Manchmal wünscht sich der Arbeitnehmer eine Versetzung, manchmal ordnet der Arbeitgeber eine Zwangsversetzung an. Doch was bedeutet das genau? Und welche Rechte hat man als Arbeitnehmer?
Was bedeutet eine Versetzung?
Laut deutschem Arbeitsrecht spricht man von einer Versetzung, wenn der Arbeitsbereich für mindestens einen Monat gewechselt wird. Auf einen Ort ist die Definition nicht beschränkt. Handelt es sich nur um eine kurzzeitige Änderung der Aufgaben oder des Arbeitsortes, spricht man von einer Umsetzung.
“Versetzung […] ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.” (§ 95 Abs. 3 BetrVG)
Das kann konkret bedeuten:
- Es werden neue Aufgaben zugewiesen
- Man wird in eine andere Abteilung versetzt
- Man wird in eine andere Stadt versetzt
Ist eine Versetzung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers möglich?
Arbeitgeber können prinzipiell über Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung bestimmen, die durch ihre Angestellten erbracht wird. Grundlage hierfür ist das Weisungs- beziehungsweise das sogenannte Direktionsrecht. Dass der Arbeitnehmer der Versetzung zustimmt, ist deshalb grundsätzlich erst einmal nicht nötig. Wer sich einer Versetzung widersetzt, muss mit einer Abmahnung oder sogar fristlosen Kündigung wegen Arbeitsverweigerung rechnen.
Allerdings sind dem Direktionsrecht auch Grenzen gesetzt: Die Versetzung muss beispielsweise zumutbar sein und sie darf keinen anderen Bestimmungen im Arbeitsvertrag widersprechen.
Steht im Arbeitsvertrag zum Beispiel, dass eine Versetzung ausgeschlossen ist, darf der Arbeitgeber den entsprechenden Angestellten nicht in eine andere Stadt versetzen. Auch die sozialen Lebensverhältnisse des Arbeitnehmers müssen mit berücksichtigt werden – sofern dem nicht betriebliche Gründe oder die Interessen anderer Kollegen entgegenstehen.
Ein betrieblicher Grund kann zum Beispiel dringender Personalbedarf an einem anderen Standort sein. Der Verweis auf die Interessen anderer Kollegen greift etwa dann, wenn man selbst kinderlos und ungebunden ist, der ebenfalls für eine Versetzung in Frage kommende Kollege dagegen (schulpflichtige) Kinder hat.
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer dürfen nicht so einfach an einen Ort versetzt werden, den sie von ihrem Wohnort aus nicht täglich erreichen können.
Wie wehrt man sich gegen eine Versetzung?
Wer mit einer geplanten Versetzung so gar nicht leben kann oder will, sollte zunächst das Gespräch mit dem Chef suchen. Lässt sich dieser nicht umstimmen, kann ein Fachanwalt weiterhelfen. Die Versetzung kann sich als “unbillig” herausstellen und auch Formfehler bei der Vertragsgestaltung können dazu führen, dass die Versetzung nichtig ist.
Urheber des Titelbildes: anyaberkut/ 123RF Standard-Bild