Der wohlverdiente Sommerurlaub, ein neues Smartphone, die Anschaffung eines Autos – für viele Berufstätige sind solche Ausgaben kaum zu stemmen, ihr Gehalt reicht einfach nicht aus. Der Gedanke, mit einem Zweitjob das Einkommen zu erhöhen, ist dann verlockend. Bevor Sie einfach loslegen, sollten Sie aber einige Punkte beachten.

Benötige ich die Zustimmung meines Arbeitsgebers?

Sind im Arbeitsvertrag keine Regelungen zu einem Nebenverdienst enthalten, ist der Arbeitnehmer meist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Chefs zum Ausüben einer Nebentätigkeit berechtigt. Steht der Nebenjob allerdings in Konkurrenz zu dem Hauptjob, darf der Arbeitnehmer nicht ohne Genehmigung der Tätigkeit nachgehen. Es handelt sich um eine sogenannte Konkurrenztätigkeit, wenn eine Tätigkeit sich im selben Geschäftsbereich bewegt. Übt ein Arbeitnehmer diese ohne Zustimmungserklärung aus, kann das im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung führen.

Welche Einschränkungen gelten bei einer Nebentätigkeit?

Generell gibt es kein Nebentätigkeitsverbot, Arbeitnehmer können daher in ihrer Freizeit prinzipiell einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Sie müssen nicht befürchten, dass ihnen ihr Arbeitsgeber kündigt. Es gibt allerdings einige wichtige Einschränkungen, die gewisse Rahmenbedingungen bei einem Nebenjob vorgeben:

  • Die maximale Höchstarbeitszeit muss eingehalten werden.
  • Jeder Arbeitsgeber möchte über die volle Arbeitskraft seiner Mitarbeiter verfügen. Daher darf die Leistung im Hauptberuf nicht unter der Nebenbeschäftigung leiden. Die Freizeit sollte vor allem zur Erholung und als Ausgleich zum Arbeitsalltag dienen.
  • Die tägliche Arbeitszeit darf laut Arbeitsgesetz zehn Stunden nicht überschreiten.
  • Haupt- und Nebentätigkeit dürfen nicht in einem Interessenkonflikt stehen.
  • Nebentätigkeiten während des Urlaubs sind unzulässig, wenn diese dem Erholungszweck widersprechen.
  • Ist ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit arbeitsunfähig, sollte er die Nebenbeschäftigung unterlassen, da sie die Genesung behindert.
  • Arbeitnehmer sollten sich vorab genau informieren, welche Abgaben auf sie zukommen. Wird die Grenze eines Minijobs überschritten, fallen Steuern an.

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