Zwei Menschen aus einer Firma verlieben sich ineinander – das ist weder ungewöhnlich noch verwunderlich. Schließlich verbringen Arbeitskollegen viel Zeit miteinander, arbeiten gemeinsam an Projekten und haben oftmals ähnliche Interessen. Da kann schon mal der Funke überspringen. Damit die Liebe am Arbeitsplatz nicht für Irritationen sorgt, sollten Kollegenpaare einige Punkte beachten.
Beziehung vorerst geheim halten
Wer kennt es nicht? Die Liebe ist ganz frisch, die Verliebten möchten ihr Glück am liebsten mit der ganzen Welt teilen! An sich ist das nicht bedenklich. Doch wenn es um Liebe am Arbeitsplatz geht, besser nicht gleich die halbe Firma einweihen. Dafür ist immer noch Zeit. Lieber abwarten, ob die Beziehung zum Kollegen Bestand hat.
Privat und dienstlich trennen
Liebe ist etwas Schönes! Doch die oberste Regel lautet: Am Arbeitsplatz haben Gefühle nichts verloren. Kommt es zwischen zwei Arbeitskollegen zu Reibereien, leidet darunter auch das Betriebsklima. Wichtig ist es also, eine klare Grenze zwischen Beruflichem und Privatem zu ziehen. Auch wenn es in einer Beziehung manchmal kracht – die Arbeit und Kollegen sollen nicht darunter leiden.
Gefühle füreinander nicht offen zeigen
Während sich die Liebe im Alltag ungehindert ausleben lässt, haben Liebesschwüre, Küsse und Händchenhalten auf der Arbeit nichts verloren. Mag die Verliebtheit noch so groß sein: Es gilt, sich am Arbeitsplatz zu disziplinieren.
Heikel: Die Liebe zu Vorgesetzten
Es ist keine Seltenheit, dass Arbeitnehmer Gefühle für einen Vorgesetzen entwickeln. Führungskräfte wirken oftmals besonders fähig, intelligent und stark. Sind sie auch noch charismatisch, macht sie das für viele Kollegen attraktiv. Liebschaften zwischen Vorgesetzten und Untergeben sind jedoch eine heikle Angelegenheit und können zu allerlei Komplikationen im Job führen. Hier ist wichtig, dass ein Paar für sich Regeln definiert und diese im Arbeitsalltag strikt befolgt. Womöglich ist es auch die beste Entscheidung, wenn einer der Verliebten in eine andere Abteilung wechselt oder gar zu einer anderen Firma.
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