Die zwei Striche auf dem Teststreifen sind für Frauen mit Kinderwunsch im wahrsten Wortsinn eine positive Nachricht. Während das freudige Ereignis im Freundes- und Bekanntenkreis meist mit großer Euphorie verkündet wird, fällt es ihnen nicht selten deutlich schwerer, den Arbeitgeber zu informieren. Die Angst vor einer wenig begeisterten Reaktion und womöglich einem Karriereknick ist groß, schließlich fällt die eigene Arbeitskraft erstmal für eine längere Zeit aus. Wie und wann man es dem Chef sagt, ist eine wichtige Frage, die sich viele schwangere Arbeitnehmerinnen jetzt stellen.
Den optimalen Zeitpunkt finden
Direkt nach dem Schwangerschaftstest? Oder erst dann, wenn man das Bäuchlein nicht mehr verstecken kann? Eine gesetzliche Vorschrift, wann werdende Mütter am Arbeitsplatz mitteilen müssen, dass sie ein Kind erwarten, gibt es nicht. Das Mutterschutzgesetz gibt lediglich vor, dass die Frau es dem Arbeitgeber mitteilen „soll“, sobald sie davon weiß. Die meisten Frauen warten jedoch zunächst die kritische Phase ab, in der das Risiko für einen Abbruch noch relativ hoch ist. Ab der zwölften Schwangerschaftswoche ist im Idealfall aber der Zeitpunkt für ein Gespräch gekommen. Entscheidend ist: Nur wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, greifen die gesetzlichen Schutzvorschriften sowie der Kündigungsschutz.
Persönlich oder schriftlich? Die Frage nach dem „Wie“
Ob man dem Chef in die Augen blicken möchte, ihn lieber anrufen oder doch eine schriftliche Information bevorzugt, kann jede Frau selbst entscheiden – das Gesetz gibt hier keine Regelung vor. Auch wenn es vielleicht schwerfällt, kommt es mit großer Wahrscheinlichkeit am besten an, zunächst das persönliche Gespräch zu suchen. Natürlich spielen hier auch das Verhältnis zum Chef und das Klima am Arbeitsplatz eine Rolle.
Eine zusätzliche schriftliche Mitteilung ist vor allem aus Gründen der Nachweisbarkeit empfehlenswert. Der Arbeitgeber hat jetzt zudem das Recht, einen ärztlichen Nachweis über die Schwangerschaft einzufordern. Aber keine Sorge: Im Unternehmen wird Ihr Zustand nur die Runde unter den Kollegen machen, wenn die Sie es selbst erzählen oder der Babybauch sichtbar wird. Der Arbeitgeber muss zwar die zuständige Aufsichtsbehörde informieren, darf die Information jedoch nicht an die Mitarbeitenden weitergeben.
Souverän auftreten im Gespräch
In ein Gespräch über die „anderen Umstände“ geht man wahrscheinlich mit gemischten Gefühlen. Empfehlenswert ist jedoch, den Chef mögliche Unsicherheiten und Ängste nicht spüren zu lassen und sich nicht für die Schwangerschaft zu entschuldigen. Wer sich souverän, positiv und gut vorbereitet zeigt, der signalisiert, dass er alles im Griff hat. Bestenfalls haben Sie alle wichtigen Daten (zum Beispiel den Beginn des Mutterschutzes und möglichen Resturlaub) zur Hand, kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und haben sich bereits Gedanken über die nächste Zeit am Arbeitsplatz gemacht. Auf diese Weise vermittelt die schwangere Angestellte ihrem Gesprächspartner, dass auch der Job einen wichtigen Stellenwert für sie hat. In einem weiteren Gespräch soll es dann um die Übergabe, die Babypause und den Wiedereinstieg ins Berufsleben gehen.
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