Kündigung. Muss der Arbeitgeber Gründe angeben / auf dem Foto: Karikatur. Zwei Männer stehen sich gegenüber. Einer der beiden zerreißt offensichtlich einen Vertrag, der andere schlägt unglücklich die Hände über seinem Kopf zusammen.

Kündigungsgründe: Wann sind sie notwendig?

Wenn Arbeitnehmer sich in der Probezeit befinden oder in einem Kleinbetrieb mit weniger als zehn Personen angestellt sind, ist eine grundlose Kündigung möglich. In allen anderen Fällen ist dagegen ein triftiger Grund für die Kündigung Pflicht. Die Gründe für eine Kündigung werden meist schon im Kündigungsschreiben angegeben. Sind sie nicht aufgeführt, kann der Arbeitgeber sie auch nachträglich schriftlich oder mündlich mitteilen.
Während beim Arbeitnehmer der Kündigungsschutz greift, muss der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen beachten.

Kündigungsgründe gemäß Kündigungsschutzgesetz

• Betriebsbedingte Kündigung
Die Ursache für eine Kündigung liegt hier nicht beim Arbeitnehmer, sondern beim Unternehmen. Meist geht die Kündigung mit einem Personalabbau einher. Wer glaubt, dass der Kündigungsgrund nicht ausreicht, sollte sich Rechtsbeistand suchen. Mithilfe eines Fachanwalts ist dann innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

• Personenbedingte Kündigung
Bei der personenbedingten Kündigung liegt die Ursache beim Arbeitnehmer. Ist er etwa durch längere Krankheit nicht mehr in der Lage, vertragliche Verpflichtungen einzuhalten, kann ihm vom Arbeitgeber gekündigt werden. Allerdings sind im Vorfeld der Kündigung mildere Mittel zu prüfen. Mögliche Maßnahmen sind die Versetzung des Mitarbeiters auf eine andere Stelle oder eine Umschulung.
Darüber hinaus gibt es die krankheitsbedingte, die verhaltensbedingte und die fristlose Kündigung. Gerade bei der fristlosen Kündigung unterlaufen Arbeitgebern häufig Fehler, sodass die Kündigung vor dem Arbeitsgericht nicht Bestand hat. Damit die Kündigung Gültigkeit hat, müssen der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen konkrete Kündigungsgründe nennen. Der Arbeitnehmer hat wie bei jeder Kündigung drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen.

 

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