Ein Dienstwagen ist eine feine Sache. Aber nicht jeder bekommt ihn, und wer ihn hat, steht damit oft im Stau. Eine gesunde und mitarbeiterfreundliche Alternative ist das Dienstfahrrad-Leasing. Von seinen Vorteilen profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugleich. Der Mitarbeiter kommt auf günstige Weise an ein hochwertiges Fahrrad. Und der Arbeitgeber kann die Ausgaben als Betriebskosten absetzen.

 

Dienstwagen und Dienstfahrrad sind steuerlich gleichgestellt

Bereits seit 2012 ist das Dienstfahrrad dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Das Dienstrad darf vom Arbeitnehmer sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden. Genauso wie beim Dienstfahrzeug wird beim Dienstfahrrad-Leasing ein Prozent des Listenpreises vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert. Das sieht in der Praxis so aus: Ein Pedelec, das zum Zeitpunkt der ersten Benutzung mit 2.500 Euro gelistet ist, erzeugt einen monatlichen geldwerten Vorteil von 25 Euro. Das sind bei einem angenommenen Steuersatz von 35 Prozent 105 Euro geldwerter Vorteil im Jahr.

 

Dienstfahrrad: Leasing bringt Vorteile für Betrieb und Beschäftigte

Dienstfahrrad-Leasing hat für den Arbeitnehmer mehrere verlockende Argumente. Er bekommt ein Fahrrad, für das der Arbeitgeber den Leasingvertrag übernimmt. Und er tut etwas für seine Gesundheit. Wenn er in der Großstadt unterwegs ist, erreicht er seine Arbeitsstätte meistens schneller (und weniger gestresst) als die Kollegen im Pkw.

Beim Dienstfahrrad-Leasing geht der Trend zu teuren Zweirädern: Modelle mit Carbon-Rahmen, exklusive Mountainbikes und hochwertige Pedelecs – Zweiräder, für deren Anschaffung ohne Arbeitgeberunterstützung tief in die Tasche gegriffen werden müsste. Übrigens kann der Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad ebenso als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden wie der mit dem Auto: Für jeden gestrampelten Entfernungskilometer fallen 30 Cent an, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Aber auch für den Arbeitgeber ist das Dienstfahrrad-Leasing attraktiv. Leasingraten und die Kosten der Fahrradversicherung kann er als Betriebskosten steuerlich absetzen. Mitarbeiter, die das Rad benutzen, sind laut einer vom niederländischen Verkehrsministerium in Auftrag gegebenen Studie weniger oft krank. Das Dienstfahrrad-Leasing spart die Ausgaben fürs betriebliche Fitness-Studio.

 

Die Leasingbranche für Fahrräder boomt

Vor allem in Großstädten und Ballungsgebieten ist das Dienstfahrrad-Leasing stark im Kommen. Das bildet die Entwicklung von JobRad, einem der Branchenpioniere, ab. 2015 startete die Freiburger Leasing-Firma mit 1.000 kooperierenden Unternehmen. 2017 nehmen bereits 4.800 Firmen mit insgesamt etwa einer Million Beschäftigten den Service von JobRad wahr. Auch große Betriebe wie die Bahn und SAP machen ihren Arbeitnehmern das Dienstfahrrad-Leasing möglich.

Die Verträge umfassen meist nicht nur die Kosten für das Zweirad und dessen Versicherung, sondern auch Aufwendungen für Wartung und Reparatur. Ob ein Rennrad, Touren- oder Mountainbike geleast werden, ist Geschmackssache des Angestellten. Beliebt sind hochwertige Pedelecs mit bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. E-Räder, die sogar mit bis zu 40 km/h über die Straßen sausen, brauchen ein Nummernschild und werden steuerlich wie ein Dienstwagen behandelt: Die Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte müssen als geldwerter Vorteil mit 0,03 Prozent des Kaufpreises pro Kilometer versteuert werden.

 

 

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