Ein intensiver Blick in die Augen, eine nette Geste zwischendurch und ein gesteigertes Interesse am Leben der anderen Person – ein Flirt unter Kollegen kann ganz neuen Schwung in den Arbeitsalltag bringen. Arbeitsrechtlich spricht grundsätzlich nichts gegen etwas Geplänkel am Arbeitsplatz, einige Regeln sollten aber unbedingt eingehalten werden.
Das Büro ist keine Singlebörse – weniger Flirten ist mehr
Anders als in der Bar und Diskothek oder auch virtuell auf einer Datingplattform ist offensives Flirten am Arbeitsplatz nicht angesagt. Hier werden Sie für Ihre Arbeit und Ihre Leistung bezahlt und natürlich nicht für Ihre Flirtqualitäten. Bedeutet: Kleine Signale sind okay und erlaubt, sofern das Flirten dezent und maßvoll bleibt. Die Arbeit sollte aber auf keinen Fall darunter leiden und auch die Kollegen dürfen sich nicht gestört fühlen.
Vorgesetzte und Vergebene sind tabu
Auch wenn die Person unbedingt dem Beuteschema entspricht und vielleicht sogar deutliche Signale aussendet, ist ein Flirt mit dem Chef ein absolutes No-Go. Andersherum sollten sich Führungskräfte auch nicht mit rangniedrigen Mitarbeitenden einlassen und schlimmstenfalls sogar ihre berufliche Macht ausnutzen. Auch Verheiratete und Vergebene sind natürlich tabu. Nett gemeinte Komplimente ohne Hintergedanken gehen dennoch immer – egal, ob Chef oder in festen Händen.
Respektvoller Umgang – kein Raum für Aufdringlichkeit
Unter die Rubrik „Geht gar nicht“ fällt zudem aufdringliches Verhalten. Grabschereien und offensives Anbaggern kommen zwar auch an anderen Orten meist nicht gut an, am Arbeitsplatz können sie aber sogar folgenschwere Konsequenzen haben. Wird das Flirten gar zu einer Belästigung, bedeutet das im schlimmsten Fall sogar die fristlose Kündigung.
Klare Verhältnisse schaffen – Missverständnisse vermeiden
Natürlich muss man nicht bereits bei einem ersten zaghaften Lächeln direkt klarstellen, dass man nur auf einen harmlosen Flirt aus ist und eigentlich nichts Festes möchte. Wer jedoch regelmäßig die Nähe eines Arbeitskollegen sucht, die Annäherungsversuche erwidert und deutliches Interesse bekundet, der sollte Zeit für klare Worte finden. Vor allem diejenigen, die jetzt tatsächlich keine Beziehung wollen, sollten mit offenen Karten spielen und keine falschen Erwartungen wecken. Konflikte sind ansonsten vorprogrammiert. Diese schaden nicht nur den beiden Betroffenen, sondern meist sogar dem gesamten Arbeitsumfeld.
Keine Berechnung – nur just for fun
Wer bewusst einer Person immer wieder mit einem flirtenden Zahnpasta-Lächeln begegnet und ihr Komplimente macht, weil er ein bestimmtes Ziel im Job vor Augen hat oder darin sogar einen Push für die Karriere sieht, der handelt eindeutig unkollegial. Ein Flirt am Arbeitsplatz ist allenfalls eine kleine nette Ablenkung im stressigen Berufsalltag für beide Seiten und niemals Mittel zum Zweck – der Schuss kann sonst schnell nach hinten losgehen.
Wenn’s doch passiert – Diskretion bitte!
Sollte der Funke dann tatsächlich überspringen, ist unbedingt Diskretion angesagt. Händchen halten und Küsschen am Arbeitsplatz kommen beim Arbeitgeber in aller Regel nicht gut an. Ein absolutes No-Go ist es zudem, intime Details unter den Kollegen preiszugeben. Bevor man die Beziehung öffentlich macht, wartet das Kollegenpaar bestenfalls zunächst etwas ab, bis sich diese gefestigt hat. Und auch wenn man sich am Anfang einer Romanze keine Gedanken darüber machen möchte: Im Idealfall sprechen beide Partner direkt darüber, wie man im Falle des Beziehungsendes dann im Büro miteinander umgeht.
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