Videostreaming im Internet ist mit Vorsicht zu genießen. Nutzer, die sich auf halbseidenen Streaming-Portalen illegal hochgeladene Filme und Serien anschauen, bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Nach wie vor gibt es zum Streaming keine einheitliche Rechtsprechung – weder in Deutschland noch in der EU. Fest steht: Wer illegale Raubkopien im Netz nicht nur ansieht, sondern auch weiterverbreitet, macht sich strafbar. Auf vielen populären Portalen geschieht dies bereits beim Abrufen eines Videos – im Hintergrund und von Nutzern meist unbemerkt.

Hunderttausende deutsche Nutzer schauen sich auf Portalen wie „Popcorn Time“ und „cuevana.tv“ aktuelle Filme und Serien an. Kostenlos – und illegal. Jetzt haben zahlreiche Nutzer dieser Seiten Abmahnungen erhalten. Und diesmal werden die Abmahnanwälte wohl erfolgreich sein.

Anders als beim RedTube-Fall vergangenes Jahr dürften hier tatsächlich Urheberrechtsverletzungen auf Seiten der Nutzer vorliegen. Denn wer auf „Popcorn Time“ und „cuevana.tv“ Videos streamt, verbreitet sie automatisch und ohne es zu merken an andere Nutzer weiter. Dafür sorgt die Portal-Software im Hintergrund. Handelt es sich bei den Videos um Raubkopien, wird das Urheberrecht verletzt. Und das ist strafbar.

Für Streaming-Nutzer gilt mehr als denn je: Wer sicher gehen möchte, dass ihm nicht irgendwann doch eine Abmahnung wegen illegaler Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Videos ins Haus flattert, sollte auf Nummer sicher gehen – und alle genutzten Streaming-Portale genau unter die Lupe nehmen.

 

Welche Streaming-Formen gibt es?

Beim Streaming unterscheidet man in Live-Streaming und On-Demand-Streaming. Live-Streams, wie beispielsweise Spiele der Fußball-WM, sind legal, da hier lediglich Daten unabhängig vom Server getauscht werden.

On-Demand-Streams können im Gegensatz zum Live-Stream angehalten sowie vor- und zurückgespult werden. Hier werden Datenpakete auf dem Rechner gespeichert. Wer diese Datenpakete von einer illegalen Streaming-Seite empfängt macht sich mit strafbar.

 

Welches Streaming ist legal?

Urheberrechtlich unbedenkliche Streaming- oder Download-Portale sind in der Regel kostenpflichtig oder werden über Werbung finanziert.

Online-Videotheken wie Maxdome, Watchever, Videoload oder iTunes bieten Filme und Serien gegen eine monatliche Gebühr offiziell und legal an.

Andere Portale wie Clipfisch oder MyVideo stellen ebenfalls ausgewählte Serien zur Auswahl. Diese Seiten finanzieren sich über die geschaltete Werbung und sind für den Verbraucher daher kostenlos.

 

Welches Streaming ist Ilegal?

Inoffizielle und damit in der Regel illegale Streaming-Portale sind relativ leicht zu erkennen. Ist ein Portal kostenlos und frei von Werbung, werden verschiedene Streaming-Dienste angeboten und nicht ein einheitlicher, kann man davon ausgehen, dass es sich hier um das Streaming von illegal beschafften Inhalten handelt.

Zahlreiche Pop-up-Fenster, die sich beim Öffnen der Streaming-Links öffnen – meistens Werbe-Fenster für Online-Games oder Erotik-Websites – sind ein weiteres Zeichen dafür, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht.

Wichtig: Viele illegale Streamingseiten bieten auch Downloads von Filmen und Serien an. Wer diesen Inhalt aktiv auf seinen Rechner herunterlädt und sich des Urhebers nicht bewusst ist, macht sich strafbar.

 

Rechtslage beim Streaming

Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung, was das illegale Filmstreaming angeht. Inzwischen haben sich aber viele Kanzleien darauf spezialisiert, Abmahnungen an Verbraucher zu schicken, die illegale Streaming-Portale nutzen und Raubkopien ansehen.

Seiten wie kino.to oder movie2k.to wurden im Rahmen der Urheberrechtverletzung inzwischen komplett geschlossen. Verbraucher, die dennoch eine der vielen anderen inoffiziellen Streaming-Seiten besuchen, können sich nicht 100-prozentig sicher fühlen.

Mehrere Gründe sprechen für ein unkalkulierbares Risiko:

  • Die besuchten Streaming-Portale machen sich selbst durch die Weiterverbreitung von illegal erworbenen Filmen und Serien strafbar, weil sie das Urheberrecht verletzen.
  • Bei der Nutzung eines illegalen On-Demand-Streaming-Dienstes werden automatisch Datenpakete im Cache des Rechners des Verbrauchers gespeichert. Durch diese sich automatisch erstellende Kopie des Videos macht sich auch der User der Urheberrechtverletzung strafbar. Gleiches gilt für die Nutzung von DivX-Playern. Auch hier wird automatisch eine Kopie des Films auf dem eigenen Rechner gespeichert.
  • Wer Filme und Seiteninhalte aus dem Ausland nutzen möchte und sich dafür eine fremde Länder-IP-Adresse besorgt, macht sich ebenfalls strafbar.
  • Filesharing-Portale – also der Austausch von Inhalten von Rechner zu Rechner – sind ebenfalls illegal.

Fakt ist, dass derzeit noch von Fall zu Fall entschieden wird, ob eine Abmahnung rechtskräftig ist und der Verbraucher oder das Portal das Urheberrecht verletzt hat. Solange es keine klare Rechtsprechung gibt, bewegen sich Nutzer von illegalen Streamingseiten in einer unsicheren Grauzone.

Gehen Sie deshalb immer auf Nummer sicher und nutzen Sie ein legales Streaming-Portal.

 

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