Am nächsten Tag soll der neue Job beginnen: Zusätzlich zur Aufregung macht sich plötzlich auch ein Kratzen im Hals bemerkbar. Über Nacht kommen Husten und Fieber hinzu. Der erste Arbeitstag beginnt daher direkt mit einer Krankschreibung. Das ist den Betroffenen meist nicht nur sehr unangenehm, sondern es hat für sie auch Konsequenzen.
Mehr als nur ärgerlich: krank am ersten Arbeitstag
Mache ich jetzt einen schlechten Eindruck? Was soll bloß mein Chef von mir denken? Wer bereits am ersten Arbeitstag krank ist, stellt sich garantiert Fragen wie diese. Das schlechte Gewissen ist vorprogrammiert, auch wenn es objektiv betrachtet unbegründet ist. Eine Krankheit nimmt schließlich keine „Rücksicht“ darauf, ob gerade ein wichtiges Ereignis ansteht.
Gedanken sollten sich die Mitarbeitenden jedoch über eine ganz andere Tatsache machen: Denn wer seinen Job gar nicht erst antritt – ganz gleich aus welchen Gründen – hat auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Mit anderen Worten: Der neue Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Lohn oder Gehalt zu zahlen.
Kein Lohn und jetzt? Ein Blick auf die rechtliche Seite
Arbeitgeber, die befürchten, komplett leer auszugehen, dürfen aufatmen. Zwar muss der neue Arbeitgeber innerhalb der ersten 28 Tage des Jobs für die Dauer der Erkrankung keinen Lohn zahlen, die Angestellten erhalten ihr Geld jedoch von der Krankenkasse in Form von Krankengeld. Dieses ist vom Versicherten selbst zu beantragen und beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens (und maximal 90 Prozent vom Nettoverdienst). Sobald der Angestellte wieder arbeitsfähig ist, bekommt er anteilig dann natürlich auch sein vertraglich vereinbartes Gehalt.
Bei andauernder Krankheit steht darüber hinaus ab Tag 29 der Arbeitgeber in der Pflicht – zahlen muss er selbst dann, wenn der neue Mitarbeitende bis dahin noch keinen einzigen Tag gearbeitet hat. Spätestens nach sechs Wochen springt dann wieder die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Wer vorher keinen festen Job hatte und Arbeitslosengeld bezogen hat, erhält dann in der Regel wieder diese Zahlungen.
Gut zu wissen: weitere wichtige Hinweise
Folgende Tipps und Hinweise helfen Newcomern in einem Unternehmen, wenn sie die ersten Arbeitstage das Bett hüten müssen:
- Auch wenn kein Geld vom Arbeitgeber eingeht, ist es wichtig, dass man sich bei einer Erkrankung von einem Arzt krankschreiben lässt. Für den guten ersten Eindruck sucht man diesen auch bereits am ersten Tag auf. Spätestens ab Tag 3 ist dann unbedingt ein ärztliches Attest notwendig. Die Krankschreibung ist übrigens auch für den Nachweis bei der Krankenversicherung nötig.
- Auf die Probezeit hat die Erkrankung keinen Einfluss. Diese verlängert sich nicht, sondern läuft wie vertraglich vereinbart beziehungsweise spätestens nach sechs Monaten ab dem Datum des offiziellen Arbeitsbeginns aus.
- Die Probezeit birgt aber natürlich auch eine gewisse Gefahr. Beide Seiten haben schließlich das gute Recht, das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zu beenden. Das Risiko, dass es sich der Chef nun doch anders überlegt, wenn der neue Mitarbeitende (fast) gar nicht präsent war, ist durchaus hoch.
- Um gar nicht erst einen schlechten Eindruck aufkommen zu lassen, ist eine persönliche (und regelmäßige) Kommunikation mit dem neuen Arbeitgeber sehr wichtig. Je nach Art der Erkrankung signalisieren Sie deutlich, dass Sie hoch motiviert sind, den Job anzutreten. Unter Umständen ist es auch hilfreich, über die Art der Erkrankung zu sprechen und eine Prognose auszusprechen.
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