Sie gehört eindeutig zu den Dingen, die wir gerne aus der Hand geben und lieber andere machen lassen. Die Steuererklärung ist für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln, sie raubt Zeit und bedeutet Stress, ist gleichzeitig aber wichtig und teilweise sogar verpflichtend. Wer zwar professionelle Unterstützung braucht, jedoch nicht die hohen Kosten für den Steuerberater aufbringen möchte, kann den unliebsamen Job der Steuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem Lohnsteuerhilfeverein machen lassen.
Lohnsteuerhilfeverein? Was ist das überhaupt?
Seit fast 60 Jahren gibt es in Deutschland Lohnsteuervereine. Auf Initiative der Gewerkschaften wurden sie 1964 als „Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer“ ins Leben gerufen. Ziel war und ist es, Angestellten aller Einkommensklassen eine günstige steuerliche Beratung anzubieten. Gesetzlich ist die Dienstleitung der Lohnsteuerhilfevereine in §13 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) verankert.
Die Dachorganisation „Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine“ (BVL) zählt heute bundesweit mehr als 300 Lohnsteuervereine mit über 8.000 Beratungsstellen verteilt in der gesamten Republik. Hier sind dann ausgebildete Fachkräfte kompetente Ansprechpartner. Häufig handelt es sich um Steuerfach- oder Betriebswirte, um Bilanzbuchhalter oder um Steuerfachangestellte.
Wer darf die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Das Angebot der Lohnsteuerhilfevereine richtet sich <strong>an Angestellte, an Beamte und an Rentner</strong>. Das ist im Steuerberatungsgesetz geregelt. Wer dagegen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt, aus unternehmerischer Tätigkeit oder aus der Land- und Forstwirtschaft, der muss seine Steuer entweder selbst erledigen oder einen Steuerberater beauftragen.
Darüber hinaus gibt es einen weiteren Ausschluss. Die Dienstleistung in Anspruch nehmen dürfen nur Mitglieder, die mit Kapitalvermögen, Mieten, privaten Verkäufen und weiteren Einkünften nicht mehr als 18.000 Euro im Jahr einnehmen. Werden zwei Personen zusammen veranlagt, liegt die Obergrenze bei 36.000 Euro.
Wie viel kostet die Steuererklärung beim Lohnsteuerhilfeverein?
Um die Dienstleistung eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen zu können, muss gemäß dem Prinzip eines Vereins zunächst eine Mitgliedschaft abgeschlossen werden. Neben einer Aufnahmegebühr in Höhe von circa 15 bis 20 Euro kommt eine Jahresgebühr auf die Mitglieder zu. Diese ist gestaffelt und richtet sich nach der Höhe des Jahreseinkommens. Die Preisspanne ist deshalb relativ groß. Während Menschen mit geringem Einkommen vielleicht nur 50 Euro zahlen, können es bei Besserverdienern auch mal 300 bis 400 Euro sein. Mit Begleichen des Jahresbeitrags dürfen dann jedoch beliebig viele Beratungen in dem Jahr in Anspruch genommen werden.
Welche Aufgaben übernehmen die Steuer-Dienstleister?
Lohnsteuerhilfevereine übernehmen eine Vielzahl an Tätigkeiten rund um das Lohnsteuerrecht. Sie erledigen die komplette Steuererklärung, kümmern sich darum, dass diese rechtzeitig beim Finanzamt eingeht und prüfen zudem den Steuerbescheid auf seine Richtigkeit. Darüber hinaus dürfen sie in allen steuerlichen Belangen beraten. Dazu gehören unter anderem folgende Themen:
- die Wahl der Steuerklasse
- Anträge für Lohnsteuerermäßigungen, Kindergeld und Riester-Zulagen
- Eigenheimzulage
- Zulagen für die Altersvorsorge
- Kinderbetreuungskosten
- haushaltsnahe Dienstleistungen
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung
- Freistellungsaufträge
Im Gegensatz zu einem Steuerberater beschränkt sich die Beratertätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine jedoch gemäß §4 StBerG ausschließlich auf das Lohnsteuerrecht und darf keine weiteren Rechtsgebiete umfassen.
Fehler in der Steuererklärung: Wer haftet im Schadensfall?
Hat der Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung für ein Mitglied übernommen, so haftet der Verein auch für mögliche Fehler und in der Folge die finanziellen Schäden. Damit sichergestellt ist, dass die hierbei entstandenen Kosten auch tatsächlich beglichen werden, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für einen Lohnsteuerhilfeverein ein absolutes Muss. Natürlich haftet der Verein aber nicht für Fehler und Versäumnisse, die auf das Mitglied zurückzuführen sind.
Urheber des Titelbildes: jirapatche/ 123RF Standard-Bild