Ghosting im Bewerbungsverfahren Wenn der Arbeitgeber plötzlich schweigt / Auf dem Foto: Ein Mann symbolisiert mit seinem Zeigefinger vor seinem geschlossenen Mund Stille bzw. Schweigen und schaut entnervt.

Der Begriff „Ghosting“ kommt aus der heutigen Onlinekommunikation: Eben hat man sich noch gut verstanden, plötzlich herrscht von einer Seite aus totale Funkstille, ohne Erklärung. Dieses Phänomen lässt sich auch bei Bewerbungen immer öfter beobachten.

Plötzlich keine Antwort mehr

Das plötzliche Abtauchen des Gesprächspartners hat beim privaten Austausch via Facebook oder WhatsApp verschiedene Gründe: beispielsweise Stress, Zeitmangel oder die Vermeidung eines unangenehmen Gesprächs. Ein solcher Kontaktabbruch frustriert die betroffenen Person und kann bei ihr Unsicherheit und Schuldgefühle hervorrufen.

Ghosting seitens des Unternehmens

Passiert Bewerbern auf einen Job dasselbe, sieht es ganz ähnlich aus: Wenn auf die Aussage „Wir melden uns Ende nächster Woche“ oder „Ich rufe Sie spätestens übermorgen zurück“ nichts passiert, ist Ratlosigkeit die Folge. Soll der Bewerber zeitnah nachhaken? Das Beste ist, dem Arbeitgeber etwas Zeit zu lassen – in einem Unternehmen landen oft hunderte von Bewerbungen, die Personaler bearbeiten müssen, und der Entscheidungsprozess kann länger als erwartet dauern.
Etwa ein bis zwei Tage nach Verstreichen der Frist ist es legitim, per E-Mail oder mit einem Anruf in der Personalabteilung nachzufragen – aber nicht über die direkte Durchwahl. So fühlt sich der zuständige HR-Mitarbeiter nicht persönlich bedrängt.
Anhaltendes Ghosting auf Unternehmensseite ist ein Indiz dafür, dass sich nach dem Gespräch für die Verantwortlichen herausgestellt hat, dass die Chemie nicht stimmt oder die Qualifikation nicht ausreicht – das Schweigen ist somit als Absage zu verstehen. Ob Unternehmen sich in Zeiten des Fachkräftemangels so ein Verhalten leisten können, ist allerdings fraglich.

Ghosting seitens des Bewerbers

Auch Personaler können bei einem Bewerbungstermin versetzt werden oder plötzlich keine Antwort mehr erhalten: Meisten ist der Bewerber dann nach dem ersten Kontakt mit dem Unternehmen zu dem Schluss gekommen, dass es für ihn nicht passt, oder er hat in der Zwischenzeit bereits anderswo einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Allerdings gilt auch hier: Eine kurze Absage per Mail ist eine höfliche Geste, und schließlich heißt es: Man sieht sich immer zweimal …

 

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