Wenn die Technik streikt, ist das erstmal ärgerlich und frustrierend. Auf dem Foto: Mann am Schreibtisch, der wütend auf Handy und Laptop schaut

wenn der bildschirm schwarz bleibt: Muss arbeit nachgeholt werden?

Ein technischer Ausfall kann den Arbeitsalltag abrupt zum Stillstand bringen. Ob in der Firmenzentrale oder im heimischen Büro – wenn der Server nicht mehr reagiert, das Internet ausfällt oder das System hängt, steht oft nicht nur der Bildschirm still, sondern der gesamte Betrieb. Doch was bedeutet das für die Arbeitszeit? Müssen ausgefallene Stunden nachgeholt werden oder gilt: Pech gehabt, Technik kaputt?

Was tun, wenn plötzlich nichts mehr geht?

Montagmorgen, 8.15 Uhr. Der Rechner surrt, bleibt dann aber hängen. Selbst beim dritten Neustart passiert nichts. Die Hotline der IT verspricht: „Wir sind dran.“ Doch auch um 10 Uhr geht noch immer nichts: keine Mails, kein Zugriff auf das CRM, kein Outlook. Statt Deadlines gibt es Kaffee und irgendwann die Frage: Wie geht es weiter?

Die Situation ist kein Einzelfall. Und sie wirft Fragen danach auf, wann die liegen gebliebene Arbeit erledigt werden soll. Denn nicht immer ist klar, wer in solchen Fällen das Risiko trägt und wie verbindlich die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit wirklich ist.

Das sagt das Arbeitsrecht

Bei einem Technikausfall im Büro greift das sogenannte Betriebsrisiko-Prinzip. Das heißt: Fällt die Arbeit aus Gründen weg, die im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegen, muss der Lohn gezahlt werden, auch wenn keine Leistung erbracht werden konnte.

Typische Szenarien sind zum Beispiel:

  • Ein Stromausfall am Arbeitsplatz führt dazu, dass keine Arbeit mehr möglich ist.
  • Cloud-Dienste oder E-Mail-Zugänge sind nicht erreichbar und blockieren wesentliche Arbeitsprozesse.
  • Die Internetverbindung fällt im Büro oder Homeoffice vollständig aus.

Mögliche Ursachen dafür können zum Beispiel Baustellen oder Unwetter, interne Fehler oder Softwareprobleme sein.

Und was gilt im Homeoffice?

Im Homeoffice sieht die Sache etwas anders aus. Hier kommt es darauf an, wer die Technik stellt und wer die Störung verursacht hat. Und: Es gibt Pflichten auf beiden Seiten.

Was Beschäftigte tun müssen

Wer zu Hause arbeitet, ist verpflichtet, den Arbeitgeber sofort über den Internetausfall zu informieren und aktiv nach Lösungen zu suchen. Dazu gehören:

  • Starten Sie den Router neu oder prüfen Sie den Wechsel auf einen mobilen Hotspot.
  • Die Rücksprache mit dem Internetanbieter kann helfen, die Ursache zu identifizieren.
  • Der Wechsel des Arbeitsorts (zum Beispiel ins Büro) schafft unter Umständen Abhilfe.

Grundsätzlich gilt: Ist der Ausfall selbst verschuldet, zum Beispiel durch unbezahlte Rechnungen oder private Technikmängel, kann das Unternehmen verlangen, dass die Zeit nachgeholt wird. Auch im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag mag so eine Nacharbeitspflicht geregelt sein.

Liegt der Ausfall dagegen nicht im Verschulden des Mitarbeitenden, etwa bei einem regionalen Netzausfall, ist eine Nacharbeit in der Regel nicht vorgesehen, vorausgesetzt, der Vertrag regelt nichts anderes.

Was Arbeitgeber leisten müssen

Auch Unternehmen sind in der Pflicht, besonders dann, wenn sie Homeoffice ausdrücklich ermöglichen oder sogar voraussetzen:

  • Es muss eine angemessene Reaktionszeit eingeräumt werden, damit Beschäftigte den Fehler beheben können.
  • Falls technisch möglich, stellt das Unternehmen alternative Arbeitsmittel oder Arbeitsorte zur Verfügung.
  • Eine faire Lösung zur Nacharbeit orientiert sich an der tatsächlichen Ursache und der Vertragslage.

Rechtlicher Hintergrund: Welche Gesetze greifen?

Für Internetausfälle im Homeoffice gibt es keine eigene gesetzliche Vorschrift, aber mehrere Regelwerke, die im Einzelfall zur Anwendung kommen können:

  • Arbeitsvertrag: individuelle Regelungen zu Arbeitszeit, Homeoffice und Technikverantwortung.
  • Tarifvertrag: wenn anwendbar, können dort Pflichten zu Ausfallzeiten und Arbeitszeitausgleich geregelt sein.
  • Arbeitsschutzgesetz & Arbeitsstättenverordnung: gelten auch im Homeoffice, etwa für Fragen zur ergonomischen Ausstattung oder Erreichbarkeit.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): wenn es um Haftung und Schadensersatz geht, etwa bei grober Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung.

Sinnvolle Beschäftigung während des Technikausfalls

Auch wenn der Bildschirm streikt, muss der Arbeitstag nicht komplett ins Leere laufen. Nutzen Sie die Zeit doch einfach sinnvoll, indem Sie Aufgaben angehen, für die sonst wenig Raum bleibt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Räumen Sie ihre E-Mail-Postfächer auf, organisieren Sie den Schreibtisch oder sortieren Sie analoge Unterlagen.
  • Fachliteratur oder interne Leitfäden zu lesen, vertieft das eigene Wissen und setzt neue Impulse für den Arbeitsalltag.
  • Wie sieht es mit organisatorischen Tätigkeiten aus? Aktualisieren Sie jetzt zum Beispiel To-do-Listen, holen Sie offene Rückrufe nach oder führen Sie kollegiale Gespräche.
  • Die erzwungene Pause bietet außerdem die gute Gelegenheit, eigene Arbeitsprozesse zu reflektieren, Optimierungsideen zu notieren oder einfach einen klaren Kopf zu bekommen.
  • Auch ein kurzer Spaziergang zur geistigen Erholung und eine strukturierte Pause können dazu beitragen, mit klarem Kopf wieder durchzustarten, sobald die Technik mitspielt.

Urheber des Titelbildes: voronaman/ 123RF Standard-Bild

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