Mal eben private E-Mails checken, das neuste Onlinespiel ausprobieren, ausgiebig im Netz stöbern: Damit sollten Arbeitnehmer vorsichtig sein. Privates Surfen am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit kann ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben: Laut Rechtsprechung ist im schlimmsten Fall sogar eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses möglich.

 

Surfen am Arbeitsplatz: Die aktuelle Rechtsprechung

Die private Nutzung des Internets am Dienstrechner kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Entsprechend urteilten sowohl das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Voraussetzung ist dafür lediglich das Vorhandensein einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag, die das Surfen am Arbeitsplatz untersagt. Ist das Verbot der privaten Internetnutzung im Arbeitspapier verankert, darf der Arbeitgeber sogar überwachende Maßnahmen einleiten, um den Verstoß zu beweisen. Zu diesem Zweck ist zum Beispiel die Kontrolle von Chat-Protokollen und vom Browserverlauf zulässig.

 

„Ausschweifendes“ Surfen am Arbeitsplatz ist Kündigungsgrund

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wo die Rechtsprechung die Grenze zwischen erlaubter Kontrolle des Arbeitnehmers und unerlaubtem Eingriff in die Privatsphäre zieht. Fakt ist, dass die digitale Kommunikation von den Gerichten deutlich weniger sensibel behandelt wird als klassische Telefongespräche. Ob das Surfen am Arbeitsplatz dann aber wirklich einen Kündigungsgrund darstellt, hängt auch vom Umfang des Fehlverhaltens ab. Die Gerichte bewerteten das private Surfen erst ab einer Nutzung von einer Stunde oder mehr pro Tag als „ausschweifend“ und als eine gültige Rechtfertigung für eine Kündigung.

 

Juristen-Tipps für Arbeitnehmer

Um sich vor neugierigen Arbeitgebern zu schützen, empfehlen Juristen:

  • Die Unterteilung der E-Mails: So könnten Sie Ihre privaten Mails zum Beispiel klar kennzeichnen, was einen Zugriff durch den Chef aus rechtlicher Sicht praktisch ausschließt.
  • Arbeitsvertrag unter die Lupe nehmen: Sind Klauseln zum Thema private Internetnutzung am Arbeitsplatz enthalten? In der Regel sind entsprechende Verbote nur in neueren Arbeitspapieren zu finden, sodass langjährige Mitarbeiter eines Unternehmens häufig nicht davon betroffen sind.

Insgesamt gesehen sollten Arbeitnehmer das Surfen am Arbeitsrechner und die sonstige private Internetnutzung aber unbedingt selbstkritisch beurteilen. Um das Vertrauen des eigenen Arbeitgebers nicht unnötig zu strapazieren – und um den eigenen Job nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.

 

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