Wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber einen bestehenden Arbeitsvertrag beenden möchten, kann das auf verschiedene Weise besiegelt werden. Eine Möglichkeit besteht darin, einen sogenannten Auflösungsvertrag aufzusetzen.
Was den Auflösungsvertrag ausmacht, welche Punkte unbedingt berücksichtigt werden sollten und welche Vor- und Nachteile ein solcher Vertrag für Arbeitnehmer bietet, erklärt dieser Beitrag.
Was ist ein Auflösungsvertrag?
Mit einem Auflösungsvertrag einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich darauf, ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufzuheben. Im juristischen Sprachgebrauch wird der Auflösungsvertrag daher auch als Aufhebungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung bezeichnet.
Im Arbeitsrecht sind keine Vorgaben für den Aufhebungsvertrag festgelegt. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht jedoch vor, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer in schriftlicher Form erfolgen muss (§ 623 BGB). Ferner muss das Dokument von beiden Parteien unterzeichnet werden. Das gilt auch für den Aufhebungsvertrag. Eine per SMS, E-Mail oder mündlich vereinbarte Aufhebungsvereinbarung ist nicht wirksam.
Unterschied zwischen Auflösungsvertrag und Kündigung
Eine Kündigung löst das Arbeitsverhältnis einseitig auf. Ein Auflösungsvertrag basiert dagegen auf einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Geht die Kündigung vom Arbeitgeber aus, muss zudem der Betriebsrat angehört werden (§ 102 Abs. 1 BetrVG). Wird ein Aufhebungsvertrag ausgestellt, entfällt diese Anhörung.
Ein weiterer Unterschied: Für den Aufhebungsvertrag sind keinerlei gesetzliche Fristen zu beachten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich frei darüber einigen, zu welchem Datum der Arbeitsvertrag enden soll.
Unterschied zwischen Auflösungsvertrag und Abwicklungsvertrag
Nicht zu verwechseln ist der Auflösungsvertrag mit einem Abwicklungsvertrag. Letzterer wickelt lediglich die Begleitumstände ab, unter denen das Arbeitsverhältnis endet. Im Abwicklungsvertrag lassen sich zum Beispiel Fristen für die Rückgabe von Firmeneigentum oder eventuelle Abfindungszahlungen festlegen. Er beendet jedoch nicht das Arbeitsverhältnis selbst.
Unterschied zwischen Auflösungsvertrag und Abfindung
Eine Abfindung stellt die Zahlung einer einmaligen Summe zum Ende des Arbeitsverhältnisses dar. Die Höhe handeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel individuell aus. In einigen Fällen geben der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Höhe der Summe vor.
Arbeitgeber bieten eine Abfindung meist dann an, wenn eine ordentliche Kündigung mit Risiken einhergeht, sie etwa mit einer Kündigungsschutzklage rechnen müssen. Über Höhe und Auszahlung der Abfindung können sich die beteiligten Parteien formlos einigen werden. Für gewöhnlich wird die Abfindung jedoch entweder im Auflösungsvertrag selbst oder in einem zusätzlichen Abwicklungsvertrag geregelt.
Aufhebungsvertrag: Viele Vorteile für den Arbeitgeber
Warum bieten Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Auflösungsvertrag an, statt eine Kündigung auszustellen? Das hat mehrere Gründe: Durch die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrags wenden Arbeitgeber das Risiko einer Kündigungsschutzklage ab. Darüber hinaus kann er lange Lohnfortzahlungen vermeiden.
Mit dem Aufhebungsvertrag geht für Arbeitgeber lediglich der Nachteil einher, dass Arbeitnehmer ihrem Angebot nicht zustimmen müssen und eine höhere Abfindung aushandeln können. Dennoch ist der Auflösungsvertrag für Arbeitgeber in vielen Fällen günstiger als eine einseitige Kündigung.
Auflösungsvertrag: Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer hat der Auflösungsvertrag ebenfalls einige Vorteile, kann aber auch Nachteile aufweisen.
Die Vorteile:
- Es besteht keine Kündigungsfrist, dadurch lässt sich schneller in einen neuen Job wechseln.
- Arbeitgeber bieten für die einvernehmliche Aufhebung oft eine hohe Abfindung an.
- Manche Arbeitgeber versüßen die Auflösung des Arbeitsvertrags auch mit einem besonders guten Arbeitszeugnis.
- Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses macht im Lebenslauf einen besseren Eindruck als eine Kündigung durch den Arbeitgeber.
Mögliche Nachteile:
- Mit der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags entfällt der gesetzliche Kündigungsschutz.
- Da der Betriebsrat für den Auflösungsvertrag nicht eingeschaltet wird, kann er nicht prüfen, ob eventuell doch eine Weiterbeschäftigung möglich wäre.
- Durch einen Auflösungsvertrag können Anwartschaften auf die betriebliche Altersvorsorge entfallen.
- Nach Unterzeichnung ist der Auflösungsvertrag endgültig. Arbeitnehmer können ihre Zustimmung nicht mehr zurückziehen.
- Wer einen Auflösungsvertrag unterzeichnet, erhält eine dreimonatige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld (ALG I).
Tipp: So lässt sich die Sperrzeit beim Arbeitsamt vermeiden
Die Sperrfrist beim Arbeitsamt können Arbeitnehmer umgehen, sofern sie den Aufhebungsvertrag nur unterzeichnen, um einer betriebs- oder personenbedingten Kündigung zuvorzukommen (§ 159 Abs. 1 SGB 3). Weitere Voraussetzung ist, dass die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird.
Diese Punkte sollte ein Auflösungsvertrag regeln
Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sollten Arbeitnehmer genau überprüfen, ob die folgenden Punkte enthalten sind:
- Datum für das Ende des Arbeitsverhältnisses
- Abfindungsvereinbarung
- Regelungen für noch ausstehende Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
- Resturlaubsanspruch und Abgeltung
- Freistellung und Lohnfortzahlung
- Termine für die Rückgabe von Firmeneigentum wie Dienstwagen, Firmenhandy, etc.
- Arbeitszeugnis mit Note
- Eventuelles Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer
- Stillschweigevereinbarungen
- Angabe, wer das Arbeitsverhältnis beendet – dieser Punkt ist wichtig fürs Arbeitsamt
- Hinweis auf die mögliche Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 159 Abs. 1 SGB 3
Auflösungsvertrag: Wann Sie einen Anwalt einschalten sollten
Erscheinen Punkte im Auflösungsvertrag unklar? Sind Sie mit der Höhe der Abfindung oder anderen Vorschlägen des Arbeitgebers nicht einverstanden? Dann kann es sich lohnen, vor der Unterzeichnung des Vertrags einen Anwalt einzuschalten. Die anwaltliche Beratung kann auch sinnvoll sein, falls Sie Ihrem Arbeitgeber selbst einen Auflösungsvertrag anbieten möchten. Ein Fachanwalt unterstützt Sie bei der Formulierung des Dokuments.
Schlägt der Arbeitgeber den Auflösungsvertrag vor, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die anwaltliche Beratung.
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