Man und Frau lesen einen Brief, der Mann hat eine Halskrause um und hält sich den Hals

Für immer mehr Arbeitnehmer gehört das Arbeiten von zu Hause aus ganz selbstverständlich zum Berufsalltag. Selbst, wenn es nur an einzelnen Tagen in der Woche ist. Doch was, wenn es zu einem Unfall im Homeoffice kommt?

Was zählt als Arbeitsunfall?

Normalerweise deckt die gesetzliche Unfallversicherung sämtliche Unfälle ab, die bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg – egal, ob hin oder zurück – geschehen. Ausgenommen hiervon sind vorsätzliche Verletzungen sowie Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Rauschmitteln.

Auch bei gesundheitlichen Zwischenfällen wie einem Herzinfarkt greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Anders sieht es bei bestimmten Berufskrankheiten aus, die in der Berufskrankheiten-Verordnung festgelegt sind. Sie werden von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt.

Unfall im Homeoffice: Das sagt die Rechtssprechung

Ein Unfall im Homeoffice wird noch strenger begutachtet als ein Unfall am Arbeitsplatz. Da sich Arbeits- und Privatbereich hier überlagern, ist die Abgrenzung oft unklar.

Damit ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall anerkannt wird, müssen vornehmlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Unfall muss sich innerhalb der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitszeit ereignet haben.
    
  2. Die Handlung, in deren Rahmen sich der Unfall ereignet hat, muss unverkennbar in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen.

Haben Sie sich beim Kaffeeholen in der heimischen Küche verletzt, zählt dies nicht als Arbeitsunfall. Gleiches gilt, wenn Sie das Arbeitszimmer verlassen, und dabei stürzen. Außer, der Sturz ist etwa auf dem Weg zum Briefkasten passiert, aus dem Sie einen dienstlich wichtigen Brief herausholen wollten.

Das sollten sie bei einem Unfall im Homeoffice tun

Soll ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall anerkannt werden, ist es wichtig, nachzuweisen, dass der Unfall in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stand. Dafür sollten Sie detailliert die genauen Umstände des Unfalls festhalten und ihn schnellstmöglich Ihrem Arbeitgeber, sowie der Berufsgenossenschaft beziehungsweise Unfallkasse melden.

Dokumentieren Sie:

  1. Den Zeitpunkt: Wann hat sich der Unfall ereignet?
  2. Den Unfallort: Inwiefern steht der Unfallort mit Ihrer Arbeit in direktem Zusammenhang?
  3. Unabhängige Umstände: Dokumentieren Sie auch Dinge, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Unfall standen, ihn aber in einen dienstlichen Rahmen setzen.

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