Gut, wenn man sich auskennt. In Deutschland gibt es eine Menge Gesetze zugunsten des Arbeitnehmers. So wie auch das Bundesurlaubsgesetz, welches dem Schutz und der Erholung der Mitarbeiter dient. Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie viel Urlaub einem überhaupt zusteht und welche Rechte und Pflichten man sonst noch hat, möchten wir Ihnen mit diesem Beitrag gerne näher bringen.

 

Wie lang ist der gesetzliche Mindesturlaub?

Die Mindestdauer des Urlaubs beträgt bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Werktage.

Werktage sind alle Tage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, sprich Montag – Samstag.

Dies entspricht einer Gesamtdauer von 4 Wochen.

Für Arbeitnehmer, die weniger als sechs Tage in der Woche arbeiten, werden die 24 Werktage in Arbeitstage umgerechnet:

 

24 Werktage / 6 Werktage  = 4 Wochen Urlaub

Also:

4 Wochen Urlaub x 6 Werktage = 24 Werktage Urlaub

 

Beispiel anhand einer 5-Tage-Woche:

4 Wochen Urlaub x 5 Arbeitstage = 20 Arbeitstage Urlaub

 

D.h. einem Arbeitnehmer, der 5 Tage in der Woche arbeitet, stehen 20 Arbeitstage zu.

Folglich gibt es bei einer 4-Tage-Woche nur noch 16 Urlaubstage. Dies kann man dementsprechend immer weiter herunterrechnen.

 

Ab wann hat man Anspruch auf den vollen Urlaub?

Den vollen Urlaubsanspruch erwirbt der Arbeitsnehmer allerdings erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (nicht zu verwechseln mit der Probezeit). Das heißt aber nicht, dass man in den ersten 6 Monaten überhaupt keinen Urlaub nehmen darf. In dieser Zeit hat man das Recht auf Teilurlaub.

 

Was ist Teilurlaub?

Für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses darf man ein Zwölftel des Jahresurlaubs in Anspruch nehmen.

Beispiel:

Otto O. hat sein Arbeitsverhältnis zum 01.02.2014 begonnen und arbeitet vollzeitig 5 Tage in der Woche. Er hat in einem Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch von insgesamt 20 Tagen. Im April möchte er gerne schon Urlaub nehmen. In diesem Fall darf er für jeden vollen Monat des Bestehens im Unternehmen (20 Tage / 12 = ) 1,66 Urlaubstage nehmen. Aufgrund seines bisher 2-monatigen Bestehens (Februar – April) stehen Otto O. nun (1,66 x 2 = ) 3,32 Urlaubstage zu.

Sobald er die 6-monatige Wartezeit überstanden hat, dürfte er theoretisch seinen kompletten Urlaubsanspruch von 20 Tagen am Stück ausnutzen.

Praktisch gesehen hat der Arbeitgeber aber auch noch Mitspracherecht.

 

Wie viele Urlaubstage am Stück muss der Arbeitgeber mindestens gewähren?

Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern mindestens 12 zusammenhängende Tage Urlaub gewähren, solange dem keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Beispiel:

Otto O. möchte gerne eine Rundreise machen und reicht nach einem halben Jahr seines Arbeitsbeginns bei seinem Arbeitgeber 20 Tage Urlaub am Stück ein. Sein Chef braucht Otto allerdings, da sonst niemand die Ablage machen kann. Otto O. kann in solch einem Fall auf mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage bestehen (solange er Anspruch auf Urlaub von mehr als 12 Werktagen hat).

 

Hat man ein Recht auf gewünschten Urlaub?

Der Arbeitnehmer kann Urlaubswünsche äußern und diese sind zu berücksichtigen, solange denen keine dringenden betrieblichen Belange oder Urlaubswünsche von sozial vorrangig gestellten Personen im Wege stehen.

 

Was passiert, wenn man während des Urlaubs krank wird?

Sobald ein Arbeitsnehmer während dieser Zeit erkrankt, werden diese Tage nicht auf den Urlaub angerechnet.

Aber: Dafür ist ein ärztliches Zeugnis notwendig.

Beispiel:

Otto O. wird während seines 10-tägigen Urlaubs krank. Das ist ärgerlich, denn Otto kann sich so nun gar nicht von der Arbeit erholen. Er lässt sich von seinem Arzt untersuchen und bekommt ein ärztliches Zeugnis für 3 Tage. Otto reicht es sofort bei seinem Chef ein und ihm werden somit 3 Urlaubstage wieder gutgeschrieben.

 

Was passiert, wenn man nicht den ganzen Urlaub in einem Kalenderjahr in Anspruch genommen hat?

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit ihren Urlaub auf die ersten 3 Monate des nächsten Kalenderjahres zu übertragen, aber nur wenn  der Grund der Verschiebung in dringenden betrieblichen Fällen oder in der Person des Arbeitnehmers, z.B. eine Krankheit, liegt.

Beispiel:

Herr O. möchte seine letzten Urlaubstage für dieses Kalenderjahr aufbrauchen und plant im Dezember vom 20.12. – 31.12.2014 seine freien Tage. Nun wird Herr O. jedoch schon an seinem 1. Urlaubstag am 20.12. krank und wird von seinem Hausarzt krankgeschrieben. Seine letzten Urlaubstage konnte er somit nicht mehr nehmen und diese werden dadurch auf das nächste Jahr übertragen.

 

Das ist während des Urlaubs verboten!

Arbeitnehmer dürfen während dieser Zeit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, da der Urlaub der Erholung dient und dadurch nicht erreicht wird.

Prüfen Sie bei der Gelegenheit doch gleich einmal Ihren Arbeitsvertrag und wie viel Urlaub Ihnen zusteht. Allerdings möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass es natürlich immer individuelle Abweichungen vom Gesetz gibt. Auch bieten viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern weitere Vorteile und gewähren zusätzliche Urlaubstage. Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie eventuell mehr Urlaubstage haben als gesetzlich vorgesehen.

 

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