Gehaltspfaendung

Steigende Lebensmittelpreise, hohe Energiekosten, unvorhergesehene Ausgaben: Selbst Menschen mit einem festen Job können in die Schuldenfalle geraten. Lässt ein Gläubiger sich vom Amtsgericht einen vollstreckbaren Titel ausstellen, kann er sich die Forderung direkt vom Arbeitgeber des Schuldners auszahlen lassen.

Hier erfahren Sie, wie die sogenannte Gehaltspfändung abläuft und wie viel Geld Ihnen noch zum Leben bleibt.

Die Gehaltspfändung – eine Form der Zwangsvollstreckung

Im Jahr 2021 gab es in Deutschland rund 4,44 Millionen Vollstreckungsfälle, in denen der Zoll Forderungen des Bundes und der Sozialbehörden eingetrieben hat. Forderungen privater Gläubiger sind dabei noch nicht berücksichtigt. Angesichts der hohen Inflationsquote und die durch den Krieg in der Ukraine bedingte Energiekrise ist zu vermuten, dass die Zahl der Schuldenfälle in Zukunft noch steigen wird.

Die Zwangsvollstreckung ist eine Möglichkeit für Gläubiger, sich ihr Geld von Schuldnern zurückzuholen. Der Vollstreckungsbescheid kann beantragt werden, wenn Schuldner auch nach dem Erhalt von Mahnungen nicht zahlen. Rechtliche Grundlage bildet die Zivilprozessordnung (ZPO). Öffentliche Gläubiger wie das Finanzamt müssen keinen vollstreckbaren Titel erwirken, sondern können direkt vollstrecken.

Nach Ausstellung des Vollstreckungsbescheids haben Gläubiger mehrere Möglichkeiten, an ihr Geld zu kommen: Bei der Kontopfändung ziehen sie das Geld direkt vom Konto des Schuldners ein. Bei der Lohn- oder Gehaltspfändung lassen sie sich dagegen einen Teil des Nettolohns des Schuldners von dessen Arbeitgeber auszahlen.

Gut zu wissen: Eine Gehaltspfändung stellt keinen Kündigungsgrund dar.

Der Pfändungsfreibetrag: das bleibt Ihnen zum Leben

Kommt es zur Lohnpfändung, wird nicht Ihr gesamtes Gehalt an den Gläubiger ausbezahlt. Damit Sie weiterhin Ihren Lebensunterhalt decken können, steht Ihnen ein gewisser pfändungsfreier Betrag zu. Welcher Betrag monatlich gepfändet werden darf, richtet sich nach Ihrem Einkommen und der Anzahl der Personen, für die Sie unterhaltspflichtig sind.

Den pfändbaren Betrag und die Pfändungsfreigrenze können Sie der Pfändungstabelle entnehmen. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.330,16 Euro im Monat.

Schulden Sie Unterhalt, kann gegebenenfalls auch ein Teil des eigentlich unpfändbaren Einkommens gepfändet werden. Wie viel Geld Ihnen für den notwendigen Lebensunterhalt bleibt, berechnet das Vollstreckungsgericht individuell.

Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie den Pfändungsfreibetrag anheben lassen. Die ZPO erlaubt das in den folgenden Fällen (§ 850k Abs. 2 ZPO):

  • Wenn Sie Kindergeld beziehen.
  • Wenn Sie für andere Personen Unterhalt leisten müssen.
  • Wenn Sie einmalige Sozialleistungen erhalten, zum Beispiel einen Beitrag zur Klassenfahrt des Kindes.
  • Wenn Sie Sozialleistungen für Personen entgegennehmen, denen gegenüber Sie nicht unterhaltspflichtig sind, etwa in einer Patchworkfamilie.

Die Anhebung des Pfändungsfreibetrags müssen Sie beantragen. Dafür reicht ein formloser Antrag aus, den Sie schriftlich oder mündlich beim Vollstreckungsgericht stellen. Die Anhebung tritt in Kraft, sobald der gerichtliche Beschluss dem Arbeitgeber zugestellt wird.

Info: Das darf nicht gepfändet werden

Gewisse Einkommensteile dürfen nicht gepfändet werden. Dazu gehören zum Beispiel Gefahren- und Schmutzzulagen, Urlaubsgeld und Spesen. Andere Einkommensteile sind nur zum Teil pfändbar: So dürfen Sie die Hälfte Ihrer Einkünfte aus Überstunden behalten und aktuell 670 Euro des Weihnachtsgeldes. Auch eine Abfindung können Sie auf Antrag zum Teil vor der Pfändung schützen lassen.

So reagieren Sie bei einer Gehaltspfändung richtig

Bei einer Kontopfändung können Sie durch die Einrichtung eines sogenannten P-Kontos den unpfändbaren Teil Ihrer Einkünfte automatisch schützen lassen. Bei einer Gehaltspfändung wird der pfändbare Teil des Einkommens allerdings direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger überwiesen. Sie erhalten nur den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens ausbezahlt. Entsprechend ist es Aufgabe des Arbeitgebers, den pfändbaren Teil des Gehalts auszurechnen.

Wie sollten Sie nun im Fall einer Gehaltspfändung reagieren? Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Arbeitgeber. Es mag Ihnen zwar peinlich sein, Ihre Geldprobleme zuzugeben. Da Pfändungen für den Arbeitgeber jedoch Mehrarbeit bedeuten, sollten Sie ihn vorwarnen.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber zudem über alle Unterhaltspflichten, damit dieser den pfändbaren Teil des Einkommens richtig ausrechnen kann. Als Berechnungsgrundlage ziehen Arbeitgeber in erster Linie die Personalakte und steuerrelevante Daten heran. Bestehen weitere Unterhaltspflichten, die aus diesen Informationen nicht eindeutig hervorgehen, teilen Sie dies Ihrem Arbeitgeber mit. Überprüfen Sie anschließend unbedingt Ihre Lohnabrechnung, ob der Pfändungsfreibetrag richtig berechnet wurde.

Wenn mehrere Gläubiger das Gehalt pfänden wollen

Grundsätzlich können mehrere Gläubiger eine Gehaltspfändung erwirken. Es wird jedoch zunächst der Gläubiger ausbezahlt, dessen Pfändung als Erstes beim Arbeitgeber eingegangen ist. Erst wenn diese Forderung vollständig gedeckt ist, ist der nächste Gläubiger an der Reihe.

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