Ein Zettel auf dem Arbeitsrecht geschrieben steht.

Eigentlich sollen Urlaubstage der Erholung dienen. Doch wurde das Arbeitsverhältnis beendet und kann der Urlaub nicht mehr genommen werden, kann die Urlaubsabgeltung greifen. In diesem Fall werden verbleibende Urlaubstage ausgezahlt. Allerdings gibt es hierfür einige Voraussetzungen.

Was ist Urlaubsabgeltung?

Können Urlaubstage von einem Mitarbeiter nicht oder nur noch teilweise genommen werden, muss der Arbeitgeber sie finanziell abgelten. Das heißt, dass verbliebener gesetzlicher Urlaub ausbezahlt wird. Konkret ist das etwa der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde, etwa durch Kündigung, eine Aufhebung des Arbeitsvertrags oder auch der Erreichung des Rentenalters.

Eine Urlaubsabgeltung erhalten übrigens nicht nur Mitarbeiter in Vollzeit, sondern auch Teilzeitangestellte, Beschäftigte als Minijobber, Auszubildende und Mitarbeiter in der Probezeit.

Aber aufgepasst: Urlaubsabgeltung darf nicht mit folgenden Begriffen verwechselt werden:

  • Urlaubsgeld: Urlaubsgeld ist wie Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Dieses wird im Vertrag festgelegt. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es darauf nicht.
  • Urlaubsentgelt: Klingt zwar ähnlich wie Urlaubsabgeltung, bedeutet aber etwas anderes. Urlaubsentgelt heißt, dass der Lohn während des Urlaubs weiter bezahlt wird.

Unter welchen Bedingungen wird eine Urlaubsabgeltung ausgezahlt?

Damit der Arbeitnehmer eine Urlaubsabgeltung erhält, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese können sein:

  • Es sind noch Urlaubstage vorhanden und auch die verbleibende Zeit im Betrieb wäre eigentlich lang genug – aber es ist so viel zu tun, dass der Urlaub trotzdem nicht mehr genommen werden kann.
  • Der Arbeitgeber gewährt keinen Urlaub, weil zum Beispiel der Nachfolger noch eingearbeitet werden muss.
  • Der Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt und sofort freigestellt, sodass es keine Gelegenheit mehr gab, den Urlaub zu nehmen.

Die Urlaubsabgeltung greift in jedem Fall nur dann, wenn keine Möglichkeit mehr besteht, verbliebene Urlaubstage “real” zu nutzen. Wichtig ist auch, dass der Mitarbeiter vor seinem Ausscheiden versucht hat, den Urlaub noch zu nehmen.

Gut zu wissen: Die Urlaubsabgeltung wird meist mit dem letzten Gehalt ausbezahlt. Denn der Anspruch darauf entsteht automatisch in dem Moment, in dem das Arbeitsverhältnis offiziell endet. Sollte sich der Arbeitgeber nicht selbst vorab zu dem Thema äußern, ist es wichtig, dass Arbeitnehmer die Initiative ergreifen. Denn: Oft enthalten Arbeitsverträge Verfallsfristen, nach denen keine Urlaubsabgeltung mehr ausgezahlt wird.

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