Die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Bildungsurlaub – unabhängig von ihrem gesetzlichen Urlaubsanspruch. Wie genau die Regelungen aussehen und wie sich Bildungsurlaub beantragen lässt – hier erfahren Sie mehr.

 

Bildungsurlaub muss relevanten Nutzen haben

Die allermeisten Arbeitnehmer lassen ihren Bildungsurlaub verfallen. Weniger als fünf Prozent der Beschäftigten in Deutschland nutzen ihr Recht auf Bildungsfreistellung, wie Bildungsurlaub auch genannt wird. Damit verzichten sie auf die Möglichkeit, sich beruflich weiterzubilden, ohne dafür ihre Freizeit zu opfern.

Obwohl die meisten Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben, muss der Arbeitgeber nicht jeden Antrag genehmigen. Die Weiterbildung sollte einen Mehrwert bieten – nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für die Firma. Strandliegen auf den Bahamas zu testen zählt nicht dazu.

Wer sich hingegen politisch, kulturell oder in einer anderen Form so weiterbildet, dass sich ein relevanter Nutzen für den Job ergibt, hat gute Chancen, dass der Antrag genehmigt wird. Neben einer Sprachreise zum Erlernen einer Fremdsprache kommt auch ein Volkshochschulkurs in Frage – die Kosten trägt allerdings jeder Arbeitnehmer selbst. Der Arbeitgeber sponsert schließlich schon den Sonderurlaub.

 

In fast allen Bundesländern gilt der Anspruch auf Bildungsurlaub

In 14 von 16 Bundesländern stehen Arbeitnehmern mit einer Vollzeitstelle fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr gesetzlich zu. Lediglich in Bayern und Sachsen haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Wer nicht Vollzeit arbeitet, bekommt den Bildungsurlaub anteilig zugesprochen.

 

Den Bildungsurlaub beantragen

Der Antrag auf Bildungsurlaub sollte so früh wie möglich bei den Vorgesetzten eingereicht werden, mindestens aber sechs Wochen im Voraus.

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist nicht davon abhängig, wie lange ein Arbeitnehmer in der Firma angestellt ist. Während der Probezeit darf in der Regel kein Bildungsurlaub genommen werden, das wäre in dieser Einarbeitungs- und Bewährungsphase auch psychologisch unklug.

Und was ist, wenn der Chef den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnt? Das darf er, aber er muss seine Ablehnung begründen und gegebenenfalls einen alternativen Zeitraum benennen. Um Komplikationen zu vermeiden, sollte man den Termin im Vorfeld mit den Kollegen abstimmen und an die Auftragslage anpassen. In Hochzeiten und bei Personalmangel darf der Chef durchaus Nein sagen, dessen sollten sich Arbeitnehmer bewusst sein.

 

 

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