Lebenslauf

Der Lebenslauf gehört zu den wichtigsten Bewerbungsunterlagen. In den meisten Bewerbungsverfahren ist er Pflicht. Kurz und knapp soll er Arbeitgebern einen ersten Einblick in die berufliche Laufbahn und die Qualifikationen des Bewerbers geben.

Personaler haben oft nur wenig Zeit, um Bewerbungsunterlagen zu sichten. Umso wichtiger ist es, den Lebenslauf möglichst kompakt zu halten und an die Erfordernisse der jeweiligen Position anzupassen. Überflüssiges gilt es zu vermeiden.

Welche Informationen in den Lebenslauf gehören, hat sich jedoch im Laufe der Zeit geändert – und hängt auch vom eigenen Lebensalter und der gesammelten Berufserfahrung ab. Hier erfahren Sie, auf welche Angaben Sie besser verzichten sollten.

1. Ihre gesamte Schullaufbahn

Haben Sie in der Grundschule immer gut aufgepasst und sich fleißig am Unterricht beteiligt? Das ist zwar lobenswert, interessiert Personaler aber wenig. Da der Lebenslauf möglichst knapp gehalten werden soll, müssen Sie dort nicht Ihren gesamten Werdegang angeben. Berufseinsteiger können noch auf den höchsten erreichten Bildungsabschluss eingehen. Auf Angaben zur Grundschule sollten Sie jedoch verzichten.

Haben Sie bereits mehrere Jahre Berufserfahrung, können Sie Ihre Schullaufbahn auch komplett weglassen. Berufliche oder nebenberufliche Weiterbildungen sollten Sie nur erwähnen, wenn diese für die angestrebte Stelle relevant sind. Bei einer fortgeschrittenen Karriere ist es sinnvoll, nur die letzten wichtigen Stationen im Berufsleben aufzuführen.

2. Angaben zu den Eltern

Ältere Arbeitnehmer wissen es vermutlich noch: Vor einigen Jahren war es durchaus üblich, im Lebenslauf Angaben zu den Eltern und ihrer beruflichen Position zu machen. Heute gehören diese Informationen aber nicht mehr in den Lebenslauf. Schließlich interessieren sich Personaler für Ihre Qualifikationen, nicht für die Laufbahn Ihrer Familienmitglieder. Fragen zu Ihrem Familienstand, zu Kindern oder einem eventuellen Kinderwunsch sind im Bewerbungsverfahren übrigens nicht zulässig. So legt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fest, um keine Bewerber zu benachteiligen.

Tipp: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die eigenen Kinder im Lebenslauf zu erwähnen, zum Beispiel, wenn die gewünschte Stelle Erfahrung mit Kindern voraussetzt.

3. Nebenjobs und Praktika

Auf die Angabe von Nebenjobs und Praktika sollten Sie im Lebenslauf ebenfalls eher verzichten. Ein zu langer Lebenslauf kommt bei Personalern nämlich gar nicht gut an. Ausnahmen gelten gegebenenfalls für Berufseinsteiger, wenn Nebenjobs oder Praktika während des Studiums einen Bezug zur angestrebten Stelle aufweisen. So wird es den Arbeitgeber zum Beispiel wenig interessieren, wenn ein angehender IT-Spezialist neben dem Studium in einem Café gejobbt hat. Haben Sie jedoch nebenbei eigene Projekte programmiert und können dafür Nachweise erbringen, sollten Sie dies auch erwähnen.

4. Verweise auf Selbstfindungsphasen

Lücken im Lebenslauf? Verzichten Sie darauf, diese mit einer „Selbstfindungsphase“ zu begründen. Was sehr jungen Bewerbern vielleicht noch verziehen wird, wirkt bei älteren Arbeitnehmern eher wie eine Ausrede. Lücken im Lebenslauf sollten Sie lieber konkret begründen. Positiv fällt auf, wenn Sie diese Lücken mit sinnvollen Tätigkeiten gefüllt haben, etwa während einer Arbeitslosigkeit Fortbildungen besucht, eine neue Fremdsprache gelernt oder Aushilfsjobs angenommen haben.

5. Angaben zur Religion und zur politischen Einstellung

Zwar möchte ein Arbeitnehmer Sie auch als Person kennenlernen und herausfinden, wie gut Sie ins Team passen – einige persönliche Informationen sind im Bewerbungsverfahren jedoch tabu. Angaben zur Religionszugehörigkeit und zur politischen Einstellung etwa haben im Lebenslauf nichts zu suchen. Auch im Vorstellungsgespräch dürfen Arbeitgeber nicht danach fragen. Dem steht abermals das AGG entgegen. Eine Ausnahme gilt lediglich für kirchliche Arbeitgeber, die sich nach der Religionszugehörigkeit ihrer Mitarbeiter erkundigen dürfen.

6. Social Media Profile

Ein Social Media Profil hat heute so gut wie jeder. Im Lebenslauf sollten die Profile aber nur in Ausnahmefällen erwähnt werden. Ihre Urlaubsfotos auf Instagram, Ihre 10.000 Follower auf Twitter und Ihre Familienunterhaltungen auf Facebook interessieren den Arbeitgeber nicht und gehen ihn auch nichts an.

Nutzen Sie Social Media beruflich und stellen beispielsweise auf Netzwerken wie Xing oder LinkedIn hochwertige Inhalte zur Verfügung, die auch noch einen Bezug zur angestrebten Position aufweisen? Dann können Sie im Lebenslauf durchaus darauf hinweisen.

7. Hobbys

„In meiner Freizeit lese ich gerne und bastele mit Kronkorken.“ – Solche und ähnliche Angaben haben für Arbeitgeber keine Relevanz. Hobbys gehören nur in den Lebenslauf, wenn sie einen direkten Bezug zum Jobprofil haben oder aber Ihre Soft Skills unter Beweis stellen. Engagieren Sie sich zum Beispiel als Trainer für eine Jugend-Fußballmannschaft, zeugt das von Teamgeist und Ausdauer. Auch mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit stellen Sie Ihr Engagement unter Beweis. Künstlerische Hobbys können für Berufe im Kreativbereich interessant sein.

Welche Informationen Sie im Lebenslauf aufführen, hängt also immer von der jeweiligen Stelle und Ihrer Berufserfahrung ab. Grundsätzlich gilt, auf lange zurückliegende Erfahrungen und zu persönliche Angaben zu verzichten.

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