Betriebliches Gesundheitsmanagement - ein Überblick / auf dem Foto: Es ist ein Schreibtisch zu sehen, bei dem man auf Knopfdruck die Höhe verstellen kann.

Betriebliches Gesundheitsmanagement – ein Überblick

Gesunde Mitarbeiter sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg. Die Anzahl krankheitsbedingter Fehltage nimmt jedoch seit einigen Jahren zu. Betrieben geht dadurch nicht nur Arbeitsleistung verloren, sie müssen auch für sechs Wochen im Jahr Lohnfortzahlungen in voller Höhe leisten.

Investitionen in die Gesundheit des Personals sind daher gut angelegt. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) fasst Strategien und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zusammen.

Betriebliches Gesundheitsmanagement – die Zielsetzung

Angaben des Statistischen Bundesamtes zufolge nimmt die Zahl der Krankentage seit 2019 kontinuierlich zu. Im Jahr 2023 waren Arbeitnehmende im Durchschnitt 15,1 Tage lang krankgeschrieben. Das sind vier Tage mehr als im Jahr davor. Im Schnitt meldeten sich 6,1 Prozent der Beschäftigten krank. Das erscheint vielleicht nicht viel, aber auch dieser Wert steigt seit 2006 an.

Gesundheit gilt nun nicht nur als das höchste Gut des Menschen, sondern bildet auch eine wesentliche Grundlage für die Leistungsfähigkeit. Unternehmen sind daher gut beraten, die Gesundheit und damit die Produktivität ihrer Beschäftigten zu fördern.

Hier setzt das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) an. Das Ziel besteht darin, Rahmenbedingungen, Strukturen und Maßnahmen zu entwickeln, die zu einem gesundheitsfördernden Arbeitsumfeld beitragen. Unter dem Begriff BGM fasst man dementsprechend alle strukturellen Veränderungen zusammen, die der Gesundheitsförderung der Belegschaft dienen. Die getroffenen Maßnahmen sollen sowohl den Mitarbeitenden als auch dem Unternehmen selbst zugutekommen.

Grundlagen des BGM

Das betriebliche Gesundheitsmanagement baut auf drei Säumen auf:

1. Arbeits- und Gesundheitsschutz (AUG): Betriebe sind gesetzlich dazu verpflichtet, Beschäftigte vor arbeitsbedingten Gefährdungen zu schützen. Rechtliche Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), ergänzt durch verschiedene Arbeitsschutzverordnungen, zum Beispiel zum Lärmschutz, zur sicheren Arbeitsplatz- und Arbeitsstättengestaltung und für den Umgang mit Gefahr- und Biostoffen. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend müssen Arbeitgeber Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen.

2. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Erkranken Beschäftigte für mehr als sechs Wochen im Jahr, müssen Arbeitgeber ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Das BEM umfasst Maßnahmen, die den Mitarbeitern die Rückkehr in den Betrieb erleichtern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fehlzeiten sechs Wochen am Stück betragen oder ob Beschäftigte wiederholt arbeitsunfähig werden. Gesetzliche Grundlage bildet das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (§ 167 Abs. 2 SGB IX).

3. Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF): Neben den gesetzlichen Vorgaben bilden BGF-Maßnahmen die dritte, freiwillige Säule des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Darunter werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die eine gesundheitsfördernde Gestaltung des Arbeitsplatzes zum Ziel haben. Unterschieden wird zwischen zwei Arten von Maßnahmen. Einerseits Maßnahmen, die das Verhalten von Menschen beeinflussen sollen, etwa zur Gesundheits- und Suchtprävention. Und andererseits solche, die auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Unternehmenskultur abzielen. Da sich beide Bereiche gegenseitig beeinflussen, sollten diese Maßnahmen in Tandem entwickelt werden.

BGM: Durchführung in der Praxis

Punktuelle Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ergeben noch kein BGM. Zielsetzung ist es vielmehr, Gesundheitsaspekte systematisch in der Unternehmensstrategie zu verankern. Betriebe müssen also ein Gesamtkonzept entwickeln, das sowohl die gesetzlichen Vorgaben wie die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung für jeden Mitarbeiter als auch individuelle freiwillige Maßnahmen miteinbezieht. Genauso wichtig ist es, die Auswirkungen zu überwachen und regelmäßig zu evaluieren.

Welche Anforderungen das betriebliche Gesundheitsmanagement erfüllen muss, ist in der internationalen Norm ISO 45001 festgelegt. Die Norm dient Unternehmen als Leitlinie, die beabsichtigten Ergebnisse eines Arbeitsschutzmanagementsystems zu erreichen:

– Kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsschutzleistung

– Erfüllung der gesetzlichen und sonstigen Anforderungen

– Erreichen der betrieblichen Arbeitsschutzziele

Dabei legt die Norm weder spezifische Kriterien für die Arbeitsschutzleistung fest, noch macht sie Vorgaben für die konkrete Gestaltung des BGM. Das gibt Unternehmen großen Handlungsspielraum bei der Umsetzung.

Positive Aspekte durch ein strukturiertes BGM

Die Einführung des betrieblichen Gesundheitsmanagements geht für Betriebe mit einigem Aufwand einher. Langfristig lohnt sich die Investition in gesundheitsfördernde Maßnahmen und Strukturen allerdings.

Arbeitgebern bietet das BGM eine Reihe von Vorteilen:

– Kosten für krankheitsbedingte Fehltage und Produktionsausfälle sinken.

– Beschäftigte sind leistungsfähiger und produktiver.

– Mitarbeiterzufriedenheit steigt.

– Arbeitsprozesse laufen besser.

– Unternehmensimage wird aufgewertet.

– Wettbewerbsfähigkeit steigt.

Arbeitnehmer profitieren ebenfalls: Bessern sich Gesundheitszustand und allgemeines Wohlbefinden, steigert das nicht nur die Zufriedenheit im Job, sondern auch die generelle Lebensqualität. Beschäftigte müssen seltener zum Arzt und fühlen sich weniger belastet.

Betriebliches Gesundheitsmanagement – für alle Unternehmen sinnvoll

Aufgrund der zahlreichen Vorteile ist das BGM für alle Unternehmen sinnvoll. Beteiligen kann sich jeder: Neben der Unternehmensleitung können sich auch Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sowie Betriebsärzte bei der Ideenfindung und Umsetzung einbringen.

Kleine und mittlere Unternehmen nutzen die Möglichkeiten des BGM aber noch recht selten. Motivation ist grundsätzlich vorhanden, in vielen Betrieben fehlt es jedoch an Wissen: An wen können sich Betriebe bei der Einführung und Umsetzung des BGMs wenden? Wo erhalten sie Hilfestellung? Welche Kooperationspartner gibt es?

Zu den wichtigen Ansprechpartnern gehören die gesetzlichen Krankenkassen. Sie stellen Unternehmen jeder Größe Informationen bereit, die den Einstieg ins betriebliche Gesundheitsmanagement erleichtern sollen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat zudem einen BGM-Leitfaden herausgegeben, der Betrieben die wichtigsten Handlungsfelder und Unterstützungsmöglichkeiten durch die Sozialversicherungsträger aufzeigen soll. Unternehmen können den Leitfaden bei der DRV bestellen. Der Firmenservice der DRV bietet zusätzlich persönliche Beratung an.

Urheber des Titelbildes: jopanuwatd / 123RF Standard-Bild

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