindung am besten führen und worauf Sie achten sollten. Vorab: Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung, da es sich um eine „Wohlwollensleistung“ des Arbeitgebers handelt.
Tipps für Verhandlungen über eine höhere Abfindung
Fakt ist: Die Höhe der Abfindung ist reine Verhandlungssache. Erhalten Sie ein Angebot, sollten Sie diesem nicht ad hoc zustimmen und lieber eine Nacht darüber schlafen. Denn Ihre Zustimmung bringt Sie in eine Position, aus der heraus Sie nicht mehr verhandeln und die Höhe der Abfindung beeinflussen können.
Da es sich um eine einmalige und freiwillige Zahlung des Arbeitgebers handelt, sollten Sie mit Ihren Forderungen und Vorstellungen freundlich, aber kompetent auftreten. Eine Abfindungszahlung basiert nicht auf Nächstenliebe, sondern wird vom Arbeitgeber größtenteils aus dem Grund gewährt, dass Sie nicht gegen die Kündigung klagen und mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden sind.
Sie haben zwar kein Recht auf eine Entschädigungszahlung, aber das Recht auf eine Klage gegen die erhaltene Kündigung.
Mit den folgenden Tipps können Sie auf den Arbeitgeber zugehen. Diese Tipps gelten nur, wenn Sie die Kündigung nicht selbst verschuldet haben und wenn die Jahre Ihrer Betriebszugehörigkeit eine Abfindung rechtfertigen.
- Treten Sie selbstbewusst auf und halten die Frist ein.
- Prüfen Sie Ihre Jobaussichten und lassen diese ins Verhandlungsgespräch einfließen.
- Bringen Sie Ihren Familienstand und Ihr Alter in die Verhandlung ein.
- Akzeptieren Sie ein Angebot nicht unüberlegt, sondern erbitten sich ein paar Tage Zeit für Überlegungen.
Ehe Sie generell über die Abfindung verhandeln, sollten Sie die Pros und Kontras abwägen. Da es sich nicht um eine Ihnen zustehende, sondern um eine freiwillige Zahlung handelt, kann der Arbeitgeber auch ablehnen und Sie bekommen am Ende gar nichts.
Ein weiteres Risiko bei Entschädigungszahlungen ist die Tatsache, dass diese im Falle einer anstehenden Arbeitslosigkeit auf Ihren Sozialgeldbezug angerechnet wird. Daher ist eine höhere Abfindung nicht immer praktisch, sondern kann Ihnen beim Bezug von Arbeitslosenunterstützung sogar im Weg stehen.
Selbstbewusstsein ist die Basis für Gespräche zur Abfindung
Nur wenn Sie von Ihren eigenen Leistungen für die Firma überzeugt und gesprächsgewandt sind, können Sie die Höhe der Geldsumme beeinflussen. Ein gerader Rücken, eine klare Aussprache und konkrete Vorstellungen begünstigen Ihre selbstbewusste Position.
Lassen Sie sich nicht zum Ausdruck Ihres Ärgers verleiten, sondern bleiben Sie sachlich und dennoch bestimmt. Lassen Sie sich vom Arbeitgeber nie unter Druck setzen, wenn dieser Ihnen eine Abfindung zuspricht und äußert, dass das Angebot nur bei sofortiger Zustimmung Gültigkeit hat. Bleiben Sie stark und nehmen sich die benötigte Zeit zum Nachrechnen.
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