Das Bild zeigt eine Hand, die einen Holzblock mit der Aufschrift "UN" bewegt oder platziert. Die restlichen Holzblöcke auf dem Tisch bilden das Wort "FAIR". Durch die Bewegung des "UN"-Blocks kann das Wort entweder "FAIR" oder "UNFAIR" dargestellt werden. Die Symbolik des Bildes könnte darauf hinweisen, dass Fairness oder Unfairness eine Frage der Perspektive oder Entscheidung ist. Der Hintergrund ist eine schlichte, blaue Wand, und die Holzblöcke stehen auf einer Holzoberfläche.

Nicht gut weggekommen: Was tun bei ungerechter Bewertung im Arbeitszeugnis?

Mitarbeiter XY erledigte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit und war stets bemüht in der kollegialen Zusammenarbeit … Sätze wie diese im Arbeitszeugnis gleichen einer Ohrfeige und sind nichts anderes als eine richtig schlechte Bewertung, die die Jobsuche wahrscheinlich deutlich erschwert. Arbeitnehmende, die sich ungerecht bewertet fühlen, müssen ihr Arbeitszeugnis nicht einfach hinnehmen.

Schlechtes Arbeitszeugnis: Diese Formulierungen machen es deutlich

Mit einem Schulzeugnis ist ein Arbeitszeugnis nicht vergleichbar: Schließlich gibt es hier keine Schulnoten, die eindeutig zeigen, ob ein Schüler sehr gute, befriedigende oder nur mangelhafte Leistungen erbracht hat. Natürlich geht auch aus einem Arbeitszeugnis hervor, wie zufrieden ein Unternehmen mit dem Mitarbeitenden ist oder war, die Formulierungen sind jedoch etwas weniger offensichtlich und für Laien nicht immer direkt zu erkennen. Dass die Worte auf den ersten Blick immer wohlwollend klingen, liegt an der rechtlichen Grundlage, die genau dies vorsieht. Wer sich ein klein wenig mit dem Thema beschäftigt, wird den Code hinter den Formulierungen jedoch schnell entschlüsseln können. Hier einige Beispiele für eine schlechte Beurteilung und deren eigentliche Bedeutung:

Mitarbeiter XY

  • war um ein gutes Verhältnis zu den Kollegen und Vorgesetzten bemüht. Mit anderen Worten: Der Mitarbeiter ist kein Teamplayer und ein Außenseiter, der nicht besonders beliebt war.
  • erledigte die ihm übertragenden Aufgaben zu unserer Zufriedenheit. Mit anderen Worten: Die Ergebnisse ließen zu wünschen übrig.
  • zeigte Ehrgeiz und Fleiß nach Anleitung. Mit anderen Worten: Der Angestellte war stinkfaul und machte gerade einmal das Nötigste – und das auch nur, wenn es unbedingt sein musste.
  • trug durch sein geselliges Wesen zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. Mit anderen Worten: Bei Betriebsfesten tanzte der Kollege auf den Tischen und war auch im Büro für jeden Scherz zu haben – mit Leistung überzeugte er jedoch nicht.
  • zeigte für die Arbeit Interesse und Verständnis. Mit anderen Worten: Die Person beschäftigte sich während der Arbeitszeit lieber mit anderen Dingen als den ihr übertragenden Aufgaben.
  • brachte nicht schlechte Ideen ein. Mit anderen Worten: Mit Kreativität konnte der Angestellte nicht überzeugen.
  • wurde das Programmieren beigebracht. Mit anderen Worten: Der Kollege brachte nur wenige Skills mit und musste regelmäßig angeleitet werden.
  • verlässt das Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen. Mit anderen Worten: Wir sind froh, dass wir die Person los sind.

Die Rahmenbedingungen rund um das Arbeitszeugnis

Steht eine angestellte Person in einem abhängigen Arbeitsverhältnis, hat sie bei einer Kündigung einen rechtlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dabei ist es irrelevant, ob man selbst gekündigt oder ob der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet hat. Um ein Zeugnis zu erhalten und für die nächsten Bewerbungen zu nutzen, müssen Angestellte jedoch selbst aktiv werden und es aktiv einfordern.

Bedeutet: Wer ein qualifiziertes (und nicht nur ein einfaches) Arbeitszeugnis von seinem Chef verlangt, geht mit großer Wahrscheinlichkeit davon aus, gut abzuschneiden. Umso größer dürfte der Schock sein, wenn die Beurteilung alles andere als vorteilhaft ausfällt.

Schlechte Beurteilung: die Möglichkeiten

Wer ein schlechtes Arbeitszeugnis erhält, die eigene Leistung jedoch deutlich besser einschätzt, muss das nicht hinnehmen. Zunächst einmal: Das Unternehmen ist verpflichtet, sich bei der Beurteilung an die Wahrheit zu halten.

So oder so, wer sich ungerecht beurteilt fühlt, sollte zunächst das persönliche Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Legen Sie sachlich und freundlich dar, mit welchen Punkten Sie nicht einverstanden sind und warum Sie sich selbst anders bewerten würden. Ideal sind jetzt konkrete Beispiele. Bestenfalls lenkt der Ex-Chef ein und lässt ein neues Arbeitszeugnis ausstellen.

Führt dieser Weg nicht zum Erfolg, dann ist möglichst zeitnah ein schriftlicher Widerspruch einzulegen. Hierbei gilt es, möglichst konkret zu werden und genau zu formulieren, was passt und was nicht. Wer möchte, macht direkt alternative Formulierungsvorschläge. In dem Schreiben sollte zudem eine Frist von zum Beispiel zwei oder vier Wochen gesetzt werden.

Kommt nach Ablauf der Frist keine oder nur eine ablehnende Reaktion, kann es sinnvoll sein, sich rechtlich vertreten zu lassen und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen. Dieser wird die betroffene Person zunächst dahingehend beraten, ob eine Klage vor Gericht überhaupt eine Aussicht auf Erfolg hat. Wichtig zu wissen ist dabei Folgendes:

  • Fällt das Zeugnis durchschnittlich aus, wünscht man sich aber eine gute oder sehr gute Beurteilung, dann liegt es am Arbeitnehmer, seine deutlich bessere Leistung nachzuweisen und dem Gericht plausibel zu machen.
  • Handelt es sich dagegen um ein unterdurchschnittliches Zeugnis, ist der Arbeitgeber in der Pflicht: Er muss seine Formulierungen plausibel begründen können.

Wie gut oder schlecht die Erfolgsaussichten stehen, lässt sich daher nicht pauschal beantworten und hängt immer vom individuellen Fall ab.

Schlechte Beurteilung: Lieber weglassen bei der nächsten Bewerbung?

Ein schlechtes Arbeitszeugnis bei der nächsten Bewerbung einfach wegzulassen, scheint auf den ersten Blick eine einfache Lösung zu sein. Tatsächlich ist von diesem Vorgehen jedoch abzuraten, sofern nicht ausdrücklich nur eine Kurzbewerbung gefordert wird. Denn fehlt ein wichtiges Arbeitszeugnis, werden potenzielle neue Arbeitgeber direkt hellhörig, fragen nach und fordern es sogar ein. Der Bewerber wirkt nun nicht nur so, als wollte er etwas verheimlichen, sondern er hat es de facto auch getan. Die bessere Variante ist, das Arbeitszeugnis lieber direkt einzureichen und die Beurteilung bestenfalls erklären zu können.

Urheber des Titelbildes: fotogestoeber/ 123RF Standard-Bild

Published by