Den Großteil unseres Tages verbringen wir am Arbeitsplatz. Es verwundert daher wenig, dass wir mit der Zeit einen guten und vertrauten Kontakt zu unseren Kollegen haben. Nicht immer bleibt es bei der Freundschaft, sondern es entwickelt sich Liebe daraus. Und das gar nicht so selten: Immerhin jede dritte Beziehung beginnt in Deutschland am Arbeitsplatz. Was Verliebte jetzt wissen sollten, klärt dieser Ratgeber mit wichtigen – und unromantischen – Fakten zur Beziehung am Arbeitsplatz.
Ist eine Beziehung unter Kollegen erlaubt?
Natürlich ist eine Beziehung am Arbeitsplatz erlaubt. Sogar dann, wenn die Kollegen vis-à-vis in einem Büro sitzen oder wenn die Partner Jobs in unterschiedlichen Hierarchieebenen haben. Untermauert wird diese „Freiheit“ durch das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit, an dem auch kein Arbeitsvertrag oder gar ein mauliger Chef rütteln kann.
Muss der Arbeitgeber über die Liebe am Arbeitsplatz informiert werden?
Nein. Selbst dann, wenn der Chef neugierig nachfragt, ist und bleibt eine Beziehung Privatsache und muss nicht bekannt gegeben werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, eine bereits gefestigte Beziehung sowohl dem Vorgesetzten als auch den Kollegen mitzuteilen. Eine permanente Geheimhaltung kann nämlich ziemlich nervenaufreibend sein und auf Dauer Kraft und Energie kosten. Außerdem weiß der Chef das Vertrauen einer persönlichen Information mit Sicherheit mehr zu schätzen, als wenn er von der Romanze über den Flurfunk erfährt.
Wann kann der Chef doch ein Veto einlegen?
Zwar ist die Beziehung selbst als solche am Arbeitsplatz geschützt, zu Problemen kann es jedoch kommen, wenn die Arbeitsleistung unter der Liebelei leidet. Gemäß Arbeitsvertrag darf der Arbeitgeber eine einwandfreie Arbeit seiner Angestellten verlangen. Erledigen diese ihren Job aufgrund der amourösen Ablenkung nicht vernünftig, kann das langfristig auch eine Kündigung nach sich ziehen. Absolutes Tabu sollte es daher zum Beispiel sein, sich während der Arbeitszeit private Liebesnachrichten zu schicken oder im Kopierraum wild zu knutschen. Es versteht sich zudem von selbst, keine intimen Details zur Beziehung unter den Kollegen auszuplaudern.
Und wie sieht es mit einer Beziehung zum Chef aus?
Auch die ist natürlich erlaubt, auch wenn hier noch mehr Fingerspitzengefühl gefragt ist. Als problematisch erweist sich hier einerseits die Tatsache, dass der Chef seine Machtposition ausnutzen könnte. Andererseits wird unter den Kollegen auch schnell böses Blut geweckt. Die Vermutung liegt schließlich nahe, dass die rangniedere Person die Beziehung nur eingegangen ist, um beruflich voranzukommen. Daher der Tipp: Die Beziehung wird erst nach der Anfangsphase öffentlich gemacht. Im Idealfall informiert das Paar zudem den nächsthöheren Vorgesetzten.
Darf der Arbeitgeber die Liebenden räumlich trennen?
Zumindest in räumlicher Hinsicht haben Vorgesetzte das Recht dazu, die Partner zu trennen. Sinnvoll kann das zum Beispiel dann sein, wenn die eine Person in der Betriebshierarchie weiter oben beziehungsweise unten steht. Wichtig bei der Änderung der Arbeitsorganisation ist jedoch, dass kein Mitarbeiter einen Nachteil daraus erfährt und beispielsweise plötzlich komplett andere Aufgaben übernehmen muss. Und: Sofern es keine wichtigen betrieblichen Belange gibt, hat das Kollegenpaar zudem das Recht, gemeinsam Urlaub zu nehmen.
Das Beziehungs-Aus: Wie verhalte ich mich jetzt?
Im besten Fall natürlich professionell, auch wenn das wahrscheinlich gar nicht so einfach ist. Denn meist sind viele unangenehme Gefühle, wie Trauer, Wut und Frustration, mit einer Trennung verbunden. Wichtig ist jetzt vor allem, den Ex-Partner vor den Kollegen nicht schlechtzumachen und (auch wenn es zunächst schwerfallen mag), dem anderen weiterhin mit Respekt zu begegnen. Auch jetzt kann ein Gespräch mit dem Chef sinnvoll sein, da bei besonders großem Liebeskummer vielleicht sogar die Option besteht, in eine andere Abteilung versetzt zu werden.
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