Essen am Schreibtisch

Der Terminkalender ist voll, die To-do-Liste lang und die Zeit eng bemessen – im stressigen Arbeitsalltag gibt es nicht immer die Gelegenheit, eine Pause einzulegen. Wenn Kantine oder Restaurant nicht drin sind, der Magen aber dennoch verdächtig knurrt, essen Angestellte Snacks und Mahlzeiten auch gerne mal direkt am Schreibtisch. Aber ist das eigentlich erlaubt?

Kein grundsätzliches Verbot: Essen und Trinken sind drin

Für viele Angestellte gehört die Tasse Kaffee oder Tee zum Arbeitsalltag ganz selbstverständlich dazu. Dazu gesellen sich auf dem Schreibtisch dann noch das morgendliche Butterbrot und am Nachmittag die Plätzchen, die in der Dose auch gerne mal unter den Kollegen herumreicht werden. Um Geld zu sparen, bringen Angestellte hin und wieder ihr eigenes Mittagessen mit, wärmen es in der Mikrowelle der Büroküche auf und nehmen die Mahlzeit dann auf dem Bürostuhl vor dem Computer ein …

Was sich für viele Arbeitnehmer ganz normal anhört, ist es im Grunde auch. Ein generelles Gesetz, das das Essen und Trinken am Arbeitsplatz beziehungsweise am Büroschreibtisch verbietet, gibt es nämlich nicht. Dementsprechend sind Sandwich und Salami-Pizza, Schokolade und Schweinesteak erst einmal erlaubt, sofern keine betriebsinternen Vorschriften dagegen sprechen.

Jetzt sind Snacks ein No-Go am Arbeitsplatz

Nicht immer ist es jedoch eine gute Idee, im Büro zu essen – vor allem dann nicht, wenn der Arbeitgeber sein Veto einlegt. Unter bestimmten Voraussetzungen hat er nämlich das Recht, das Essen am Arbeitsplatz einzuschränken. Entsprechende Vorschriften werden zum Beispiel über die Betriebsordnung festgelegt; auch andere schriftliche Vereinbarungen sind möglich. Rechtfertigende Gründe sind dabei zum Beispiel:

  • Außenwirkung: Am Arbeitsplatz gibt es Kundenverkehr.
  • Arbeitsschutz: Die Arbeitssicherheit ist durch die Ablenkung durch das Essen nicht mehr gewährleistet.
  • Hygiene: In sensiblen Bereichen gefährdet das Essen die Einhaltung von notwendigen hygienischen Maßnahmen.
  • Beschädigung / Schmutz: Es besteht die Gefahr, dass Inventar und technische Ausstattung beschmutzt und beschädigt werden.

Darüber hinaus spielt häufig auch die Art der Mahlzeit eine Rolle: Während in der Regel nichts gegen einen kleinen Snack spricht, dürfte es bei einem Döner oder einer Pizza schon schwieriger werden. Ein Argument ist hier die Geruchsbelästigung – nicht allen Kollegen dürfte der intensive Essensgeruch gefallen. Hinzu kommt, dass garantiert kein Chef Krümel und Fettflecken auf dem Schreibtisch, der Tastatur und eventuell sogar auf dem Boden gerne sieht.

Eine größere Mahlzeit nimmt man zudem in der Regel nicht mal eben zwischendurch ein: Die eigene Arbeitsleistung leidet beim Mampfen des großen Pizzastücks, während der Mitarbeitende eigentlich Excel-Listen pflegen sollte. Eine Rolle spielt diese Überlegung natürlich nur dann, wenn man für das Essen keine Arbeitspause einlegen will.

Die Möglichkeiten: Wo kann ich sonst essen?

Selbst dann, wenn das Essen am Schreibtisch in einem Unternehmen ein No-Go sein sollte, kann der Arbeitgeber es natürlich nicht generell verbieten. Möglich ist dies immer während der Pausenzeiten. Da nicht jeder Mitarbeitende die (falls vorhanden) betriebseigene Kantine nutzen oder auswärts essen will, gibt es in vielen Unternehmen Pausenräume. Diese sind sogar Pflicht, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt. Und haben Kunden Zutritt zum eigenen Arbeitsbereich, dann geht es unabhängig von der Zahl der Beschäftigten sogar gar nicht ohne den Pausenraum.

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