Eine Frau hält ein Zeichen mit dem Wort

Die Corona-Pandemie hat die Weltwirtschaft im Frühjahr mit voller Wucht getroffen. Zwar ist Deutschland wirtschaftlich stabiler aufgestellt als andere Nationen, dennoch verschlimmern sich die finanziellen Probleme auch hierzulande von Tag zu Tag. Legt man die Schuldenquote zugrunde, hatte Deutschland mit einer Schuldenquote von ca. 60 Prozent die „lukrative“ Situation, problemlos neue Kredite aufzunehmen.

Über ein halbes Jahr nach den ersten Corona-Infektionen – und einer Vielzahl an neuen Krediten für verschiedene Hilfspakete – liegt die Schuldenquote aktuell bei ca. 76 Prozent (Stand: 19.10.2020). Im Vergleich zu anderen Ländern ist das noch ein relativ niedriger Wert. Die Schuldenquote der USA liegt seit Juni über 100 Prozent, Italien liegt bei knapp 160 Prozent und Griechenland kratzt an der 200 Prozent-Marke.

Klar ist aber auch, dass der Staat nicht unendlich viele Schulden aufnehmen kann. Einige Instrumente, die zu Beginn der Pandemie wirtschaftlich sinnvoll und teilweise überlebenswichtig waren, können schließlich nicht ewig weiterlaufen. Wie stark die (negativen) Auswirkungen von Corona am Ende ausfallen werden, hängt wesentlich damit zusammen, wie lange diese Krise andauert.

In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf das Thema Insolvenz – bei Unternehmen und Verbrauchern – und beantworten dabei folgende wichtige Fragen:

  • Warum ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den letzten Monaten so niedrig wie selten zuvor?
  • Was passiert, wenn die wichtigsten staatlichen Unterstützungen wegfallen?
  • Und schließlich: Stehen wir kurz vor einer Insolvenzwelle?

Warum ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den letzten Monaten so niedrig wie selten zuvor?

Das hängt unseres Erachtens vor allem mit drei Faktoren zusammen. Erstens mit der staatlichen Unterstützung. Zweitens mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Und drittens mit den sogenannten „stillen Marktaustritten“.

  • Staatliche Unterstützung

Bei den staatlichen Finanzhilfen sticht insbesondere das Kurzarbeitergeld hervor. Unternehmen, die coronabedingt unter einer geringeren Auslastung leiden, haben die Möglichkeit für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit anzumelden. Die Agentur für Arbeit zahlt dann bis zu 67 Prozent des Gehalts der Mitarbeiter (ab dem 4. Monat 77 Prozent, ab dem 7. Monat 87 Prozent). Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Staat bezahlt (die Arbeitslosenversicherung jedoch nicht). Die Personalkosten im Unternehmen sinken vorübergehend, Mitarbeiter werden weiterbeschäftigt, Entlassungen vermieden und im Endeffekt auch Insolvenzen verhindert.

  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Im Normalfall ist es so: Gerät ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage und kämpft mit einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit, muss die Geschäftsführung zeitnah, i.d.R. innerhalb weniger Wochen, ein Insolvenzverfahren beantragen. Passiert das nicht (rechtzeitig), handelt es sich um eine Straftat, die sogenannte Insolvenzverschleppung.

Von März bis Ende September galt aufgrund der Corona-Pandemie eine Sonderregelung im Insolvenzrecht. Unternehmen, die alleine durch Corona in Existenznot geraten sind, müssen die Insolvenz erst seit dem 1. Oktober wieder anmelden. Sie waren in den sieben Monaten davor sozusagen immun gegen die Insolvenzverschleppung. Weil vielerorts versucht wurde, Unternehmen irgendwie noch zu retten, wurden auch weniger Firmeninsolvenzen angemeldet.

  • Stille Marktaustritte

Nicht jedes Unternehmen verabschiedet sich mit einem Insolvenzverfahren aus dem Markt. Insbesondere bei Einzelhändlern kommt es häufig vor, dass sie einen Schlussverkauf machen und anschließend das Geschäft aufgeben. Man könnte es auch so ausdrücken, dass viele Unternehmen einer Insolvenz zuvorgekommen sind.

Was passiert, wenn die wichtigsten staatlichen Unterstützungen wegfallen?

Fällt das Instrument der Kurzarbeit weg, weil beispielsweise die maximale Bezugsdauer erreicht ist oder bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, können weitere Auftragsschwankungen zu erneuten, existenzbedrohenden finanziellen Problemen führen, die ggf. doch in einem Insolvenzverfahren münden.

Da die Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit wieder gilt, wird Unternehmen, bei denen es in den letzten Monaten keine oder keine ausreichende wirtschaftliche Verbesserung gab, nichts anderes übrig bleiben, als eine Insolvenz zu beantragen. Hinzu kommen sicherlich einige Firmen, die die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht genutzt haben, aber schon vor der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten waren. Viele dieser „Zombiefirmen“, die quasi nur künstlich am Leben gehalten wurden, stammen aus den Bereichen Touristik, der Gastronomie oder dem kulturellen Sektor.

Wenn es viele Firmenpleiten gibt, fallen logischerweise Arbeitsplätze weg. Da die Chancen auf dem Arbeitsmarkt wegen der Pandemie generell schlechter stehen, werden viele Angestellte ad-hoc keine neue Arbeitsstelle bekommen. In der Folge werden die Arbeitslosenzahlen in den nächsten Monaten mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenso steigen wie die Unternehmens- und Privatinsolvenzen.

Stehen wir kurz vor einer Insolvenzwelle?

Die aktuelle Situation lässt uns zum Schluss kommen, dass die Zahl der Insolvenzverfahren – für Firmen und private Verbraucher – auf jeden Fall steigen werden. In welchem Maße, darüber sind sich aber selbst Experten uneins.

Ob es bei einem leichten Wellengang bleibt, man von einer echten Insolvenzwelle sprechen kann oder ob sogar ein Tsunami daraus wird, hängt vor allem davon ab, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt und ab wann ein geeigneter Impfstoff flächendeckend zur Verfügung steht!

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