Weihnachtskarten oder E-Mails? Handschriftlich unterschreiben oder Unterschrift ausdrucken? Hier ein paar Tipps und Anregungen, wie Sie Auftraggebern und Business-Partnern stilvolle und vor allem authentische Weihnachtsgrüße übermitteln.

 

Kniff 1: Gestalten Sie die Weihnachtskarte selbst

Ob Kartengruß oder Weihnachtsbrief – individuell gestaltete Weihnachtspost ist der Ausdruck besonderer Wertschätzung. Bei engen, langjährigen und besonders wichtigen Geschäftspartnern lohnt es sich, besonderes Weihnachtspapier zu verwenden oder einen Grafiker mit der Gestaltung einer Grußkarte zu beauftragen.

 

Kniff 2: Schreiben Sie persönliche Weihnachtsgrüße

Schreiben Sie neben den obligatorischen Grußformeln ein paar persönliche Zeilen, in denen Sie das vergangene Geschäftsjahr Revue passieren lassen und besondere Momente hervorheben. Zum Fest ist durchaus auch eine Portion Emotion und Besinnlichkeit erlaubt. Möglicherweise eignen sich sogar Weihnachtsgedichte oder kreative Weihnachtssprüche. Dabei ist allerdings Gespür gefragt – der Inhalt sollte zum Empfänger passen.

Damit das Anschreiben nicht wie ein Kettenbrief aus der Retorte wirkt, gilt außerdem: Unterschreiben Sie handschriftlich und nicht mit ausgedruckter Unterschrift.

 

Kniff 3: Schreiben Sie Weihnachtsgrüße niemals werblich

Zwar dienen Weihnachtsgrüße an Kooperationspartner, Kunden und Auftraggeber dem Geschäft – doch jegliche Marketing-Botschaften sind darin tabu. Denn dadurch würde der Gruß seine Glaubwürdigkeit, Authentizität und persönliche Note verlieren.

Formulieren Sie außerdem vorsichtig, wenn Sie die Zusammenarbeit thematisieren. Handelt es sich beim Adressaten um Ihren Auftraggeber, vermeiden Sie es, die Zusammenarbeit zu bewerten. Hingegen ist es erlaubt, sich für spannende, bereits erteilte Aufträge zu bedanken.

Vermeiden Sie in den Weihnachtsgrüßen alle Formulierungen, die anbiedernd wirken und aus denen sich die Hoffnung auf künftige Geschäfte herauslesen lässt.

 

Kniff 4: Überlegen Sie, ob ein Weihnachtspräsent angebracht ist

Bei besonders wichtigen Kunden und Geschäftspartnern ist – neben dem persönlichen Weihnachtsgruß – womöglich ein Präsent angebracht. Allerdings ist auch dabei Gespür gefragt. Die Entscheidung, ob ein Geschenkkorb passend ist, hängt vom jeweiligen Unternehmen, von individuellen Geschäftsbeziehungen und von der Branche ab. Wichtig ist außerdem, wie Sie es im vergangenen Jahr gehandhabt haben.

Wichtig: Angestellte im öffentlichen Dienst dürfen nur Geschenke bis zu einem festgelegten Warenwert erhalten. Auch in zahlreichen Privatunternehmen ist die Annahme solcher Geschenke verboten – das sollte unbedingt bedacht werden!

 

Kniff 5: Senden Sie Weihnachtsgrüße nur ausnahmsweise elektronisch

Die Weihnachtspost kann auch in digitaler Form per E-Mail oder elektronischer Grußkarte versendet werden. Das liegt im Trend, hat aber auch seine Tücken: Die digitale Variante kommt beim Empfänger weit unpersönlicher an – das gilt auch für die Internet-Branche.

Auch hier gilt: Verlassen Sie sich auf Ihr Gespür – oder fragen Sie Kollegen, die den Empfänger kennen.

Wenn Sie einen lockeren, digitalen Weihnachtsgruß bei einem Geschäftspartner für angebracht halten, sollten Sie aber auf E-Mail-Anhänge verzichten, die sich nach dem Öffnen selbstständig auf dem Computer des Adressaten installieren oder die mit Spam verwechselt werden könnten.

Außerdem sollten persönliche Worte in dem Anschreiben nicht fehlen – geben Sie sich Mühe, Ihrem Gegenüber zu zeigen, dass Sie ihn wertschätzen und dass Sie sich beim Verfassen der digitalen Weihnachtsgrüße Gedanken gemacht haben.

 

Kniff 6: Prüfen Sie gut, ob ein Weihnachtsgruß via Facebook & Co gut ankommt

Was für die Weihnachtsgruß-E-Mail gilt, gilt umso mehr für das Weihnachtsgruß-Posting in den sozialen Netzwerken: Es sollte die Ausnahme bleiben und nur an Personen gesendet werden, zu denen ein persönlicher, freundschaftlicher Draht besteht und mit denen auch bei anderen Anlässen via Facebook & Co kommuniziert wird.

Und auch dann gilt: Persönliche Weihnachtsgrußkarten per Post sind vorzuziehen – eine per Handy getippte Pinnwand-Nachricht kann sie nicht ersetzen.

 

Urheber des Bildes: © olly – Fotolia.com

 

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