Um neben dem Studium Praxiserfahrungen zu sammeln und zugleich eigenes Geld zu verdienen, bietet sich ein Job als Werkstudent an. Für wen kommt diese Form der Beschäftigung infrage, wie viel Gehalt ist drin und was hat es eigentlich mit dem Werkstudentenprivileg auf sich? Antworten hat dieser Ratgeber.
Was ist ein Werkstudent und welche Voraussetzungen gelten?
Wer sein Geld während des Studiums nicht mit einem Kellnerjob, als Babysitter oder an der Supermarktkasse verdienen möchte, sondern eine Beschäftigung mit einer inhaltlichen Nähe zum Studienfach sucht, liegt mit einem Werkstudierenden-Job genau richtig. Dabei handelt es sich um eine vertraglich fixierte und auf die Dauer des Studiums zeitlich begrenzte Anstellung in einem Unternehmen, die an folgende Bedingungen geknüpft ist:
Werkstudenten sind an einer Universität oder Hochschule eingeschrieben und befinden sich nicht in einem Urlaubssemester.</li> <li>Die Arbeitszeit überschreitet 20 Stunden pro Woche nicht – der Fokus soll schließlich auf dem Studium liegen. Während der Semesterferien ist jedoch eine Erhöhung auf 40 Wochenstunden möglich.
Gut zu wissen: Ein Bezug zum Studium ist sinnvoll, grundsätzlich aber keine Pflicht. Gibt es eine Verbindung, besteht die Möglichkeit, sich den Job als Pflichtpraktikum anrechnen zu lassen.
In welchen Bereichen werden Jobs für Studierende angeboten?
Genauso vielfältig wie die Studiengänge ist auch das Angebot an Werkstudierendenjobs. Eingesetzt werden die jungen Leute dabei meist in Bereichen, in denen nicht zwingend ein Berufsabschluss erforderlich ist: Grundsätzlich können Werkstudenten genauso in kaufmännischen Bereichen wie im produzierenden Gewerbe arbeiten. Auch in der IT-Branche und im Dienstleistungsbereich sind Studierende gerne gesehen. Die Aufgaben reichen von einfachen Bürotätigkeiten über Support-Arbeit bis hin zu umfassender und komplexer Projektarbeit.
Was genau ist das Werkstudentenprivileg?
Die Bezeichnung weist schon darauf hin, dass Werkstudierende bestimmte Vorzüge genießen: Das sogenannte Werkstudentenprivileg bezieht sich dabei auf die Abgaben zur Sozialversicherung. Hier gelten folgende Regelungen:
Krankenversicherung: Bis zum 25. Lebensjahr läuft der Krankenversicherungsschutz weiterhin beitragsfrei über die Familienversicherung. Voraussetzung ist, dass der Verdienst 556 Euro im Jahr nicht überschreitet. Wer älter ist oder mehr verdient, versichert sich in einem studentischen Tarif der Krankenkassen. Die Beiträge überschreiten 100 Euro pro Monat nicht.
Pflegeversicherung: Es besteht Versicherungsfreiheit. Die Studierenden zahlen trotz ihres Einkommens keine Beiträge.
Arbeitslosenversicherung: Es besteht Versicherungsfreiheit.
Unfallversicherung: Die Beiträge für die Unfallversicherung übernimmt der Arbeitgeber in voller Höhe.
Rentenversicherung: Auf die Rentenversicherung trifft das Privileg nicht zu. Eine Befreiung von den Beiträgen ist lediglich bei einem Minijob möglich. Ansonsten zahlen Studierende und Arbeitgeber jeweils einen Anteil, der abhängig von der Höhe des Gehalts und vom Bundesland für die Studierenden maximal bei 9,3 Prozent vom Bruttogehalt liegt.
Achtung: Übersteigt das Einkommen den Grundfreibetrag von 12.084 Euro pro Jahr (Stand: 2025), muss es versteuert werden. Unverheiratete und kinderlose Studierende werden dabei der Steuerklasse 1 zugeordnet.
Wie viel verdiene ich als Werkstudent?
Die Höhe des Gehalts für Werkstudierende hängt natürlich in erster Linie vom Unternehmen und von der Art und vom Anspruch der Tätigkeit ab. Grundsätzlich haben Werkstudierende Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro pro Stunde (Stand: 2025), regelhaft fällt die Vergütung aber höher aus.
Gut zu wissen: Wer BAföG bezieht, muss unter Umständen mit Abzügen rechnen, wenn das Einkommen als Werkstudent den Einkommens-Freibetrag in Höhe von 6.672 Euro pro Jahr (Stand: 2025) überschreitet. Das Kindergeld bleibt übrigens in voller Höhe erhalten, sofern die Studierenden nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Welche Vorteile bietet die Beschäftigung als Werkstudent?
Eine Beschäftigung als Werkstudierender bietet sowohl für die Studierenden als auch für die Arbeitgeber einige Vorzüge. Das sind:
Für Studierende
- ein hohes Maß an Praxiserfahrung
- die Möglichkeit, eigenes Geld zu verdienen
- nur sehr geringe Abzüge vom Lohn
- eine interessante Aufgabe für ein berufliches Weiterkommen
- ein Ausgleich zum Studium
- gute Chancen für eine Übernahme nach dem Studium
- die Möglichkeit, in den Semesterferien Vollzeit zu arbeiten
- eine gute Referenz im Lebenslauf
- Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit
Für Unternehmen
- geringe Lohnnebenkosten
- potenzielle Nachwuchs-Fachkräfte für das Unternehmen
- geringe Kosten für Recruiting-Prozesse
- höhere Flexibilität bei der Personaleinsatzplanung
- qualifizierte und häufig motivierte Arbeitskräfte
Urheber des Titelbildes: fizkes/ 123RF Standard-Bild