Wenn es um Arbeitsverträge geht, schauen wir oft auf die großen Themen mit Arbeitszeit, Gehalt und Urlaub. Doch daneben gibt es weitere Aspekte, die genauso wichtig sind. Die sogenannten Nebenpflichten regeln, wie man sich im Arbeitsalltag loyal, zuverlässig und verantwortungsvoll verhält. Wer sie verletzt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Was sind Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis überhaupt?
Nebenpflichten sind keine Zusatzangebote, sondern gesetzlich verankerte Verhaltensregeln, die auch dann automatisch gelten, selbst wenn sie nicht im Arbeitsvertrag stehen. Sie ergänzen die Hauptpflichten – sprich Arbeit gegen Lohn – und regeln das Miteinander im Arbeitsalltag.
Wer arbeitet, verpflichtet sich demnach auch zur Loyalität, zur Verschwiegenheit und zur Fairness. Als Verstärkung oder zur Konkretisierung finden sich viele dieser Pflichten meist auch im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen.
Welche Nebenpflichten haben Angestellte?
Zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören:
- die Treuepflicht
- die Verschwiegenheitspflicht
- die Pflicht zur Rücksichtnahme / Wahrung des Betriebsfriedens
- das Verbot der Konkurrenztätigkeit
- die Mitwirkungspflicht
- die Sorgfalt im Umgang mit Arbeitsmitteln
- die Mitteilungspflicht bei drohenden Schäden
Warum ist die Treuepflicht so zentral?
Die Treuepflicht ist das Rückgrat des Arbeitsverhältnisses. Sie bedeutet: Angestellte sollen sich loyal gegenüber dem Unternehmen verhalten. Wer den Arbeitgeber absichtlich schädigt, schlecht über ihn spricht oder firmeninterne Kritik öffentlich austrägt, verletzt diese Pflicht. Auch der Einsatz für Konkurrenzunternehmen kann darunterfallen. Die Pflicht endet übrigens nicht mit der letzten E-Mail, denn auch noch im Kündigungsprozess oder nach Feierabend zählt, wie loyal man sich verhält.
Was gehört zur Verschwiegenheitspflicht?
Was intern besprochen wird, bleibt intern – das ist das Prinzip hinter der Verschwiegenheitspflicht. Von der Kundenliste bis zur Entwicklungsstrategie schützt sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – und zwar nicht nur während des Jobs, sondern auch danach. Wer dagegen verstößt, kann arbeitsrechtlich belangt werden. In manchen Fällen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. Besonders heikel wird es, wenn sensible Daten in sozialen Netzwerken oder bei potenziellen Wettbewerbern landen.
Was bedeutet Pflicht zur Rücksichtnahme?
Ein respektvolles Miteinander ist Grundvoraussetzung für jedes Arbeitsverhältnis – und gilt für beide Seiten. Arbeitgeber müssen dabei auf die Gesundheit, Persönlichkeit und Rechte ihrer Beschäftigten achten. Umgekehrt sind auch Angestellte verpflichtet, Rücksicht auf Kollegen und betriebliche Abläufe zu nehmen. Wer beispielsweise unentschuldigt fehlt, trotz Krankschreibung Fernreisen unternimmt, Kollegen mobbt oder gezielt Unruhe im Team stiftet, verletzt diese Pflicht und stört den Betriebsfrieden.
Wie hat es mit dem Verbot der Konkurrenztätigkeit auf sich?
Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, verpflichtet sich in der Regel automatisch, nicht für die Konkurrenz tätig zu sein, zumindest während der Dauer der Beschäftigung. Wer etwa abends für einen Mitbewerber arbeitet oder vertrauliche Infos in ein eigenes Projekt fließen lässt, verstößt gegen diese Pflicht. Nach dem Ausscheiden gilt ein Wettbewerbsverbot nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Fehlt diese, ist das Verbot nicht wirksam.
Welche Mitwirkungspflichten bestehen?
Mitdenken gehört dazu: Wenn Sie im Arbeitsalltag Missstände erkennen, sollten Sie diese melden. Wer Informationen zurückhält oder Kolleginnen deckt, die Fehler verschleiern, verletzt seine Mitwirkungspflicht. Auch der Hinweis auf Sicherheitsrisiken, technische Probleme oder Datenschutzverstöße zählt dazu. Denn Loyalität heißt auch, Verantwortung für das große Ganze zu übernehmen.
Was gilt für den Umgang mit Arbeitsmitteln?
Wer Arbeitsmittel wie Firmenlaptop, Diensthandy oder Maschinen nutzt, muss sorgfältig damit umgehen. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung können zu Schadensersatzforderungen führen. Auch die private Nutzung ist nur dann erlaubt, wenn sie ausdrücklich gestattet wurde.
Drohende Schäden melden: Ab wann gilt das?
Sobald Beschäftigte bemerken, dass dem Unternehmen Schaden droht – etwa durch technische Störungen, Sicherheitsrisiken oder einen Fehler – besteht die Pflicht, dies unverzüglich zu melden. Auch das zählt zu den Nebenpflichten, schließlich schützt eine rechtzeitige Meldung den Betrieb vor größeren Folgen und zeigt gleichzeitig Verantwortungsbewusstsein.
Welche Folgen drohen bei Pflichtverstößen?
Wer gegen Nebenpflichten verstößt, kann abgemahnt, versetzt oder im Extremfall fristlos gekündigt werden. Entsteht dem Unternehmen ein nachweisbarer Schaden, ist auch eine Schadenersatzforderung möglich. Bei schwerwiegenden Verstößen (etwa beim Verrat von Geschäftsgeheimnissen) droht sogar eine Strafanzeige. Neben der rechtlichen Ebene bleibt auch der Vertrauensverlust: Ist das Vertrauen erst einmal weg, ist das Arbeitsverhältnis oft nicht mehr zu retten.
Urheber des Titelbildes: lightfieldstudios / 123RF Standard-Bild
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