Pendlerpauschale

Die wenigsten Angestellten wohnen in direkter Nachbarschaft zu ihrem Arbeitgeber. Und es ist auch eher die Ausnahme, dass Mitarbeitende 100 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen. All diejenigen, die für ihren Job eine gewisse Strecke bewältigen müssen, können die Fahrtkosten als Pendlerpauschale steuerlich geltend machen.

Pendlerpauschale: Was ist das?

Spätestens bei der jährlichen Steuererklärung werden angestellte Berufstätige mit dem Begriff Pendlerpauschale, auch als Kilometerpauschale bezeichnet, konfrontiert. Es handelt sich dabei um eine steuerliche Vergünstigung, die die Steuerlast der Arbeitnehmer reduziert. Geltend gemacht werden dürfen die Kosten für den Hin- und Rückweg zur Arbeit mit dem Auto und den öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch die Strecke, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt wird, ist von der Steuer absetzbar. Die Pendlerpauschale ist daher eine Anerkennung des (finanziellen) Mehraufwands, der Angestellten für den Weg zur Arbeit entsteht. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG)in § 9.

Steuern sparen dank Kilometerpauschale: wie viel konkret?

Wie hoch ist Pendlerpauschale ausfällt, ist klar festgelegt. Das sind die relevanten Zahlen:

Für jeden vollen Kilometer vom Wohnort bis zur regelmäßigen Arbeitsstätte dürfen für die einfache Fahrt folgende Beträge veranschlagt werden:

  • bis zum 20. Kilometer: 0,30 Euro
  • ab dem 21. Kilometer: 0,38 Euro (2022 bis 2026)

Wer 5 Tage in der Woche arbeitet, kann die Fahrtkosten bis zu 230 Arbeitstage anrechnen. Die Höchstgrenze für die Pendlerpauschale liegt pro Jahr bei 4.500 Euro. Ausgenommen von diesem Maximalbetrag sind Personen, die mit dem privaten Pkw zur Arbeit fahren.

Arbeitnehmenden steht die Wahl des Verkehrsmittels frei. Für die Höhe der Fahrtkostenpauschale spielt es daher keine Rollen, ob Sie mit dem Pkw, dem Bus, dem Fahrrad oder sogar zu Fuß unterwegs waren. Wichtig ist jedoch, immer den kürzesten Weg anzugeben. Wer beispielsweise mit dem Fahrrad lieber durch den Park fährt und dafür einen Umweg in Kauf nimmt, darf die zusätzliche Kilometeranzahl nicht mitrechnen.

Gut zu wissen: Neben Angestellten haben auch Selbstständige die Möglichkeit, von der Pendlerpauschale zu profitieren – natürlich nur, wenn sie ein Büro beziehungsweise einen Arbeitsplatz außerhalb der eigenen vier Wände haben.

Keine Vergünstigung: Wann gibt es keine Pendlerpauschale?

Nicht immer ist es eindeutig, ob die Pendlerpauschale tatsächlich geltend gemacht werden darf. In folgenden Fällen gibt es keine steuerliche Vergünstigung:

  • Der Arbeitgeber übernimmt die Fahrtkosten für den Arbeitnehmer, zum Beispiel mit einem Ticket für den öffentlichen Nahverkehr oder mit einem Dienstwagen.
  • Die Person arbeitet an wechselnden Orten und hat keinen festen, regelmäßigen Arbeitsplatz.
  • Sie bilden Fahrgemeinschaften und nutzen kein eigenes Fahrzeug.
  • Veranschlagt werden nur Fahrten zum Arbeitsplatz, die beruflich (und nicht privat) bedingt sind.

Quittungen aufbewahren: Welche Nachweise muss ich vorlegen?

Damit Sie in den Genuss der Steuerermäßigung kommen, benötigt das Finanzamt folgende Angaben:

  • die Adresse des Arbeitsplatzes
  • die Anzahl der Arbeitstage pro Woche und pro Jahr
  • die Zahl der versäumten Tage durch Krankheit und Urlaub
  • die einfache Entfernung zum Arbeitsplatz (in vollen Kilometern)

Nachweise verlangt das Finanzamt in der Regel nicht (sofern die jährliche Kilometerzahl 15.000 nicht überschreitet). Dennoch sollten Sie Bahn- und Parktickets, Tankbelege und Bescheinigungen vom Arbeitgeber unbedingt sorgfältig aufbewahren. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, lohnt es sich zudem, ein Fahrtenbuch zu führen. Das Finanzamt hat das Recht, im Rahmen einer Prüfung jederzeit Einsicht in die Unterlagen zu verlangen.

Urheber des Titelbildes: rastudio/ 123RF Standard-Bild