Nebenberuflich selbstständig machen – der kompakte Leitfaden

Heutzutage reicht manchmal ein Job nicht mehr aus, um den Lebensunterhalt zu decken. Eine Nebentätigkeit muss her. So manchem Angestellten kommt da die Idee, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Wie der KfW Gründungsmonitor feststellt, finden mittlerweile mehr als die Hälfte aller Gründungen in Form der nebenberuflichen Selbstständigkeit statt.

Was Angestellte beachten sollten, wenn sie sich nebenberuflich selbstständig machen, erklärt der folgende Artikel.

Was ist ein Nebenerwerb?

Zunächst stellt sich die Frage, was eine nebenberufliche von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit unterscheidet. Es gibt nämlich keine einheitliche Definition, wann eine Tätigkeit als Nebenerwerb gilt. Grundsätzlich wird die Nebenberuflichkeit jedoch an zwei Kriterien festgemacht: dem Zeitaufwand und den Einnahmen.

Der zeitliche Aufwand der nebenberuflichen Selbstständigkeit sollte nicht mehr als 18 Stunden in der Woche betragen. Die Einnahmen aus der Selbstständigkeit müssen zudem unter den Einnahmen aus der angestellten Tätigkeit liegen. Finanzbehörden, Sozialversicherungsträger und Förderprogramme ziehen teilweise unterschiedliche Einkommensgrenzen. Informieren Sie sich daher im Vorfeld, wie viel Sie verdienen dürfen.

Vorteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit gibt Ihnen nicht nur die Möglichkeit, nebenher etwas dazuzuverdienen, sondern hat auch einige weitere Vorteile:

– Vergleichsweise geringer Kapitalbedarf

– Geringeres finanzielles Risiko

– Planbares, festes Gehalt bleibt erhalten

Sich nebenberuflich selbstständig zu machen ist damit ideal, um zu prüfen, ob Ihre Geschäftsidee überhaupt trägt und ob Ihnen die Selbstständigkeit liegt.

Mögliche Nachteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit

Bevor Sie sich nebenberuflich selbstständig machen, sollten Sie auch mögliche Nachteile bedenken. Dazu gehören die folgenden Punkte:

– Weniger zeitliche Flexibilität als hauptberuflich Selbstständige.

– Doppelbelastung lässt weniger Zeit für Privatleben und Familie.

– Kunden, Partner und Lieferanten nehmen nebenberuflich Selbstständige eventuell weniger ernst.

Welche Jobs eignen sich für die nebenberufliche Selbstständigkeit?

Idealerweise wählen Sie eine Tätigkeit, für die Sie tatsächlich Leidenschaft aufbringen. Umso leichter fällt es, trotz Doppelbelastung am Ball zu bleiben. Dennoch gibt es natürlich einige Tätigkeiten, die sich besser für einen Nebenerwerb eignen als andere.

Gut mit dem Hauptberuf vereinbaren lassen sich beispielsweise die folgenden Nebenerwerbe:

– Nachhilfe geben

– Tiere betreuen

– Websites erstellen

– Hilfsleistungen im Alltag anbieten

– Handarbeiten/ Kunstgegenstände verkaufen

– Texte erstellen, lektorieren oder übersetzen

– Influencer-Marketing/ Streaming

Nebenberuflich selbstständig machen – Schritt für Schritt

Für den Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit folgen Sie diesen Schritten:

1. Arbeitsvertrag prüfen und Arbeitgeber informieren: Prüfen Sie, ob in Ihrem Arbeitsvertrag Regelungen für einen Nebenerwerb festgelegt sind. In vielen Fällen muss der Arbeitgeber zudem der Aufnahme einer Nebentätigkeit zustimmen. Ferner darf Ihre Nebentätigkeit nicht in direkter Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber stehen und Ihre Arbeitsleistung darf nicht leiden.

2. Status klären: Fällt Ihre gewünschte Tätigkeit nicht in die Grupp der freien Berufe – wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Dafür wenden Sie sich ans örtliche Ordnungs- oder Gewerbeamt. Das leitet Ihre Gewerbeanmeldung an weitere Behörden wie das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer (IHK) weiter.

3. Rechtsform wählen: Von der Rechtsform hängt ab, wie ein Unternehmen besteuert wird, wie Sie Ihre Bücher führen müssen und wie Haftungsfragen geklärt werden. Die meisten Selbstständigen im Nebenerwerb sind als Einzelunternehmer tätig. Für eine relativ unbürokratische Gründung mit mehreren Personen kommt zum Beispiel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Frage.

4. Kapitalbedarf errechnen und Förderprogramme recherchieren: Erstellen Sie einen Finanzierungsplan und informieren Sie sich, welche Fördermöglichkeiten bestehen. Förderprogramme für Gründer werden zum Beispiel von der KfW, der IHK und lokalen Organisationen angeboten.

5. Sozialversicherungen informieren: Sind Sie nebenberuflich selbstständig, müssen Sie keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dennoch sind Sie verpflichtet, Ihre Krankenkasse zu informieren. Für einige Berufe besteht zudem Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

6. Weiteren Versicherungsbedarf recherchieren: Informieren Sie sich, welche weiteren Versicherungen für Ihre Branche verpflichtend sind. Wer im Gesundheitsdienst oder in der Landwirtschaft tätig ist, muss etwa Mitglied der zuständigen Berufsgenossenschaft werden.

7. Melden Sie Ihre Selbstständigkeit beim Finanzamt an: Haben Sie ein Gewerbe angemeldet, wird das Finanzamt automatisch darüber informiert. Sind Sie freiberuflich tätig, müssen Sie sich selbst anmelden. Daraufhin erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie innerhalb eines Monats ausgefüllt ans Finanzamt zurückschicken. Darin machen Sie Angaben zu Ihren erwarteten Einnahmen und zur Rechtsform. Anschließend erhalten Sie Ihre Steuernummer.

Folgende Steuern sind zu zahlen:

– Umsatzsteuer: alle Selbstständigen (außer Kleinunternehmer)

– Einkommenssteuer: natürliche Personen, GbR

– Gewerbesteuer: Gewerbetreibende

– Körperschaftssteuer: Kapitalgesellschaften

– Lohnsteuer: nur bei Beschäftigung von Angestellten

Info: Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Selbstständige, die im Vorjahr weniger als 25.000 Euro Umsatz erzielt haben, können die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Anspruch nehmen. Damit werden Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit, können allerdings auch keine Vorsteuerabzüge geltend machen. Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich, wenn Sie hauptsächlich für Privatkunden tätig sind, geringe geschäftliche Ausgaben haben und kein großes finanzielles Wachstum planen.

8. Richten Sie ein Geschäftskonto ein: So trennen Sie Ihre Einnahmen, was die Steuererklärung einfacher macht. Planen Sie, Arbeitnehmer zu beschäftigen, müssen Sie zusätzlich Lohnkonten einrichten und eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Wir wünschen viel Erfolg!

Urheber des Titelbildes: ismagilov/ 123RF Standard-Bild

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