Mann im Anzug lliegt auf dem Boden

Sie müssen schnell zum nächsten Meeting und nehmen die Treppe. Da rutschen Sie aus und verstauchen sich den Knöchel. So schnell ist ein Arbeitsunfall passiert. Aber was ist dann zu tun? Nach der Notversorgung sollten Sie die nächsten Schritte einleiten. Was Sie alles bei einem Arbeitsunfall beachten müssen, erfahren Sie hier.

Nach der Erstversorgung zum Durchgangsarzt

Nach der notwendigen Erstversorgung sollten Sie nach einem Arbeitsunfall als Erstes einen sogenannten Durchgangsarzt (auch D-Arzt) aufsuchen. Dieser verfügt im Gegensatz zu ihrem normalen Hausarzt über eine Zulassung der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung. Er entscheidet über die weitere Behandlung.

Der D-Arzt dokumentiert außerdem, wie es zu dem Unfall kam – dieser Arztbericht wird der Unfallversicherung vorgelegt. Eine solche Dokumentation kann wichtig sein, falls es zu einem Gerichtsprozess kommt.

Der Unfall muss dem Chef gemeldet werden

Zudem sollten Sie den Arbeitsunfall unverzüglich Ihrem Arbeitgeber melden. Am besten direkt nach dem Unfall. Ihr Arbeitgeber meldet dann der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse, dass es einen Arbeitsunfall gegeben hat.

Diese Personengruppen sind in den Arbeitsunfall involviert:der verletzte Arbeitnehmer

  • der verletzte Arbeitnehmer
  • Vorgesetzter
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Betriebsrat

Normalerweise wird ein Arbeitsunfall bei der Unfallversicherung gemeldet, sobald der Arbeitnehmer mindestens drei Werktage seine Arbeit nicht antreten kann.

Der Arbeitgeber kann den Unfall in den meisten Fällen über ein Onlineformular oder telefonisch melden. Gut zu wissen: Sie können eine Kopie der Unfallanzeige verlangen. So bleiben Sie im Bilde, was dem Versicherungsträger gemeldet worden ist.

Finanzielle Absicherung bei längerem Ausfall

Es ist egal, ob es ein Arbeitsunfall war oder nicht, der Arbeitgeber ist bei einem längeren Ausfall per Gesetz dazu verpflichtet, Ihnen sechs Wochen lang ihr reguläres Gehalt zu zahlen. Dafür muss aber Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ein Attest, vorliegen.

Einen kleinen Unterschied gibt es allerdings in der Zeit der Zahlung nach den ersten sechs Wochen:

Bei einem Arbeitsunfall zahlt Ihnen die Unfallversicherung das sogenannte Verletztengeld, wenn Sie schon sechs Wochen arbeitsunfähig waren und aus der Entgeltfortzahlung herausfallen. In der Regel sind das 80% des regulären Gehalts.

  • Bei einem Arbeitsunfall zahlt Ihnen die Unfallversicherung das sogenannte Verletztengeld, wenn Sie schon sechs Wochen arbeitsunfähig waren und aus der Entgeltfortzahlung herausfallen. In der Regel sind das 80% des regulären Gehalts.
  • Sollten Sie keinen Arbeitsunfall haben und trotzdem länger als 6 Wochen krank sein, dann zahlt Ihnen die Krankenkasse nach den sechs Wochen das Krankengeld. In der Regel sind das 70% des regulären Bruttogehalts.

Urheber des Titelbildes: Elnur Amikishiyev – United Kingdom / 123RF Standard-Bild