Mussten frisch gebackene Väter bislang wertvolle Urlaubstage einreichen, wenn sie in den ersten Lebenswochen Zeit mit ihrem Kind verbringen wollten, haben Sie künftig einen gesetzlichen Anspruch auf freie Tage direkt nach der Geburt. Denn ab 2024 gibt es den Vaterschaftsurlaub.
Der rechtliche Rahmen: Das ändert sich für Väter
Während Mütter einen gesetzlich verankerten Anspruch auf den Mutterschutz haben und sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ihres eigenen Kindes von ihrer Arbeit freigestellt sind, gingen die Väter bislang (fast) leer aus. Die meisten Unternehmen gewähren in der Regel lediglich einen Tag Sonderurlaub bei der Geburt. Wer mehr Tage freihaben möchte, der musste bislang dafür einen Teil seines Jahresurlaubs nehmen – und darauf hoffen, dass der Arbeitgeber diesen auch genehmigt.
Mit dem Vaterschaftsurlaub besteht für Väter beziehungsweise das andere Elternteil künftig ein Anspruch auf zwei Wochen (zehn Arbeitstage) bezahlten Urlaub unabhängig vom bestehenden Urlaub. Eine entsprechende Regelung soll im Mutterschutzgesetz festgehalten werden.
Die rechtliche Grundlage für den Vaterschaftsurlaub ist in der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (von 2019) zu finden. Deutschland setzt die Regelung dabei vergleichsweise spät um, da diese eigentlich bereits seit Mitte 2022 für alle Mitgliedsländer verpflichtend ist.
Vaterschaftsurlaub und Elternzeit: Das sind die Unterschiede
Die Möglichkeit, mit dem Kind in den ersten Lebenswochen viel Zeit zu verbringen, haben Väter auch jetzt schon in Form der Elternzeit. Bis zu drei Jahre können beide Elternteile zusammen nehmen. Relevant ist jedoch die Höhe der Vergütung in dieser Zeit: So besteht ein Anspruch auf 12 Monate Elterngeld beziehungsweise sogar 14 Monate, wenn sowohl Mutter als auch Vater die Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Höhe dieser staatlichen Leistung beträgt jedoch maximal 67 Prozent des vorherigen Nettogehalts. Wer 24 beziehungsweise 28 Monate vom Elterngeld profitieren will, erhält monatlich die Hälfte der Bezüge.
Anders beim Vaterschaftsurlaub: Geplant ist eine ähnliche Regelung wie beim Mutterschaftsgeld: Die Krankenkasse zahlt hierbei einen Betrag von 13 Euro pro Tag und der Arbeitgeber den „Rest“ bis zum Erreichen des bisherigen Nettoverdienstes.
Wer darf den Urlaub nehmen? Die Bedingungen
Einen Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub werden künftig alle abhängig Beschäftigten in Deutschland haben, deren Partner ein Kind geboren hat. Der Familienstand spielt dabei keine Rolle. Es ist zudem nicht relevant, ob es sich um einen Voll- oder Teilzeitjob oder sogar „nur“ um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Da diese besondere Form des Urlaubs dazu gedacht ist, Zeit mit dem eigenen Kind zu verbringen und die Beziehung zum Nachwuchs zu stärken, ist es jedoch nicht zulässig, während dieser Zeit einer anderen beruflichen Beschäftigung nachzugehen.
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