Um ein Smartphone mit neuer Energie zu versorgen, ist nicht viel zu tun: das Gerät ans Ladegerät anschließen und ab damit in die Steckdose, fertig. Da das Aufladen des Handys im Grunde nebenbei passiert, erledigen dies viele Arbeitnehmer im Büro. Aber ist das eigentlich erlaubt?
Die Ausgangslage: Handy mit Strom versorgen
Die Situation kennen viele Berufstätige: Über Nacht wurde vergessen, das Handy aufzuladen. Während der Bahnfahrt am Morgen hat man das Gerät bereits intensiv genutzt. Oder der Akku schwächelt bereits etwas und Sie wissen nicht, ob das Smartphone bis zum Abend durchhält. Was soll schon dabei sein, mögen sich Angestellte nun fragen, wenn sie ihr mobiles Endgerät am Arbeitsplatz ans Stromnetz anschließen. Schließlich lädt sich das Handy ja selbstständig auf, sodass es keine Ablenkung von der eigentlichen Arbeit gibt. Außerdem dürften die Kosten für den Energiebedarf nicht ins Gewicht fallen. Auch wenn es noch so harmlos wirkt, ist das ungefragte Aufladen keine gute Idee.
Smartphone im Büro aufladen: lieber nicht
Wer sein Handy ungefragt im Büro auflädt, handelt im Zweifel nicht nur gegen den Willen des Chefs, sondern begeht sogar eine Straftat. Streng genommen liegt jetzt der Tatbestand des sogenannten Stromdiebstahls vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kosten für ein einmaliges Aufladen selbst bei gestiegenen Energiekosten weniger als einen Cent ausmachen. Auch wenn es in den seltensten Fällen passiert, hätte das Unternehmen das Recht, jetzt eine Strafanzeige zu stellen. Darüber hinaus müssen betreffende Mitarbeitende zudem mit einer Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar mit einer Kündigung rechnen.
Diese Ausnahmen gelten
Wer nun Angst hat, dass er nachträglich dafür zur Verantwortung gezogen wird, da er schon mindestens ein Dutzend Male die Steckdose am Arbeitsplatz privat genutzt hat, sei beruhigt. Wenn der Chef dies mitbekommen und geduldet hat, gilt dies sogar (ohne seine ausdrückliche Zustimmung) als konkludentes Handeln und damit als erlaubt.
Im Zweifel lohnt es sich aber immer, sich vorher zu erkundigen und nachzufragen, ob der Vorgesetzte mit dem gelegentlichen Aufladen einverstanden ist. Vielleicht gibt es sogar eine Betriebsvereinbarung, aus der eine entsprechende Regelung hervorgeht? Und: Anders sieht es aus bei Diensthandys sowie privaten Handys, die für den Job genutzt werden – diese dürfen jederzeit ohne Nachfrage aufgeladen werden.
Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der hat am Arbeitsplatz eine (daheim aufgeladene) Powerbank dabei und versorgt sein mobiles Endgerät auf diese Weise mit dem eigenen Strom.
Urheber des Titelbildes: fireana/ 123RF Standard-Bild
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