Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz lassen den Gang ins Büro zum Albtraum werden. Wir erklären, wie Sie sich gegen Mobbing wehren können und was Sie tun sollten, wenn Kollegen gemobbt oder diskriminiert werden.
Diskriminierung und Mobbing: Was bedeutet das eigentlich?
Diskriminierung bezeichnet die Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft, aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung oder des Alters.
Am Arbeitsplatz kann Diskriminierung die Form von Mobbing annehmen. Das Wort Mobbing leitet sich vom englischen Begriff „to mob“ ab, der so viel wie „anpöbeln“ oder „bedrängen“ bedeutet.
Schätzungen zufolge sind in Deutschland rund 1,5 Millionen Beschäftigte von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen. Andere Erhebungen gehen davon aus, dass elf Prozent der Berufstätigen in Deutschland schon einmal Erfahrungen mit Mobbing gemacht haben. Nach internationalen Studien sind 81,3 Prozent der Mobbing-Opfer Frauen, 18,7 Prozent Männer.
Wie äußert sich Mobbing am Arbeitsplatz?
Nicht jedes unfreundliche Verhalten der Kollegen oder Vorgesetzten ist mit Mobbing gleichzusetzen. Mobbing ist vielmehr dadurch definiert, dass schikanierende und herablassende Handlungen systematisch und über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen.
Typische Beispiele für Mobbing am Arbeitsplatz:
- Die Kollegen verbreiten Gerüchte über Sie, die Sie bei anderen Mitarbeitern, Vorgesetzten oder Kunden herabsetzen sollen.
- Man enthält Ihnen bewusst Informationen vor, die Sie zum Erledigen Ihrer Aufgaben benötigen.
- Ihr Chef teilt Ihnen nur sinnlos erscheinende Aufgaben zu, die weit unter Ihren Kompetenzen liegen.
- Ihr Vorgesetzter kritisiert Sie lautstark vor anderen Beschäftigten und versucht, Sie auf diese Weise bloßzustellen.
- Sie sind sexuellen Übergriffen wie unangebrachten Berührungen oder anzüglichen Bemerkungen ausgesetzt.
- Vorgesetzte oder Kollegen leugnen, dass bestimmte Anweisungen gegeben oder Absprachen getroffen wurden. Dieser Versuch, Ihre eigene Wahrnehmung infrage zu stellen, wird als Gaslighting bezeichnet.
Mobbing hat schwerwiegende Auswirkungen
Personen, die von Mobbing betroffen sind, fühlen sich häufig schutz- und hilflos. Die Schikanen am Arbeitsplatz können schwere psychische, aber auch körperliche Folgen nach sich ziehen. Betroffene leiden unter einem verringerten Selbstwertgefühl, Depressionen und Schlafstörungen. Sie sind häufiger krank und ihre Arbeitsleistung lässt nach
Negative Auswirkungen hat Mobbing auch für den Betrieb. Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass deutschen Unternehmen durch Mobbing und Diskriminierung pro Jahr bis zu 2 Milliarden Euro Schaden entstehen. Nicht nur nimmt die Produktivität der gemobbten Mitarbeiter ab, auch das Betriebsklima verschlechtert sich. Das Vertrauen der Beschäftigten in die Unternehmensführung sinkt, die Verunsicherung steigt, die Motivation lässt nach.
Mobbing und Diskriminierung: Das sagt das Gesetz
Bei Diskriminierung am Arbeitsplatz greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Werden etwa Frauen aufgrund ihres Geschlechts von bestimmten Aufgaben ausgeschlossen oder Bewerber wegen eines ausländisch klingenden Nachnamens nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, besteht Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz. Allerdings muss die Diskriminierung eindeutig nachgewiesen werden.
Ein allgemeines Anti-Mobbinggesetz gibt es in Deutschland nicht. Einige Teilaspekte des Mobbings können dennoch strafrechtlich relevante Handlungen gemäß Strafgesetzbuch (StGB) darstellen. Dazu gehören:
- Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185-187 StGB)
- Körperverletzung (§ 223 StGB)
So wehren Sie sich gegen Mobbing am Arbeitsplatz
Sind Sie von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen, können Sie zunächst versuchen, die Schikanen zu ignorieren. Bleibt eine Reaktion aus, stellen manche Angreifer ihr Verhalten ein. Führt das bloße Ignorieren nicht zum Erfolg, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Grenzen aufzeigen: Sprechen Sie die mobbende Person unter vier Augen an und erklären Sie ihr deutlich, dass sie Grenzen überschritten hat und ihr Verhalten einstellen soll. Machen Sie klar, welche Konsequenzen den Angreifer erwarten können.
- Hilfe suchen: Wenden Sie sich an Vorgesetzte, den Betriebsrat oder Vertrauenspersonen. Das Betriebsverfassungsgesetz legt fest, dass Arbeitgeber Mobbing-Vorwürfen nachgehen müssen (§ 84 BetrVG). Alternativ können Sie Ihre Beschwerde an den Betriebsrat richten, der den Arbeitgeber informieren muss (§ 85 BetrVG). Eine Ansprechstelle bei Diskriminierung bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hotline: 0800 – 546 546 5).
- Vorfälle dokumentieren: Halten Sie schriftlich fest, wann sich welche Vorfälle ereignen. Kommt es zu strafrechtlich relevanten Handlungen, haben Sie Beweise in der Hand.
Kollegen werden diskriminiert und gemobbt – was tun?
Stellen Sie fest, dass Kollegen gemobbt werden, sollten Sie die Beteiligten ansprechen. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit der gemobbten Person, um dem Betroffenen Ihre Unterstützung auszusprechen. Anschließend sprechen Sie mit den mobbenden Personen und versuchen zu vermitteln. Geht das Mobbing von Vorgesetzten aus, wenden Sie sich an den Betriebsrat oder an eine lokale Beratungsstelle – am besten gemeinsam mit dem betroffenen Mitarbeiter.
Führungskräfte und Arbeitgeber müssen eingreifen, wenn Sie Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz bemerken. Das geht aus der im Bundesgesetzbuch festgeschriebenen allgemeinen Fürsorgepflicht hervor (§§ 617 – 619 BGB). Das AGG sieht zudem vor, dass Führungskräfte ihre Beschäftigten vor Diskriminierung schützen müssen (§ 12 AGG). Kommen Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, können Betroffene Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld geltend machen.
Am besten setzen sich Unternehmen bereits präventiv gegen Mobbing ein. Dabei helfen zum Beispiel Informations- und Aufklärungskampagnen. Zudem empfiehlt es sich, Mobbing- und Konfliktbeauftragte zu benennen und eine Beschwerdestelle im Betrieb einzurichten.
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