Ein Firmenwagen ist sowohl ein Statussymbol als auch eine besondere Wertschätzung durch den Arbeitgeber, lohnt sich allerdings nicht für alle Personen gleichermaßen. Denn wer den Dienstwagen auch für private Fahrten nutzen darf bzw. möchte, muss diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Es gilt daher, sich sehr gut zu überlegen und auszurechnen, ob sich ein Dienstwagen durch den Arbeitgeber lohnt oder ob eine direkte Gehaltserhöhung größere Vorteile bietet.
Das sollten Sie über Dienstwagen grundsätzlich wissen
Wenn Ihr Arbeitsmittelpunkt außerhalb der Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers liegt und Sie beispielsweise als Außendienstmitarbeiter tätig sind, gilt ein Dienstwagen zunächst einmal nicht als geldwerter Vorteil und muss dementsprechend nicht versteuert werden. Allerdings nur, wenn private Fahrten mit dem Dienstfahrzeug eindeutig nicht erlaubt sind.
Sobald Sie als Arbeitnehmer das Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen dürfen, gilt das Fahrzeug für Sie und leider auch für die Steuerbehörden als Teil der Vergütung und muss von Ihnen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Diese Entscheidung gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber private Fahrten erlaubt, Sie aber aus verschiedenen Gründen darauf verzichten. Die Möglichkeit der privaten Verwendung genügt, damit Sie das Dienstfahrzeug steuerlich geltend machen müssen.
In einem solchen Fall kann es durchaus sinnvoll sein gemeinsam mit dem Arbeitgeber den Arbeitsvertrag so abzuändern und mit Sondervereinbarungen hinsichtlich des Firmenwagens zu versehen, dass für Sie kein finanzieller Nachteil entsteht.
Der geldwerte Vorteil bei einem Firmenwagen
Bei der Versteuerung eines Firmenwagens können zwei unterschiedliche Modelle genutzt werden. Die klassische Ein-Prozent-Regelung und der Einsatz eines Fahrtenbuchs zur Dokumentation der Fahrten.
Wenn Sie ein Fahrtenbuch nutzen möchten, müssen Sie alle einzelnen Dienstfahrten zeitnah erfassen und mit Belegen nachweisen. Üblich ist es, vor und nach der Fahrt den Kilometerstand zu notieren. Angaben zum durchschnittlichen Verbrauch sind hilfreich und sollten ebenfalls im Fahrtenbuch dokumentiert werden.
Wenn Sie das Fahrzeug vor allem für längere und häufige Dienstfahrten nutzen, lohnt sich diese Regelung besonders. Je mehr private Fahrten Sie mit dem Dienstfahrzeug unternehmen, umso eher sollten Sie die Ein-Prozent-Regelung in Anspruch nehmen. Hierbei gilt, dass ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeuges zuzüglich zu 0.03 Prozent für den Weg zur Arbeit monatlich als geldwerter Vorteil angerechnet werden.
Die Ein-Prozent-Regelung in einer Beispielrechnung
Der Dienstwagen hat einen Listenpreis von 28.000 Euro. Also läge der geldwerte Vorteil bezüglich des Listenpreises bei Anwendung der Ein-Prozent-Regel bei 280 Euro pro Monat. Monatlich und abhängig von der Höhe der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, wird ein Betrag von 0,03 Prozent der Anschaffungskosten zum Lohn des Arbeitnehmers hinzugerechnet.
Wenn Sie also 35 Kilometer zur Arbeit fahren müssen (es wird nur eine Strecke berechnet), kommen also 1,05 Prozent des Listenpreises hinzu = 294 Euro. Insgesamt liegt der geldwerte Vorteil pro Monat bei 574 Euro. Dieser Betrag muss in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings können Sie die Pendlerpauschale als Werbungskosten absetzen.
Ein Firmenwagen kann Vorteile bieten. Sie sollten im Vorfeld allerdings immer genau kalkulieren und rechnen, ob die Vorteile überwiegen oder ob eine klassische Gehaltserhöhung – sofern diese zur Debatte steht – nicht sinnvoller für Sie wäre.
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