Ferienjob

In der Sonne liegen oder doch lieber das Taschengeld aufbessern? Vor dieser Frage stehen Jugendliche in den Ferien. Mit einem Ferienjob können junge Menschen schon früh ihre beruflichen Neigungen austesten und ihr erstes eigenes Geld verdienen. Das fördert Selbstständigkeit und Eigenverantwortung.

Was es für Unternehmen, Jugendliche und Eltern vor der Aufnahme eines Ferienjobs zu beachten gibt, erklärt der folgende Artikel.

Arbeit während der Ferien: Beliebt sind Jobs im Event- und Servicebereich

Früher halfen Jugendliche während der Ferien bei der Ernte, führten Hunde aus oder arbeiteten im Betrieb der Eltern mit. Heute ist eine Reihe von neuen Jobmöglichkeiten hinzugekommen. Zu Beispiel können junge Menschen Betriebe beim Aufbau ihrer Social Media-Profile unterstützen oder online Produkttests veröffentlichen.

Offizielle Statistiken, wie viele Jugendliche einem Ferienjob nachgehen, gibt es nicht. Die Online-Jobbörse Gelegenheitsjobs.de hat allerdings eine Umfrage nach den beliebtesten Ferienjobs durchgeführt. Ganz oben stehen bei den jungen Jobbern demnach die folgenden Tätigkeiten:

  1. Jobs aus dem Bereich Event, Service und Fundraising
  2. Marktorschungsjobs, zum Beispiel Umfragen in der Fußgängerzone
  3. Kinderbetreuung und Tiersitting
  4. Jobs aus dem Bereich Logistik und Kurierfahrten
  5. Tätigkeiten als Mysteryshopper/ Testkäufer und Online-Heimarbeit

Ferienjobs: Wichtige Infos für Unternehmen

Kinderarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es allerdings für Kinder und Jugendliche ab 13 Jahren. Da sie weniger Erfahrung mitbringen als ihre erwachsenen Kollegen, bedürfen jugendliche Ferienjobber aber eines besonderen Schutzes. Das zeigt schon ein Blick in die Unfallstatistik: Demnach ist die Zahl der Arbeitsunfälle unter Jugendlichen etwa doppelt so hoch wie die der Erwachsenen.

Möchten Unternehmen minderjährige Ferienjobber beschäftigen, müssen sie sich an die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes halten. Verstöße werden mit Bußgeldern belangt und können in schweren Fällen auch als Straftat verfolgt werden.

Achtung: Arbeitgeber müssen Ferienjobs als kurzfristige Beschäftigung (Personengruppe 110) im DEÜV-Verfahren bei der Minijob-Zentrale melden. Auch die Meldung bei der Unfallversicherung erfolgt über den Arbeitgeber.

Die wichtigsten Regelungen für Ferienjobber

  • Kinder ab 13 Jahren: Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren dürfen nur mit Zustimmung der Eltern beschäftigt werden und nur für maximal zwei Stunden täglich (3 Stunden in der Landwirtschaft) zwischen 8:00 und 18:00 Uhr. Zudem dürfen sie nur leichte Tätigkeiten ausführen, zum Beispiel Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben.
  • Jugendliche ab 15 Jahren: Wer älter als 15 Jahre aber noch nicht volljährig ist, darf maximal 20 Tage im Jahr arbeiten, also zum Beispiel vier Wochen in den Sommerferien. Eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden am Tag darf dabei nicht überschritten werden. Die Nachtarbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist für Jugendliche nicht gestattet. Ausnahmen für diese Regel bestehen in der Gastronomie und im Bäckereihandwerk, in der Landwirtschaft und im Gesundheitsdienst.
  • Jugendliche ab 16 Jahren: Gastronomiebetriebe dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bis 22 Uhr beschäftigen
  • Jugendliche ab 18 Jahren: Volljähriger Schüler, Schülerinnen und Studierende dürfen an bis zu 50 Tagen im Jahr einem Ferienjob nachgehen. Alles, was darüber liegt, entspricht nicht mehr den Bedingungen eines Ferienjobs.

Info: Mindestlohn und Sozialversicherungen

Volljährige Ferienjobber erhalten den Mindestlohn, für Minderjährige gilt er allerdings nicht. Ist die Beschäftigung auf 70 Tage bzw. drei Monate eines Kalenderjahres befristet, sind Ferienjobber von Sozialversicherungsbeiträgen (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) befreit. Gleiches gilt für längerfristige Minijobs mit maximal 520 Euro Monatseinkommen (Stand 2023).

Jobben während der Ferien: Was müssen Jugendliche wissen?

Viele Jugendliche interessiert vor allem, wie viel Geld sie mit einem Ferienjob verdienen können. Das hängt vom Arbeitgeber ab. Die allgemeinen Bedingungen wie Arbeitszeit und Stundenlohn sollten schriftlich festgehalten werden – auch wenn man Hilfstätigkeiten für die Nachbarn ausführt.

Beim Verdienst gibt es noch einige weitere Regeln zu beachten:

  • Bis zu einer monatlichen Einkommensgrenze von 485 Euro bleiben Jugendliche familienversichert (Stand 2023).
  • Wer BAföG erhält, darf nicht mehr als 520,92 Euro brutto im Monat hinzuverdienen (6.251,04 Euro Euro brutto im Jahr).
  • Das Einkommen aus Ferienjobs unterliegt grundsätzlich der Lohnsteuer – entweder dem individuellen Steuersatz oder der Arbeitgeber führt einen Pauschalbetrag von 25 Prozent des Gehalts ans Finanzamt ab. Ferienjobber gehören aber in der Regel zur Steuerklasse I. Hier gilt ein Steuerfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr.
  • Wird doch Lohnsteuer einbehalten, können Ferienjobber sich das Geld über die jährliche Einkommenssteuererklärung zurückholen.

Damit Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerkarte ELStAM nutzen können, müssen Ferienjobber die folgenden Daten vorlegen:

  • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
  • Geburtsdatum
  • Auskunft, ob es sich um das erste Dienstverhältnis handelt

Was es für Eltern zu beachten gibt

Für Eltern wichtig zu wissen: Verdienen sich Schüler und Schülerinnen über einen Ferienjob Taschengeld hinzu, kann dies zu Kürzungen bei anderen Einnahmen führen. So kann zum Beispiel der gesetzliche Unterhalt reduziert werden.

Auch auf das Kindergeld kann sich der Ferienjob auswirken: Haben volljährige Kinder bereits eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, bleiben sie nur kindergeldberechtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Arbeiten sie mehr als 20 Stunden pro Woche in einer nicht-geringfügigen Beschäftigung, erlischt der Kindergeldanspruch.

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