Job-Ghosting

Der Arbeitsplatz ist eingerichtet, die Arbeit vorhanden und das Team freut sich auf den neuen Kollegen – doch wer nicht erscheint, ist der Mitarbeiter, der heute eigentlich seinen ersten Arbeitstag hätte. Dass Bewerber ihre Arbeitsstelle ohne vorherige Absage einfach nicht antreten, ist längst kein Einzelfall mehr. Um das sogenannte Job-Ghosting zu verhindern, müssen sich Unternehmen heute einiges einfallen lassen.

Job-Ghosting: Was bedeutet das?

Das Phänomen des Ghostings ist eigentlich aus dem Dating bekannt. Es tritt dann ein, wenn einer der Dating-Partner sich plötzlich weder meldet noch auf Nachrichten oder Anrufe reagiert, komplett von der Bildfläche verschwindet und sich quasi wie ein Geist „in Luft auflöst“.

Auch im Bewerbungsprozess kommt es immer häufiger vor, dass sich der Bewerber plötzlich gar nicht mehr meldet und auch nicht auf Anrufe oder Mails reagiert. Während dieses Verhalten bei einer Einladung zum Vorstellungsgespräch eventuell noch verschmerzbar sein kann, ist der stumme Rückzieher nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags besonders ärgerlich – und für die Unternehmen auch teuer. Schließlich ist jetzt umplanen angesagt. Außerdem beginnt der gesamte Bewerbungsprozess nochmal von vorn.

Die Antrittsquote erhöhen: Als Unternehmen aktiv werden

So unfair es auch sein mag, wer den unzuverlässigen Beinahe-Beschäftigen nun einfach nur verflucht und sich wochenlang ärgert, der wird auch künftig nichts ändern. Damit es erst gar nicht zum Job-Ghosting kommt, sind jetzt auch Unternehmen und Personaler gefragt, ihren neuen Beschäftigten den Job in der Zeit zwischen Vertragsunterzeichnung und Arbeitsantritt möglichst schmackhaft zu machen. Damit Mitarbeiter auch tatsächlich erscheinen, ist jetzt das sogenannte Pre-Boarding gefragt. Hier einige praktische Tipps:

  • Der künftige Vorgesetzte ist als Ansprechpartner für den neuen Mitarbeiter auch schon vor seinem Arbeitsantritt da.
  • Es gibt bereits einen konkreten Einarbeitungsplan, den der Beschäftigte frühzeitig erhält.
  • Der Mitarbeiter wird frühzeitig in die interne Kommunikation mit einbezogen: Er erhält beispielsweise Newsletter oder wird über unternehmerische Entwicklungen informiert.
  • Eine Einladung zum Betriebsfest oder zu einer anderen Veranstaltung signalisiert der Person, dass sie dazugehört.
  • Gut ankommen garantiert auch kleine Willkommensgeschenke, wie beispielsweise firmeninterne Give-aways.
  • Muss der neue Mitarbeiter seinen Wohnort wechseln, dann ist eine Unterstützung bei der Wohnungssuche eine gute Möglichkeit, die Person bei der Stange zu halten.

Mit all diesen kleinen Maßnahmen schaffen Sie Vertrauen, sorgen für ein Willkommensgefühl und stellen damit die wichtige Verbindlichkeit her, die der ansonsten vorhandenen Anonymität entgegenwirkt. Und gibt es erst einmal eine persönliche „Beziehung“ beziehungsweise Verbindung, dann fällt es Menschen deutlich schwerer, in letzter Sekunde noch einen Rückzieher zu machen.

Das sollten Bewerber beim Job-Ghosting bedenken

Eine rechtzeitige Absage ist natürlich eine Frage des Respekts und der Höflichkeit und sollte daher für jeden Bewerber selbstverständlich sein. Wer aus Angst vor der Reaktion oder auch einfach aus Desinteresse ohne vorher Bescheid zu geben, nicht bei der Arbeit erscheint, der sollte berücksichtigen, dass er sich auch ins eigene Fleisch schneiden kann. Denn vielleicht bietet das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt einen attraktiven Job, bei dem man sich dann wahrscheinlich seine Chancen vertan hat. Nicht zu unterschätzen ist zudem das Netzwerk, das Unternehmen beziehungsweise Personaler untereinander pflegen. Und hat sich erst einmal rumgesprochen, dass eine Person unzuverlässig und unhöflich ist, bedeutet dies im schlimmsten Fall das Karriere-Aus in der gesamten Branche einer Region.

Urheber des Titelbildes: fizkes/ 123RF Standard-Bild